Diagnose Berufskrankheit Krank durch den Job: Warum die Anerkennung so wichtig ist

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Arbeitsschutz und Gesundheit und Berufskrankheiten

Asthma, Hautekzeme oder chronische Rückenschmerzen: bei vielen Jobs leidet die Gesundheit. Doch längst nicht alle Beschwerden gelten als Berufskrankheit und verhelfen Betroffenen zu einer Rente. Worauf es bei der Anerkennung ankommt und welche typischen Berufskrankheiten es im Handwerk gibt.

An der Spitze der Berufskrankheiten liegt in Deutschland die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit. - © Phovoir/stock.adobe.com

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, organisiert durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Deren Leistungen wie Heilbehandlung , Reha-Maßnahmen oder Unfallrente beziehen sich nicht nur auf die Folgen von Arbeits- oder Wegeunfällen, sondern auch auf beruflich bedingte Krankheiten. Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. So definiert es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wodurch eine Erkrankung zur Berufskrankheit wird

Damit ein Krankheitsbild als Berufskrankheit gelten kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Erkrankung wird gemäß dem Stand der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht. Das können Gefahrstoffe sein wie Asbest oder organische Lösungsmittel, aber auch Arbeitsbedingungen wie das Arbeiten im Knien oder an Maschinen mit starken Vibrationen.
  2. Bestimmte Personengruppen – etwa bestimmte Berufe – müssen diesen gesundheitsschädlichen Einwirkungen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sein.
 

Beschwerden aufgrund von allgemeiner Luftverschmutzung oder dem üblichen Straßenverkehrslärm sind somit keine Berufskrankheiten. Ist jemand durch seine Arbeit jedoch bestimmten Luftschadstoffen ausgeliefert oder an seinem Arbeitsplatz hohen Lärmpegeln ausgesetzt, können dadurch verursachte Erkrankungen als Berufskrankheit gelten.

Die Liste der anerkennungsfähigen Berufskrankheiten besteht bereits seit 1925 und wird seitdem immer länger, weil immer neue Krankheitsbilder hinzukommen. Sie enthält inzwischen mehr als 80 Einträge von Asbeststaublungenerkrankung bis zu Zahnabrasionen durch Quarzstaub. Gepflegt wird die Liste vom BMAS auf der Basis von Empfehlungen eines Beratungsgremiums, dem sogenannten Ärztlichen Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" (ÄSVB).

Das sind die häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland

Einige typische Berufskrankheiten lassen sich bereits an ihren Bezeichnungen erkennen. So gibt es das Bäckerasthma als Reaktion auf Mehlstäube. Trotz verbesserter Schutzmaßnahmen wie Mehlbenetzung oder staubarme Arbeitsverfahren und Rohstoffe kommt es Jahr für Jahr zu hunderten Fällen, wo Bäcker aufgrund solcher Erkrankungen ihren Beruf aufgeben müssen.

Andere für das Handwerk typische Berufskrankheiten sind etwa die Maurerkrätze, eine allergische Hautreaktion (Zementekzem) auf Chromat-Verbindungen in Zement, oder die Gonarthrose, eine Arthrose im Kniegelenk, unter der aus nachvollziehbaren Gründen besonders Estrich-, Fliesen- oder Teppichleger, Pflasterer oder auch Dachdecker leiden.

An der Spitze der Berufskrankheiten liegt in Deutschland die berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit, gefolgt von Hautkrebs durch UV-Strahlenbelastung und durch Asbest verursachten Erkrankungen wie Asbestose, Kehlkopf- oder Lungenkrebs .

Darum ist die Anerkennung als Berufskrankheit so wichtig

Es gibt viele Ursachen und Anlässe, warum ein Arbeitnehmer in seinem Job erkrankt. Doch nur dann, wenn sich herausstellt, dass es sich bei den Beschwerden tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt, erhält man auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer hier unbedarft meint, so wichtig sei dies doch nicht, da bei Krankheit ja die Krankenkasse zuständig sei, läuft Gefahr, leichtfertig ihm zustehende Leistungen zu verschenken. Denn über die gesetzliche Unfallversicherung werden viele Unterstützungsformen möglich, die weit über die der Krankenversicherung hinausgehen . Das reicht von der Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen und Therapien über Rehabilitation, Lohnersatz oder eine Erwerbsminderungs-Rente bis zur Hinterbliebenenversorgung. Selbst Umbaukosten für barrierefreies Wohnen oder einen behindertengerechten Arbeitsplatz werden getragen, wenn ein schwere körperliche Beeinträchtigung – ähnlich wie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall – auf eine Berufskrankheit zurückgeführt werden kann.

Risiko nicht unterschätzen: jeder Vierte wird berufsunfähig!

Berufsunfähigkeit ist ein vielfach unterschätztes Risiko. Trotz aller Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen im Gesundheitsschutz scheidet etwa jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland vorzeitig wegen einer Berufskrankheit aus dem Arbeitsleben aus. Niemand sollte daher bei Gesundheitsbeschwerden leichtfertig einen Arztbesuch verweigern oder versäumen, seinen Arzt oder Betriebsarzt darauf hinzuweisen, wenn er einen Zusammenhang seiner Beschwerden mit seiner beruflichen Tätigkeit Job vermutet. Denn er riskiert ansonsten, seinen Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu verlieren.