Absicherung der Arbeitskraft Unfallversicherung: Über die Berufsgenossenschaft und zusätzlich auch privat abschließen!

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Das Risiko eines Unfalls ist im Handwerk hoch – und die Folgen sind für Unternehmer besonders gravierend. Nur wer sich gesetzlich über die Berufsgenossenschaft und zusätzlich privat absichert, erhält im Ernstfall einen schnellen Zugang zu einer wirklich guten Reha und beste finanzielle Unterstützungsleistungen.

Markus Schlichter, Kaminkehrermeister aus Bodenkirchen-Binabiburg.
Markus Schlichter, Kaminkehrermeister aus Bodenkirchen-Binabiburg. - © François Weinert

Markus Schlichter, Kaminkehrermeister aus Bodenkirchen-Binabiburg, erlitt im Januar 2021 einen schweren Wegeunfall mit seinem Auto. „Auf einer Arbeitsfahrt gegen 17.00 Uhr kam ich trotz geringem Tempo 30 auf verschneiter und vereister Straße ins Rutschen und von der Fahrbahn ab. Ich stürzte mit dem Wagen rund vier Meter eine steile Böschung hinunter und stieß dann noch vor eine Hauswand“, erinnert sich der Unternehmer. Die Folgen waren dramatisch. Schlichter hatte sich mehrere Wirbel im Rücken gebrochen und ist heute berufsunfähig, denn er kann lediglich maximal bis zu zwei Stunden im Büro arbeiten. „Dann schlafen Hände und Füße ein.“ Drei Operationen liegen hinter ihm und zwei Aufenthalte in der Reha-Klinik. Eine vierte Operation ist für Dezember 2022 terminiert. Das bedeutet: wieder Krankenhausaufenthalt, wieder langwierige stationäre und ambulante Reha. Und damit fällt Schlichter in seinem Kleinunternehmen als Arbeitskraft aus.

Das Unfallrisiko ist im Handwerk erheblich erhöht

Ein Fall wie der von Markus Schlichter ist im Handwerk keine Seltenheit: Das Unfallrisiko ist hier mit fast 50 Arbeitsunfällen je 1.000 Vollarbeiter erheblich höher als im Durchschnitt aller Berufe. Dort waren es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2020 im Schnitt 21,54 Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter und 22,95 Unfälle im vergangenen Jahr. Immerhin sind bei Handwerkern die Arbeitsunfälle insgesamt 2021 leicht gesunken, während die Wegeunfälle etwas zunahmen, so die Statistik der Berufsgenossenschaft Bau. Grundsätzlich liegen die Zahlen aber noch unter dem Wert von 2019 – also vor der Zeit der Coronapandemie.

Schon direkt nach dem Unfall wurde Schlichter gefragt, ob er über die Berufsgenossenschaft (BG) bei der DGUV versichert ist. „Das musste ich – aus heutiger Sicht zu meinem großen Bedauern – verneinen.“ Mit dem Schutz der BG wäre es ihm besser ergangen: „Man hätte mich in das BG-Krankenhaus nach Murnau geflogen“, sagt der Unternehmer. Und er hätte nicht wochenlang auf eine Reha warten müssen.

Eigentlich dachte Markus Schlichter gut versichert zu sein: „Als ich 2006 als Jungunternehmer gestartet bin, habe ich neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Ich dachte, das reicht. Denn diese Versicherungen zahlen ja bei allen Unfällen während der Arbeit und privat“, erzählt er. Heute weiß der Unternehmer, dass er eine wesentliche Leistung nicht versichert hatte: die Reha aus einer Hand, wie sie die BG bietet. „Zudem hätte die BG einen behindertengerechten Umbau meines Autos oder des Hauses mitfinanziert“, weiß Schlichter.

Rechtlich ist es so, dass nur abhängig Beschäftigte automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Für Unternehmer und „unternehmerähnliche Personen“ gilt dies nicht. Sie müssen einen Antrag bei ihrer BG stellen. Der Aufwand ist mit lediglich fünf Angaben im Antrag gering. Wichtig: Arbeiten Ehefrau oder Ehemann sowie eingetragene Partner aus persönlichen Gründen familienhaft nur nebenbei im Handwerksbetrieb, sind sie ebenfalls nicht gesetzlich unfallversichert. Auch sie müssen einen Antrag stellen.

