Arbeitskraft versichern Berufsunfähigkeitsversicherung: Private Absicherungsvarianten im Überblick

Zugehörige Themenseiten:
Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung

Ein einfacher Nagel, der eine Sehne in der Hand verletzt, kann das Ende einer Zimmerer-Karriere bedeuten. Ein Unfall mit Folgen für Körper und Seele und schon ist der Anfang vom Ende des Arbeitslebens eingeläutet. Verschiedene private Versicherungen zahlen, wenn der Versicherte wesentliche Fähigkeiten durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verliert. Diese Versicherungen gibt es – sie sind ein Muss für Handwerker.

Patrick Paulduro, gelernter Zimmerer
Patrick Paulduro, gelernter Zimmerer aus Zusmarshausen bei Augsburg: "Ich möchte abgesichert sein und dafür bin ich auch bereit, das notwendige Geld zu investieren." - © Elisabeth Hörterer

Das Ende des Arbeitslebens kann plötzlich passieren. Ein Unfall, eine Krankheit und von heute auf morgen geht nichts mehr. Der Staat sichert nur das Existenzminimum ab. Viele ältere Betroffene können die Zeit bis zur Rente finanziell oft mithilfe ihrer Rücklagen überbrücken. Jüngere Menschen stehen viel schlechter da: Sie haben noch etliche potenzielle Arbeitsjahre vor sich und sie verfügen meist über keinerlei Rücklagen. Noch schlimmer ist die Lage der Selbstständigen: Sie haben gar keinen Anspruch an den Staat. Deshalb warnen Versicherungsexperten immer wieder: Wer nicht möchte, dass bei großen gesundheitlichen Schwierigkeiten auch noch finanzielle Nöte hinzukommen, sichert sich besser frühzeitig ab.

Diese Absicherungen gibt es

Der Königsweg der Absicherung erfolgt über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie deckt den Verlust der Fähigkeit ab, seinem bei Abschluss der Versicherung ausgeübten Beruf weiterhin nachgehen zu können. Doch für Handwerker ist sie oft so teuer, dass für sie ein Abschluss nicht infrage kommt.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative. Wie die BU zahlt sie eine Rente, wenn der Versicherte wesentliche Fähigkeiten durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verliert. Anders als die BU stellt sie aber nicht auf den ausgeübten Beruf ab, sondern auf die Fähigkeiten des Versicherten. Geleistet wird also nur dann, wenn der Verlust der versicherten Fähigkeiten eintritt.

Auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann helfen. Sie greift, wenn der Versicherte kaum noch in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Je nach Vertrag zahlen Versicherer, wenn die Person fast gar nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kann. Psychische Erkrankungen sind meist mitversichert.

So sieht eine gute Absicherung aus

Patrick Paulduro ist Zimmerer. Er hat seine Arbeitskraft schon lange mit einer BU abgesichert. Sie zahlt ihm monatlich 500 Euro, sollte er seinen Beruf nicht mehr ausüben können. Dass er von 500 Euro nicht würde leben können, wird dem heute 26-Jährigen klar, als er Kollegen sieht, die sich bei der Arbeit schwer verletzen. „Das hat mir gereicht, um besser vorzusorgen“, sagt er. Auf Empfehlung wendet er sich an den Versicherungsmakler Proma aus Jettingen-Scheppach im schwäbischen Landkreis Günzburg. Christina Jasmer, Geschäftsführerin von Proma und ehrenamtliche Vorständin beim Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), berät ihn. Sie weiß: „Gerade junge Handwerker sind oft gar nicht oder viel zu gering gegen Arbeitskraftverlust abgesichert.“ Eine repräsentative Umfrage der Hannoverschen Versicherung belegt die Erfahrung von Christina Jasmer. So waren 2016 rund 76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen nicht gegen einen „Powerverlust“ durch Krankheit oder Unfall abgesichert.

Zu teuer für einen Abschluss

Der Grund für fehlenden Schutz liegt meist in den zu hohen Kosten. Denn die Assekuranzen teilen ihre Kunden in Risikogruppen ein. Je höher das berufs- oder hobbybedingte Risiko ist, durch Unfall oder Krankheit seinen Job nicht mehr ausüben zu können, desto mehr Prämie verlangen die Versicherer . Versicherungsmakler Gerd Kemnitz aus Stollberg im Erzgebirge erklärt, warum dies vor allem für Handwerker gilt: „Ein 26-jähriger Zimmerer zahlt im günstigsten Fall rund 150 Euro pro Monat für eine Rente von 1.500 Euro. Demgegenüber braucht ein Bürokaufmann lediglich 60 Euro – also weniger als die Hälfte – zu zahlen.“ Wer eine Vorerkrankung hat, zahlt noch mal mehr oder muss damit rechnen, dass der Schutz eingeschränkt wird. Oft werden etwa Rückenleiden nicht mitversichert. Auch bei Patrick Paulduro hätte der BU-Schutz, der einen ausreichenden Lebensunterhalt abgesichert hätte, zwischen 150 und 250 Euro monatlich gekostet – unbezahlbar für den jungen Zimmerer.

