Instrumente bei Auftragsrückgang Krisen-Maßnahmen: Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit?

Energiepreise, Lieferkettenprobleme, steigende Zinsen, Inflation: Fehlen Aufträge, denken Chefinnen und Chefs konsequenterweise über eine betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit nach. Wann was Sinn ergibt und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten.

Bevor Handwerkschefs eine betriebsbedingte Kündigung formulieren, loten sie andere Optionen aus.
Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit? Bevor Handwerkschefs die Kündigung formulieren, loten sie andere Optionen aus. - © Rawpixel.com - stock.adobe.com

Die Wirtschaftslage in Deutschland bleibt verhalten bis schwach, vielerorts fehlt es an Dynamik, zahlreiche Branchen stehen unter Druck. Für das Handwerk bedeutet das vorerst keine Trendwende, sondern eher Stagnation – in manchen Branchen müssen Betriebe auch Stellen abbauen. Etwa meldet der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dass im Januar und Februar 2026 die Aufträge im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9 Prozent zurückgingen. Zwar könnten die frisch veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026, wonach erstmals seit 2021 wieder mehr Baugenehmigungen erteilt wurden (plus 10,6 Prozent gegenüber 2024), für eine Abmilderung sorgen, noch aber kommen diese Entwicklungen nicht in der Branche an.

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