Schaden führte zu Engagement

Unfallopfer Schlichter versteht sich heute als Botschafter für den BG-Schutz und ist über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband (ZIV) aktiv. „Wir bieten nun bundesweit über die Innungen entsprechende Schulungen zur freiwilligen Versicherung in der BG“, sagt Schlichter. Für das bundesweit genutzte Schulungsmaterial speziell für Schornsteinfeger hat Schlichter sogar seine Röntgenaufnahmen zur Verfügung gestellt. „Wenn die Kolleginnen und Kollegen diese Bilder sehen, dann gibt es einen Aha-Effekt“, so der heute 47-Jährige – jeden kann es treffen. Vor dem Unfall hatte Schlichter Eishockey und Fußball gespielt und war leidenschaftlicher Skifahrer – nichts davon ist heute noch möglich. Immerhin hat Schlichter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung: „Ohne sie wäre ich nun schon in der Insolvenz“, ist er überzeugt. Nach seinem Unfall musste der Unternehmer eine weitere Vollzeitkraft einstellen, er greift zusätzlich auf Aushilfen zurück. „Mir hilft die Familie, und Kollegen haben mich massiv unterstützt.“ Der Zusammenhalt im Schornsteinfegerhandwerk sei einmalig. Schlichters Fazit: „Die zusätzlichen Prämien für den freiwilligen BG-Schutz sind im Vergleich zu den Leistungen lachhaft. Außerdem können sie als Betriebsausgaben abgesetzt werden“, weiß er.

Gesamtquote rückläufig

Seit die Schornsteinfegerinnung mit Schulungen für den BG-Schutz wirbt, ist die Versicherungsquote in seinem Gewerk schon deutlich gestiegen. Doch auf alle Handwerksunternehmen bezogen, ist die Gesamtquote rückläufig. Obwohl 2020 die Zahl der Mitgliedsunternehmen von 606.559 auf 625.809 gestiegen ist, ist die Anzahl der freiwillig Versicherten gesunken. 2019 waren es noch 41.407 versicherte Unternehmer, im Jahr 2020 aber nur noch 40.409. Das heißt: Nur 6,5 Prozent der Unternehmer aus dem Handwerk nutzen den Unfallschutz. Für Markus Wanck, Schornsteinfegermeister und Versichertenvertreter in der BG Bau, gibt es dafür nur zwei Gründe: „Unwissenheit oder falsche Beratung“, erläutert er. Viele Unternehmer würden die Vorzüge der gesetzlichen Unfallversicherung gar nicht kennen. Dabei sind diese umfangreich.

Vorteil gesetzlich Versicherter

Ganz wichtig: Es gilt bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Grundsatz „Reha vor Rente“. Dies bedeutet, dass „die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft wieder zu ermöglichen“ sei, erläutert die DGUV. Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird also erst dann gezahlt, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden.

Aktuell können Handwerksunternehmer, die sich freiwillig gesetzlich versichern wollen, eine Versicherungssumme zwischen 31.500 und 78.960 Euro wählen. Nach der gewählten Höhe bestimmen sich auch die monatlichen Geldleistungen im Schadenfall (siehe Tabelle). Die monatlichen Zahlungen „sollten dem tatsächlichen Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit entsprechen“, heißt es bei der BG Bau – sie fordert dafür gelegentlich auch Einkommensnachweise. Wer etwa 5.000 Euro im Monat verdient, kann mit einem monatlichen Bruttoaufwand von rund 155 Euro einen gesetzlichen Unfallrentenschutz von bis zu 3.333 Euro absichern.

Tarifübersicht: Freiwillige Versicherung bei der BG Bau

Aufwand und Leistung bei einem Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (in Euro) für eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Je nach Versicherungssumme steigen die Leistungen – und die Prämien (sortiert nach Beitragshöhe).

VersicherungsSumme
pro Jahr
Beitrag1)
pro Jahr
Verletztengeld2)
pro Tag
Höchstrente
Versicherter3)
pro Monat
Witwen­rente4)
pro Monat
Waisen­rente
je Kind
pro Monat
31.500977701.7501.050525
40.0001.241892.2221.333667
45.0001.3961002.5001.500750
50.0001.5511112.7781.667833
55.0001.7061223.0561.833917
60.0001.8611333.3332.0001.000
65.0002.0161443.6112.1671.083
70.0002.1721563.8892.3331.167
78.9602.4501754.3872.6321.316
Quelle: BG Berufsgenossenschaft; 06/2022; Beiträge gerundet; 1) Beitragsangaben 2021. Der neue Beitrag wird aufgrund von Umlagezahlen erst 2022 ermittelt. 2) nach Wartezeit von 3 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. 3) bei zwei unterhaltspflichtigen Kindern 4) bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit .

Anders sieht es aus, wenn der Handwerker gar keine Versicherungssumme nennt. Das ist im Antrag ausdrücklich erlaubt: „Ist die Versicherungssumme nicht angegeben, so gilt die Mindestversicherungssumme“, heißt es im Antrag. Der Vorteil für Versicherte: Sie sichern sich ein 100-prozentiges Reha-Management zu sehr günstigen Konditionen. handwerk magazin hat die derzeit zur Verfügung stehenden Daten hochgerechnet und kommt für 2023 auf eine Mindestversicherungssumme von 32.500 Euro und einen Jahresbeitrag von rund 1.009 Euro. Das sind 84 Euro pro Monat für den gesetzlichen Unfall- und Krankenschutz. Zwar sind die Geldleistungen dann nicht besonders hoch, doch die umfassenden Reha-Leistungen überzeugen.

