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Zu wenig Aufträge, Krankfeiern, frech zu Kunden und Chef – Gründe für die Kündigung eines Mitarbeiters gibt es viele. Doch damit die Entlassung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, muss sie richtig eingefädelt und begründet sein.
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Arbeitshilfen Kündigung
Umzug, Studium oder gleich was ganz anderes machen: Dass Mitarbeiter kündigen, ist im Betriebsalltag normal. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn die Abgänge das übliche Maß übersteigen. Auskunft darüber gibt die Fluktuationsrate.
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Die Probezeit im Arbeitsverhältnis lässt sich etwa durch Vertrag, durch eine verlängerte Kündigungsfrist oder durch einen Aufhebungsvertrag mit verlängerter Auslauffrist verlängern. In Zeiten des Fachkräftemangels erhöhen Chefs damit die Chancen, doch den passenden Mitarbeiter zu finden. Allerdings achten sie auf die passenden Formulierungen.
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Energiepreise, Lieferkettenprobleme, steigende Zinsen, Inflation: Obwohl in vielen Branchen die Auftragslage gut ist, kann sich das jederzeit ändern. Chefinnen und Chefs denken dann konsequenterweise über Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen nach. Wann was Sinn ergibt und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten.
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Kurzarbeit hilft Betrieben, Mitarbeiter an Bord zu halten, obwohl es vorübergehend an Aufträgen mangelt. Doch es gelten spezielle Auflagen, die Chefinnen und Chefs kennen müssen. Silvio Flemmig, Optikermeister aus Metzingen in Baden-Württemberg, berichtet von seinen Erfahrungen mit Kurzarbeit, Gunnar Rudolphi, Berater Arbeitgeberleistungen bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, erklärt, worauf speziell Handwerksunternehmer achten.
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Kein Unternehmer wünscht es sich, doch manchmal kommt es einfach vor: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin verlässt den Betrieb. Nun gilt es, das Beste aus dieser Situation zu machen. Wie das geht, verrät dieser Workers Cast.
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Arbeitgeber sind womöglich aufgrund wirtschaftlicher Turbulenzen zurückhaltend mit der Einstellung neuer Auszubildender. Oder aber, Sie haben einen jungen Menschen ausgewählt, der nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Der Neue muss sich erst beweisen. Arbeitsrechtlich stellen Sie das Mitarbeiterverhältnis auf ein solides Fundament, indem Sie die Probezeit verlängern.
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Muss jeder Mitarbeiter wissen, was sein Kollege verdient? Muss er nicht. Doch es sollte klar sein, warum der eine mehr oder weniger verdient als der andere. Wie Sie für Ihren Betrieb ein transparentes Lohnmodell finden, das Fachkräfte überzeugt.
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Das Nachweisgesetz verpflichtet Chefinnen und Chefs, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung.
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Im neuen Jahr steigt der Mindestlohn in zwei Schritten auf 10,45 Euro pro Stunde. Die Ampel-Koalition hat sogar eine weitere Erhöhung auf zwölf Euro ab 1. Oktober 2022 beschlossen. Wie sich ein neues Lohnniveau auf bestehende Arbeitsverträge auswirkt.
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Acht Diskriminierungsverbote nennt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Chefs dürfen von der Stellenausschreibung, über die Bewerberauswahl bis zum laufenden Betrieb keinen Mitarbeiter ohne sachlichen Grund benachteiligen oder Mobbing in der Firma dulden. Wie Sie Ärger vermeiden.
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Wer eine Abmahnung bekommt, der weiß: Jetzt wird es ernst. Denn die Abmahnung ist zwar selbst noch keine Kündigung, soll aber in der Regel den Weg dafür bereiten. Deshalb ist es gut zu wissen, was Sie als Chef beachten müssen und wie die Rechte der Arbeitnehmer aussehen. ARAG-Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.
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Kein Unternehmer kündigt gern. Muss ein Handwerksbetrieb aber wegen Auftragseinbruch, Rationalisierung oder einer allgemeinen Wirtschaftskrise Stellen abbauen, sind betriebsbedingte Kündigungen zulässig. Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff erklärt, welche Formalien Sie dabei beachten müssen und was Sie an Kosten für die Abfindung zu erwarten haben.
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Infizierte Mitarbeiter können existenzbedrohend sein. handwerk magazin klärt zusammen mit Ecovis auf, welche Rechte Arbeitnehmer haben, wenn sie von Dienstreisen oder aus dem Urlaub zurückkehren und wie Arbeitgeber im Betriebsalltag ihre Belegschaft schützen müssen.
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Wenn Mitarbeiter häufig krank sind oder schlecht arbeiten, haben vor allem kleinere Betriebe ein Problem. Daher hier der Rat für den Fall der Fälle: So kündigen Sie Mitarbeitern aufgrund von ungenügender Arbeitsleistung oder häufigen Krankheitsausfällen.
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Ohne, dass darüber gesprochen wird, sind für Mitarbeiter am Arbeitsplatz auch über den Arbeitsvertrag hinaus obligatorische Pflichten zu beachten. So hat zum Beispiel ganz einfach jeder, der eine Stelle antritt, auch zu arbeiten – logisch. Was sie aber noch alles von Ihren Arbeitnehmern verlangen dürfen, lesen Sie hier.
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Eine Alternative zur Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Er beendet Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und bietet Flexibilität, die allerdings für Arbeitgeber teuer werden kann. Ecovis und handwerk magazin sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.
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Im Geschäftsverkehr werden oft Briefe versandt, die Fristen in Lauf setzen, wie etwa Kündigungen oder Widerrufsbelehrungen. Das gilt, wenn der Brief während der Abwesenheit des Empfängers eingeht und in dieser Zeit eine Frist abläuft.
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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund einer längeren Krankheit kündigen – die Voraussetzungen dafür sind aber hoch. Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) können Kündigungen schnell unwirksam sein.
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Bei einer Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis ohne weitere Vereinbarung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zumindest in der Theorie. In der Praxis verhindern oft längere Fristen die Umsetzung, die eigentlich erst nach der Probezeit gelten sollten.
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Häufig werden langjährigen Mitarbeitern Abfindungen gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Für das Handwerksunternehmen sind solche Zahlungen Betriebsausgaben. Für den ehemaligen Arbeitnehmer sind es außerordentliche Einkünfte, die unter Umständen begünstigt besteuert werden können.
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Wer als Chef klare Regeln vorgibt, wird von den Beschäftigten respektiert – eine Grundvoraussetzung für ein gutes Betriebsklima und Firmenkontinuität.
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Wer als Angestellter nebenbei mit Schwarzarbeit sein Gehalt aufbessert und dabei unter den Kunden wildert, hat aufgrund dieser illegalen Beschäftigung eine fristlose Kündigung hinzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Erfahren Sie hier die Details zum Urteil.
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Arbeitgeber dürfen bei der Einstellung eines Bewerbers nur Vorstrafen abfragen, die für die spätere Tätigkeit relevant sind. Verschweigen Bewerber für eine Fahrtätigkeit bei der Frage nach einer einschlägigen Vorstrafe eine Verurteilung wegen Körperverletzung, berechtigt dies Arbeitgeber weder zu einer Kündigung noch zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags.
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Für eine personenbedingte Kündigung ist nicht alleine die Anzahl der Krankheitstage entscheidend.
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Kündigungsschutz - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert. Wer dies weiß und auch die anderen Regeln kennt, spart unnötige Personalkosten.
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