Fallen bei der BU

Die Versicherungswirtschaft wehrt sich gegen den Vorwurf, Hochrisikogruppen keinen bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten. So argumentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „75 Prozent aller Kunden werden ohne Wenn und Aber aufgenommen.“ Versicherungsmakler Matthias Helberg aus Osnabrück hält gegen: „ Die Statistik geht an der Praxis vorbei, da sie anonyme Voranfragen nicht berücksichtigt“, erläutert er. Solche Anfragen seien aber häufig und notwendig, damit Kunden, die bereits ein Zipperlein haben, nicht schon bei der ersten Anfrage in die Anti-Betrugsdatei der Versicherer geraten.

Zur Erklärung: Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft führt eine sogenannte „schwarze Liste“, in der Informationen und Namen von Kunden gesammelt werden, um Versicherungsmissbrauch und -betrug zu verhindern. Ist ein Kunde im HIS eingetragen, muss er mit höheren Beiträgen rechnen. Auch die Ablehnung von Verträgen kann auf einen HIS-Eintrag zurückzuführen sein. Die Datei erfasst Versicherungsschäden, Betroffene, Zeugen und einiges mehr. Daher fragen die Versicherungsexperten erst einmal ohne konkrete Personendaten bei verschiedenen Versicherern an, zu welchen Konditionen der Handwerker versicherbar ist, um dann das beste Angebot auszuwählen. Diese Anfragen sind in der Statistik des GDV nicht erfasst.

Der Bund der Versicherten stützt die Kritik der Versicherungsmakler: „ Für viele Verbraucher gibt es keine sinnvolle, umfassende und bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung“ , heißt es dort. Neben den hohen Prämien bemängeln die Fachleute vor allem, dass der angebotene Schutz viel zu früh vor dem regulären Renteneintrittsalter endet. In der krankheitsanfälligsten Phase seines Berufslebens ist der ehemals Versicherte dann nicht abgesichert.

Umorganisation ausschließen

Vorsichtig sollten Handwerker mit der Umorganisationsklausel in BU-Verträgensein. Sie bestimmt, dass die Versicherung von Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern verlangen kann, dass so umorganisiert wird, dass der Chef weiterhin tätig ist. Selbst bei kleineren Handwerksbetrieben wird die Umorganisation oft eingefordert, weil dann plötzlich Verwandte oder die Putzfrau mitgezählt werden. Dennis Sturm, Versicherungsmakler und Jurist aus dem rheinland-pfälzischen Westerburg, erlebt immer wieder, dass der Leistungsfall aus der BU bei Handwerksmeistern problematisch ist: „Der Chef soll dann im Büro bleiben und Papierkram erledigen“, erläutert er. Das funktioniere in der Praixs nicht. Sein Tipp: „Vereinbaren Sie einen Verzicht auf die Umorganisation in Ihren BU-Verträgen.“

Früh lohnt sich

Einigkeit herrscht zwischen Kritikern und Versicherern allerdings in einem Punkt: Je jünger der Interessent für eine BU ist, desto größer ist seine Chance, eine Zusage der Versicherung zu einem günstigen Beitrag und ohne Zuschläge zu erhalten. Tatsächlich kommen aber oft ältere Handwerksmeister zu den Maklern und wollen ihre Arbeitskraft absichern: „Viele Handwerksmeister melden sich bei uns mit Anfang 50“, sagt Dennis Sturm. „Dann ist der Weg in einen privaten Berufsunfähigkeitsvertrag oft sehr erschwert.“ Denn in diesem Alter werde meist eine medizinische Untersuchung fällig. Sturm: „ Die Handwerker haben dann zwar einen kostenlosen medizinischen Checkup bekommen, doch aufgrund von Vorerkrankungen hagelt es Ausschlüsse, Risikozuschläge oder sogar Ablehnungen.“

Grundfähigkeiten absichern

Daher prüfen Makler meist, ob eine Grundfähigkeitsversicherung möglich ist. Sie ist deutlich günstiger als eine BU und die Gesundheitsprüfung meist nicht so streng. Zusätzlich gibt es eine Dread-Disease-Versicherung, auch Schwerer-Krankheiten-Schutz genannt. Diese Versicherung sichert gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Unfällen und bei Verlust der Grundfähigkeiten (Stehen, Sitzen, Laufen), der Fahrfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit ab.