Ein weiteres Plus der gesetzlichen Unfallversicherung: Der Beitrag ist als Betriebsausgabe steuerlich anrechenbar. Und die Leistungen, wie Verletztengeld und Rente, sind grundsätzlich steuerfrei. Gleichzeitig wird privater Schutz nicht geschmälert, denn die Zahlungen unterliegen keiner Anrechnung.

Die Nachteile des BG-Schutzes

Das eigentliche Problem des gesetzlichen Unfallschutzes ist die Anerkennung der Berufskrankheit oder des Arbeits- oder Wegeunfalls. Klar ist: Für private Tätigkeiten – wie den Hobbysport am Abend – gibt es keinen Schutz. Doch manche Situation ist weniger eindeutig. So ist nicht der Ort der Tätigkeit maßgeblich, sondern die Frage, ob sie in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht. Das Bundessozialgericht (BSG) nennt das „Handlungstendenz“. So wäre ein Arbeitnehmer oder freiwillig versicherter Unternehmer im Homeoffice geschützt, wenn er die Treppe hinunterstürzt, weil er im Parterre die unterbrochene, dienstlich notwendige Internetverbindung überprüfen will. Passiert der gleiche Sturz, weil eine private Paketsendung angenommen wird, ist der Unfall nicht versichert. Denn eigenwirtschaft­liche – das heißt private – Tätigkeiten sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Auch bei Wegeunfällen gibt es immer wieder Streit: Selbst eine nur sehr kurzfristige Unterbrechung des arbeitsbedingten Weges kann den gesetzlichen Unfallschutz kosten. So wehrte sich die zuständige Berufsgenossenschaft gegen eine Leistung, als ein Autofahrer die vereiste Straße vor der Fahrt zur Arbeit prüfte und sich dabei durch einen Sturz schwer verletzte. Die Prüfung der Straße sei weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen, meinte in letzter Instanz das BSG. Die Glätte-
prüfung sei eine dem Privatbereich zuzuordnende Vorbereitungshandlung gewesen (BSG, Az.: B 2 U 3/16 R). Der Sicherheitsgedanke, den sich die Berufsgenossenschaften so auf die Fahnen schreiben, scheint, wenn es um Rentenleistungen geht, nicht so wichtig zu sein.

Schlechte Karten haben zudem alle, die ihren unmittelbaren Weg zur oder von der Arbeit unterbrechen, um sich beispielsweise bei einem Bäcker etwas zu essen zu kaufen. Wer vor Fahrtfortsetzung zu Schaden kommt, zahlt selbst (BSG, Az.: B 2 U 1/16 R und B 2 U 11/16 R).

Unfälle bei Betriebsfeiern können ebenfalls zu Problemen führen. Staatlichen Schutz gibt es nur, wenn das Event von der Unternehmensleitung organisiert, gebilligt oder gefördert wird und der Chef oder zumindest ein Vertreter an der Veranstaltung teilnimmt. Daher gab das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 10 U 31/08) einer Berufsgenossenschaft recht, als diese Leistungen für einen Unfall beim Bowling nach einer Schulungsveranstaltung ablehnte.

Gute Kombi: privat und gesetzlich

BG-Experte Wanck: „Leider höre ich von Existenzgründern immer wieder, dass Versicherungsvertreter von einer freiwilligen Versicherung bei der BG mit der Begründung abraten, dass der Schutz nur bei einem Unfall während der Arbeitszeit oder auf den Weg gilt.“ Dass die Leistungen der BG jedoch deutlich besser sind, werde in der Regel verschwiegen. „Beide Versicherungen haben ihre Vorzüge. Ich empfehle, die Leistungen beider Welten aufeinander abzustimmen und zu ergänzen“, sagt er. Tatsächlich sollten Handwerker einen doppelten Unfallschutz anstreben. Denn die private Unfallversicherung leistet rund um die Uhr weltweit – zusätzlich zur gesetzlichen. Das kann gerade bei sehr schweren Unfällen wichtig sein, wie der Fall Schlichter zeigt. Gleichzeitig ist privater Unfallschutz in den letzten Jahren deutlich umfangreicher geworden.

Der private Schutz wird meist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hergestellt. Doch sie hat eine hohe Leistungsgrenze von 50 Prozent. Das bedeutet: Nur wenn Unfall oder Krankheit so schwer ausfallen, dass die Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist, zahlen die Assekuranzen eine Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung

Unternehmer sollten daher den Krankheitsfall extra absichern. Wer sich nur für den gesetzlichen Schutz entscheidet, trägt ein großes Risiko – denn das Anerkennungsverfahren ist schwer. Oft ist auch der Königsweg, also die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), für Handwerker verschlossen. Sie ist meist schlicht zu teuer.

