Interview mit Wolfgang Kleinebrink Arbeitsvertrag: Mit verbessertem Kündigungsschutz Fachkräfte binden

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Um den Wunsch-Kandidaten für eine vakante Stelle im Handwerksbetrieb zu gewinnen, könnten Betriebsinhaber dem potenziellen neuen Mitarbeiter einen verbesserten Kündigungsschutz anbieten. Über verschiedene Optionen und wie Sie sie im Arbeitsvertrag rechtssicher umsetzen.

Kündigungsschutz-Klauseln im Arbeitsvertrag
Im Interview erfahren Sie, wie man das Vertrauensverhältnis durch vertragliche Regelungen stärkt und Fachkräfte mit klugen Konstruktionen ans Unternehmen bindet. - © zhukovvvlad - stock.adobe.com
handwerk magazin: Herr Professor Kleinebrink, ist es denn bereits üblich, dass Chefs auch kleiner Handwerksbetriebe neue Wege bei der Vertragsgestaltung gehen, um Fachkräfte für den Betrieb zu begeistern?

Wolfgang Kleinebrink: Derartige Vertragsgestaltungen sind derzeit tatsächlich noch nicht üblich. Das liegt sicherlich daran, dass die Möglichkeit, einen verbesserten Kündigungsschutz im Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters zu vereinbaren, noch nicht so bekannt ist. Andererseits scheuen manche Unternehmer womöglich auch das damit verbundene Risiko.

Wie genau sehen denn solche arbeitsvertraglichen Klauseln aus, worauf muss der Unternehmer achten?

Nun, man muss zunächst unterscheiden, ob Sie als Chef ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbaren möchten oder ob es sich um einen befristeten Vertrag handelt, den der neue Mitarbeiter unterzeichnen soll. Für das unbefristete Arbeitsverhältnis stehen Ihnen zwei Stellschrauben zur Verfügung: Sie bieten einen Kündigungsschutz an, der rechtlich so nicht vorgesehen ist, oder Sie verstärken einen vorhandenen Kündigungsschutz. Überdies könnten Sie die Probezeit anders regeln als üblich. Auch das schafft Vertrauen im Bewerbungsprozess mit der Folge, dass sich der Bewerber womöglich eher für Ihren Betrieb entscheidet, statt bei der Konkurrenz anzuheuern.