Betriebliche Altersvorsorge Betriebsrenten: Teure Rentenerhöhungspflicht für Arbeitgeber
Arbeitgeber haben laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) alle drei Jahre die Pflicht zu prüfen, ob die laufenden Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter an die Inflation angepasst werden müssen. Ziel ist es, einen Kaufkraftverlust auszugleichen. Das kann für Arbeitgeber teuer werden, denn die Inflationsraten sind seit drei Jahren hoch. Doch Arbeitgeber haben eine Wahlmöglichkeit, nach welchem Maßstab sie die Renten anpassen. Wie das geht – und drei hilfreiche Tipps für die Prüfung der Rentenanpassungen von Anja Sprick, Justiziarin beim Pensionsberater Longial GmbH.
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