Isocyanat-haltige Produkte Gefahrstoffe: Schulungspflicht gilt für alle Anwender von gefährlichen PU-Materialien
Seit August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit Isocyanat-haltigen Produkten umgehen, wenn sie speziell dafür geschult wurden. Von der Regelung betroffen sind nicht nur Bau- und Ausbauunternehmen, sondern generell alle Betriebe, die PU-Produkte verwenden.
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