Arbeitsmedizinische Vorsorge Betriebsarzt-FAQ: Wie Chefs von KMU die medizinische Betreuung der Mitarbeiter organisieren können

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Krank durch den Job? Damit das nicht passiert sind alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße verpflichtet, sich um die Gesundheit der Mitarbeiter zu kümmern. Dazu braucht zwar nicht jeder einen eigenen Betriebsarzt, sondern kann die Betreuung auch anders organisieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorsorgepflicht der Chefs.

Betriebsärztliche Versorgung
Betriebsärzte stellen in erster Linie die arbeitsmedizinische Vorsorge sicher. - © Have a nice day - stock.adobe.com
Warum ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch Betriebsärzte vorgeschrieben?

Betriebsärzte sind Arbeitsmediziner und Spezialisten für Gesundheitsgefahren im Beruf, ihr Einsatzgebiet  reicht von Hautproblemen und Hygienefragen bis hin zu Infektionsrisiken oder Impfungen. Durch die verpflichtende betriebsärztliche Betreuung soll an jedem Arbeitsplatz medizinische Expertise nutzbar sein, um arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und berufsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge kann technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ersetzen, sondern soll sie ergänzen.

Ab wann benötigt ein kleiner Handwerksbetrieb einen Betriebsarzt?

Die Antwort ist eindeutig: Bereits ab dem ersten Mitarbeiter ist eine betriebsärztliche Betreuung Pflicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Betrieb einen eigenen Mediziner anstellen muss. Denn neben dieser Regelbetreuung gibt es für Betriebe bis zu 50 Mitarbeitern die Möglichkeit, das Unternehmermodell zu nutzen. Dabei kann der Unternehmer einen externen Betriebsarzt beauftragen, sofern es einen entsprechenden Bedarf im Betrieb gibt. Generell kann der Betriebsarzt fest im Betrieb angestellt sein, freiberuflich arbeiten oder als Mitarbeiter eines überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes auftreten. Davon unabhängig kann ein Arbeitgeber den Betriebsarzt jederzeit wechseln oder auch mehrere Betriebsärzte für unterschiedliche Standorte oder Arbeitsstätten wählen.

Wie läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge ab?

Es gibt kein Pauschalrezept, doch üblicherweise steht ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern im Zentrum. Dabei werden sowohl vorhandene Beschwerden erfragt wie auch die damit möglicherweise zusammenhängenden Arbeitsbedingungen besprochen. Körperliche oder klinische Untersuchungen können folgen, sofern der Betriebsarzt dies für angebracht hält und der Betroffene einverstanden ist.

Wichtig für den Arbeitgeber: Er muss seine Belegschaft darüber informieren, wie die betriebsärztliche Betreuung organisiert ist und welcher Betriebsarzt für die Mitarbeitenden zuständig ist. Das kann etwa durch einen Aushang erfolgen.

Was sind die Hauptaufgaben eines Betriebsarztes?

Betriebsärzte stellen in erster Linie die arbeitsmedizinische Vorsorge sicher. Sie sollen den Arbeitgeber, die Sicherheitsverantwortlichen und die Beschäftigten beraten und unterstützen

  • bei den gesundheitlichen Fragen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen
  • zu Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen
  • beim Umgang mit suchtkranken Kollegen
  • bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeiters nach Krankheit oder Unfall

Darüber hinaus – und unabhängig von der arbeitsmedizinischen Vorsorge – führen Betriebsärzte auch Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen sowie Impfungen durch.

Was sind die Rechtsgrundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge?
  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Aufgaben und Pflichten von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit.
  • Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die Pflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, deren erforderliche Fachkunde und deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Aufgaben.
  • Die früheren DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen wurden 2022 durch die Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen abgelöst. Das Werk wird ständig von Fachleuten aktualisiert und gibt daher den allgemein anerkannten Stand der Arbeitsmedizin wieder, besitzt jedoch keine Rechtsverbindlichkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge?

Die Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten Tätigkeiten veranlassen. Welche das sind (Beispiel: Schweißarbeiten, Feuchtarbeit, Umgang mit Gefahrstoffen), ist im Anhang der ArbMedVV nachzulesen. Da der Arbeitgeber ohne die Pflichtvorsorge die betreffende Tätigkeit nicht ausführen lassen darf, steht de facto auch der betroffene Mitarbeiter in der Pflicht, seinen Vorsorgetermin wahrzunehmen.

Die Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten laut Anhang der ArbMedVV anbieten. Versäumt er dies, droht ihm ein Bußgeld. Aus Sicht des Beschäftigten ist die Angebotsvorsorge freiwillig.

Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei allen (auch im Anhang der ArbMedVV nicht genannten) Tätigkeiten zu gewähren hat, es sei denn, es ist nicht mit Gesundheitsschäden zu rechnen. Wunschvorsorge ist damit ein weites Feld und kann etwa auch Fälle betreffen, in denen ein Mitarbeiter psychische Beschwerden auf seine Arbeit zurückführt.

Dürfen Betriebe auch einen Hausarzt mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen?

Entscheidend ist, dass ein Betriebsarzt über arbeitsmedizinische Fachkunde verfügt. Dies ist erkennbar daran, dass der Arzt gemäß Bescheinigung seiner zuständigen Ärztekammer berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.

Wer bezahlt die arbeitsmedizinische Vorsorge und anfallende Nebenkosten?

Die Antwort ist eindeutig. Sämtliche Kosten für individuelle Beratungen, körperliche und klinische Untersuchungen, Impfungen trägt der Arbeitgeber. Er darf diese Kosten nicht auf seine Beschäftigten abwälzen.