Suchtprävention Cannabis-Legalisierung: Wie Chefs den Umgang mit Drogen und Alkohol klar regeln können

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Das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung hat viele Betriebe verunsichert. Sind Suchtmittel jetzt im Job erlaubt? Ab welcher Menge der Konsum gefährlich ist, wie Handwerksunternehmer auffällige Mitarbeiter korrekt behandeln und wann professionelle Unterstützung notwendig ist.

Unsere Nutzwert-Highlights:

  • Podcasts: Wie Führungskräfte im Handwerk mit auffälligen Mitarbeitern korrekt umgehen und den Umgang mit Suchtmitteln im Betrieb verbindlich regeln, hat Redakteurin Kerstin Meier recherchiert. Über ihre Erkenntnisse spricht sie im Podcast Abnahmeprotokoll.

  • FAQ: Jürgen Fleck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, hat mit den Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, wann und wie Chefs einschreiten müssen.

  • Mustervereinbarung: Wenn Mitarbeiter unter Drogeneinfluss zur Arbeit erscheinen oder sogar auf Arbeit konsumieren, hilft die Mustervereinbarung Unternehmern dabei, die Konsequenzen für die Mitarbeiter klar und rechtssicher zu kommunizieren.
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Die Arbeit niederlegen, weil die Betriebsführung den Konsum von Alkohol verbieten will? Martin Schirach, Geschäftsführer von SMP Präzisionstechnik und Prototypenbau in Teublitz, kann sich noch gut an seinen bei der nahen Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg beschäftigten Großvater erinnern: „Er hatte von seinem Arbeitgeber einen Maßkrug mit seinem Namen geschenkt bekommen, damit er sich während der Arbeit sein Bier im eigens für die Mitarbeiter aufgestellten Fass abzapfen konnte.“