DGUV Regel 101-021 Schornsteinfeger: Neue Leitlinien für gesundes und sicheres Arbeiten

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Arbeitsschutz und Gesundheit und Berufskleidung

Die noch aus 2006 stammende Regel 101-021 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für das Schornsteinfegerhandwerk wurde im Herbst 2022 modernisiert und auf den neuesten Stand gebracht. Welche gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz Schornsteinfeger und Kaminkehrer jetzt umsetzen müssen.

Diese gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz müssen Schornsteinfeger und Kaminkehrer jetzt umsetzen. - © adrenalinapura - stock.adobe.com

Wer meint, ein Schornsteinfeger habe nur recht einfache Tätigkeiten zu verrichten und müsse sich daher nicht mit Theorie, Vorschriften und Bürokratie befassen, irrt gewaltig. Neben dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG), dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), den Landesbauordnungen (LBO), der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und anderen Vorgaben für seine Handwerk muss ein Schornsteinfeger sich selbstverständlich auch mit den Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befassen.

Wichtig: Aktueller Überblick zu Arbeits- und Gesundheitsschutz

Eine Übersicht zu sicherheits- und gesundheitsgerechtem Arbeiten im Schornsteinfegerhandwerk bietet die neue Regel 101-021 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie wurde anhand der aktuell geltenden Vorschriften und der zwischenzeitlichen Änderungen im technischen wie im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk aktualisiert und im September 2022 neu veröffentlicht. Die Vorgaben gelten für typische Schornsteinfegerarbeiten wie Abnahmen, Feuerstättenschauen, Überprüfungen und Reinigungsarbeiten.

Gefahren erkennen: Hoch hinaus? - Aber sicher!

Schornsteinfeger müssen oft hoch hinaus. Für das Arbeiten auf geneigten Dachflächen, aber auch für Tätigkeiten von Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge oder Leitern aus nennt die neue Regel die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen. Je nach Gebäudetyp und Tätigkeit müssen Schornsteinfeger auch ganz spezielle Verkehrswege wie Bodentreppen, Steigleitern, Steigeisen oder Laufstege benutzen, auch auf diese nicht immer ungefährlichen Situationen gehen die Autoren ein.

Schutz und Sicherheit an ganz unterschiedlichen Arbeitsplätzen

Ebenfalls genannt werden die jeweils relevanten Aspekte für die eigene Sicherheit sowie die Gesundheit bei Arbeiten an Abgasanlagen, Dunstabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, Reinigungsöffnungen oder freistehenden Schornsteinen. Die Regel erklärt etwa, wann Alleinarbeit ohne eine weitere Person in Sicht- und Rufweite unzulässig ist oder wie Gefahrenbereiche gesichert und gekennzeichnet werden.

Absturzsicherung: wann Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sein muss

Mehrere Seiten der neuen DGUV Regel sind aus nachvollziehbaren Gründen den Absturzgefahren bei Schornsteinfegerarbeiten gewidmet. Bei den Schutzmaßnahmen vor Absturzunfällen gibt die DGUV eine Rangfolge vor: An erster Stelle stehen Absturzsicherungen wie Seitenschutz oder Randsicherungen. Sind diese Maßnahmen nicht umsetzbar, kommen Auffangsicherungen zum Einsatz wie etwa Fangnetze. Erst wenn auch dies nicht möglich ist, sollte die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. Die DGUV Regel nennt zudem auch die Fälle, in denen ausnahmsweise auf PSAgA verzichtet werden kann.