Für den Notfall planen Erbfall: Wie Gesellschafter vorausschauend die Liquidität des Betriebs sichern

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Die Mappe für den Notfall ist Pflicht, damit der Betrieb auch im Krankheits- oder Todesfall des Chefs weiterlaufen kann. Und es bedarf guter Planung, damit Erben nicht die Liquidität in Gefahr bringen, weil sie Erbschaftssteuer aus dem Unternehmen ziehen.

Fritz Müller, SHK-Unternehmer aus Bamberg, führt den Betrieb in vierter Generation. Seine zwei Söhne holt er aktuell mit ins Boot.
Fritz Müller, SHK-Unternehmer aus Bamberg, führt den Betrieb in vierter Generation. Seine zwei Söhne holt er aktuell mit ins Boot. - © Stephan Minx

Fritz Müller, Handwerksunternehmer aus Bamberg, hat im elterlichen Betrieb am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn plötzlich der Inhaber stirbt. Sein Vater, der den 1894 gegründeten SHK-Betrieb in dritter Generation führte, starb vor 30 Jahren ganz plötzlich, wie schon zuvor dessen Vater. Müller und seine Frau Petra mussten Hals über Kopf zurück nach Bamberg, um der Mutter und Witwe zur Seite zu stehen, die den Betrieb interimsmäßig weiter­führte. Das, hat Müller sich gesagt, will er seinen Jungs auf jeden Fall ersparen. Sebastian, 28, und Markus, 26, werden dieses Frühjahr Mitgesellschafter der Fritz Müller Sanitär & Heizung GmbH & Co. KG. „Wir führen den Betrieb ab sofort zu dritt“, erklärt der Unternehmer stolz. Und dies mit gutem Grund: „Inzwischen bedarf es betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, zudem ist die staatlich verordnete Bürokratie so komplex, dass dies für ­einen allein fast nicht mehr zu stemmen ist“, erläutert der Senior-Chef.

Entsprechend stimmte er, der Einzelunternehmer, sofort zu, als seine Söhne die Idee an ihn herantrugen, mit ins Unternehmen einzusteigen. „Ich war selbst total überrascht“, gibt der Unternehmer zu und ergänzt mit einem Schmunzeln: „Hätten Sie mich vor sieben Jahren gefragt, wie es weitergeht, ich hätte Ihnen geantwortet, dass ich keine Ahnung habe.“