Die Alternative heißt Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt wie die BU eine Rente, wenn der Versicherte wesentliche Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall verliert. Die Angebote stellen eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Unfällen, bei Verlust der Grundfähigkeiten oder bei Pflegebedürftigkeit dar. Und sie sind finanzierbar. Vorreiter ist die Canada Life. „Wir haben bereits vor rund 20 Jahren diese Art der Absicherung für den deutschen Markt entwickelt“, sagt Markus Drews, Hauptbevollmächtigter der deutschen Niederlassung. Diese Form der Arbeitskraftabsicherung greife, wenn man Fähigkeiten verliert, auf die es im Alltag von Menschen mit körperlichen Berufen ankommt: Gebrauch der Hand, Knieen, Treppensteigen. Nicht versichert sind meist psychische Erkrankungen. Bei der Swiss Life lässt sich die „geistige Leistungsfähigkeit, eigenverantwortliches Handeln, Schizophrenie und schwere ­Depressionen“ nach dem Bausteinprinzip hinzuversichern.

Reha-Leistungen bei Privaten

Zurück zur Unfallversicherung: Immer mehr private Versicherer verknüpfen den Invaliditätsschutz mit Reha-Assistance-Leistungen. Damit erreichen sie Augenhöhe mit den Berufsgenossenschaften. „Hier hat sich am privaten Markt in den letzten Jahren sehr viel getan. Das Reha-Management in der privaten Unfallversicherung liegt voll im Trend“, sagt Mila Baierova von der Reha Assist GmbH, einem der größten Anbieter für private Reha-Leistungen.

Und das ist wichtig. Denn durch ein gezieltes Reha-Management und die Optimierung der Behandlungspfade können Unfallopfer schnelle und effektive Hilfe erhalten. Der Trend zu mehr Reha-Leistungen in der privaten Unfallversicherung ist auch ein Reflex auf das in vielen Teilen marode gesetzliche Krankenversicherungssystem. Denn vor allem Kassenpatienten müssen oft sehr lange auf einen Reha-Platz warten – es fehlt ein koordiniertes Management, wie es private Unternehmen oder die Berufsgenossenschaften haben.

Die Leistungen des Reha-Managements:

  • zeitnahe Planung

  • nahtlose Rehabilitation

  • berufliche Wiedereingliederung

  • persönliche Betreuung durch einen Reha-Manager.

  • Beratung von Verunfallten zu barrierefreiem Arbeiten und Wohnen

Wichtigstes Ziel ist die Erhaltung der Mobilität.

Unfallschutz für die Mitarbeiter: Beste Imagepflege

Die zusätzliche private Absicherung der Mitarbeiter im Fall von Unfällen ist ein starkes Argument bei der Gewinnung von Fachkräften. Per Firmenpolice sind sie ab einem Prozent Invalidität über ihren Chef versichert.

Ein Unfallschutz für Belegschaft und Geschäftsführung per Firmenpolice hat wohl noch Seltenheitswert. Eine Statistik gibt es nicht. Die Firmenunfallversicherung schützt die gesamte Belegschaft. Sie kann flexibel vereinbart werden. So ist der unterschiedliche Schutz verschiedener Gruppen im Betrieb in einem Vertrag möglich.

Dabei können Handwerker etwa die Höhe der Versicherungssumme nach Risiko oder Wichtigkeit der Mitarbeiter staffeln. Möglich ist es etwa, für Geschäftsführung, Büroangestellte, Fahrer und Monteure jeweils unterschiedliche Leistungen zu vereinbaren. Die Firmenunfallversicherung kann hervorragend mit der gesetzlichen Absicherung kombiniert werden. Ihr Schutz setzt nämlich schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent ein und gilt weltweit, rund um die Uhr. Sie stützt das Firmenimage und stärkt die Mitarbeiterbindung.

Moderne Verträge beinhalten eine stark ansteigende Leistungskurve bei schweren Verletzungen. Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, so stellen die hierfür gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar.

Die steuerliche Behandlung aufseiten der versicherten Arbeitnehmer, richtet sich danach, ob durch den Arbeitgeber ein vertraglicher Direktanspruch auf die Leistungen eingeräumt worden ist oder nicht. Üblich ist es, dem versicherten Arbeitnehmer keinen Direktanspruch einzuräumen. Dann stellen die laufenden Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung keinen Arbeitslohn dar und sind demzufolge auch nicht zu versteuern. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Allerdings müssen im Leistungsfall die Beiträge rückwirkend versteuert werden. Dabei können 50 Prozent Werbungskosten geltend gemacht werden.