Mehr Bürokratie fürs Handwerk Verpackungsgesetz: LUCID-Registrierung auch für lizenzierte Behältnisse Pflicht
Chefs, die als Letztvertreiber verpackte Waren in Verkehr bringen, müssen sich nun auch beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Verpflichtet sind ab 1. Juli 2022 also auch Handwerksunternehmer, die Serviceverpackungen ausgeben und ihre Pflichten vollständig an die Vorvertreiber ausgegliedert haben. Bislang waren sie von der Registerpflicht befreit. Verbände kommentieren die neue Registerpflicht, die Metzger und Bäcker besonders trifft.
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