Mustervorlage Kündigung, verhaltensbedingt


In diesem Muster will der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Gründen kündigen, die in dessen Verhalten liegen. Gemeint sind Defizite im Leistungsbereich oder im Vertrauensbereich.

Bei einer verhaltensbedingten fristgemäßen Kündigung ist zu beachten, dass das pflichtwidrige Verhalten zuvor schon abgemahnt worden sein muss. Das abgemahnte Verhalten muss dem erneuten pflichtwidrigen Verhalten entsprechen. Eine Abmahnung und
eine Kündigung für ein und das Selbe Verhalten ist jedoch nicht möglich. Die Abmahnung „verbraucht“ sozusagen die Kündigung. Erst der erneute Verstoß, nach vorheriger Abmahnung kann zur Kündigung führen.

Nutzen: Grundsätzlich ist in der Kündigung kein Kündigungsgrund anzugeben. Dies auch dann nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden sollte. Der Kündigungsgrund muss jedoch tatsächlich vorliegen. Wer einen Arbeitnehmer dennoch verhaltensbedingt kündigen will/muss und dies in der Kündigung bereits benennen möchte, kann diese Musterkündigung verwenden.

Zielgruppe: Unternehmer – Handwerksunternehmer, die Mitarbeitern verhaltensbedingt kündigen wollen/müssen

Themenfeld: Mitarbeiter – Arbeitsrecht – Kündigung – ordentlich-fristgemäß-verhaltensbedingt

Inhalt: Mustervorlage „Kündigung ordentlich – fristgemäß – verhaltensbedingt“





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  • Datum: 24. Oktober 2017
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 1,01 MB
  • Quelle: Anna Rehfeldt, Rechtsanwältin
  • Seitenanzahl: 4

Beschreibung

In diesem Muster will der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Gründen kündigen, die in dessen Verhalten liegen. Gemeint sind Defizite im Leistungsbereich oder im Vertrauensbereich.

Bei einer verhaltensbedingten fristgemäßen Kündigung ist zu beachten, dass das pflichtwidrige Verhalten zuvor schon abgemahnt worden sein muss. Das abgemahnte Verhalten muss dem erneuten pflichtwidrigen Verhalten entsprechen. Eine Abmahnung und
eine Kündigung für ein und das Selbe Verhalten ist jedoch nicht möglich. Die Abmahnung „verbraucht“ sozusagen die Kündigung. Erst der erneute Verstoß, nach vorheriger Abmahnung kann zur Kündigung führen.

Nutzen: Grundsätzlich ist in der Kündigung kein Kündigungsgrund anzugeben. Dies auch dann nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden sollte. Der Kündigungsgrund muss jedoch tatsächlich vorliegen. Wer einen Arbeitnehmer dennoch verhaltensbedingt kündigen will/muss und dies in der Kündigung bereits benennen möchte, kann diese Musterkündigung verwenden.

Zielgruppe: Unternehmer - Handwerksunternehmer, die Mitarbeitern verhaltensbedingt kündigen wollen/müssen

Themenfeld: Mitarbeiter - Arbeitsrecht - Kündigung - ordentlich-fristgemäß-verhaltensbedingt

Inhalt: Mustervorlage "Kündigung ordentlich - fristgemäß - verhaltensbedingt"

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