Der Nachteil der Grundfähigkeitsversicherung: Ihr Schutz ist nicht so umfassend wie bei der BU. Aber: Es gibt Policen, die sich besonders gut für Handwerker eignen. Beispielsweise die von der Canada Life. „Wir haben bereits vor rund 20 Jahren diese Art der Absicherung für den deutschen Markt entwickelt“, sagt Deutschlandchef Markus Drews. Seine Police greife, wenn der Versicherte Fähigkeiten verliert, auf die es im Alltag von Menschen mit körperlichen Berufen ankommt. „So haben wir zum Beispiel die Fähigkeit „Gebrauch einer Hand“ gerade für handwerklich Tätige vorteilhaft definiert“, erläutert Drews. „Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade Handwerker ein sehr gutes Gefühl für die persönlichen Risiken in ihrem Job haben.“ Statt der vermeintlich optimalen –aber häufig nicht erreichbaren – BU könne im jeweiligen Einzelfall die Grundfähigkeitsversicherung die bestmögliche Lösung sein.

Grundfähigkeitsschutz ist beliebt

Mittlerweile steht die Grundfähigkeitsversicherung ganz oben auf der Liste der BU-Alternativen. Drei von vier befragten Vermittlern (76 Prozent) haben sie schon einmal angeboten, wie eine Umfrage durch die Rating-Agentur Franke & Bornberg im März 2018 ergab. Das liege auch an dem verbesserten Schutz. Während noch vor wenigen Jahren beispielsweise psychische Erkrankungen nicht versicherbar waren, ist das heute durch bessere Tarife oder zusätzliche Bausteine möglich.

Für Handwerker Paulduro hat Christina Jasmer eine Grundfähigkeitspolice bei der Swiss Life mit den Zusatzbausteinen geistige Leistungsfähigkeit, eigenverantwortliches Handeln, Schizophrenie und schwere Depressionen abgeschlossen. Für die vereinbarte Rente von 1.500 Euro pro Monat beträgt die Prämie monatlich 89 Euro. „Das ist bezahlbar“, findet Paulduro. Er hat nun einen Schutz, der rund 80 Prozent seines Nettoeinkommens entspricht . Und er gilt bis zum gesetzlichen Rentenstart mit 67 Jahren.

Leistung bei Grundfähigkeitsschutz

Wie gut der Schutz der Grundfähigkeitsversicherung ist, zeigt eine Marktübersicht der Stiftung Warentest (siehe Download). So leisten alle Tarife, wenn Wahrnehmung oder Fähigkeit zur Kommunikation verloren geht. Wer nicht mehr sehen, hören oder sprechen kann, erhält die vereinbarte Rente. Bei der R+V Versicherung sind zusätzlich das Riechen, Schmecken und Tasten versichert. Meist ist auch die Bewegungsfähigkeit von Armen und Beinen, der Gebrauch der Hand sowie die Fähigkeit, heben und tragen, knien und bücken, sitzen, stehen und Treppen steigen zu können, versichert.

Einige Tarife leisten auch dann, wenn die Fingerfertigkeit verloren geht, also keine Tastatur bedient werden kann oder das Schreiben unmöglich ist. Mittlerweile gibt es viele Policen, die den Verlust geistiger Fähigkeiten absichern. Der Schutz wird nur dann gewährt, wenn kein eigenverantwortliches Handeln mehr möglich ist. Mehrleistungen können gegen Aufpreis vereinbart werden. So beispielsweise für schwere psychische Erkrankungen wie Depression, Schizophrenie oder Psychose.

Versichert ist in neueren Policen zudem eine verlorene Mobilität : Wer nicht mehr Auto fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, hat einen Anspruch auf Rentenzahlung. Das gilt meist auch dann, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird. Da die Klauseln zu diesen Punkten schwer zu verstehen sind, ist Beratung wichtig. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Leistungsumfang dem individuellen Bedarf entspricht und der Versicherte bekommt, was er erwartet.

Eine Grundfähigkeitsversicherung bietet übrigens auch der handwerksnahe Versicherer Münchener Verein an. Sie ist nur als Kombipolice mit einer Lebensversicherung erhältlich. Bei ihr müssen die Ärzte den Verlust der versicherten Fähigkeit für mindestens zwölf Monate prognostizieren. Bei anderen Anbietern beträgt dieser Zeitraum sechs Monate.

Für Handwerker hat der Münchener Verein eine Innovation entwickelt, die zwischen Grundfähigkeitsschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung liegt. Die „Deutsche Handwerker BU Aktiv“ leistet bei jeder Krankheit und bei jedem Unfall, wie ein BU-Vollschutz. Doch die Leistung ist auf 50 Prozent der versicherten Rente beschränkt, wenn die Berufsunfähigkeit nicht durch einen Unfall oder durch eine „Erkrankung oder Verletzung der Gelenke, Bänder, Sehnen und Muskeln oder der Wirbelsäule und der sie umgebenden Strukturen“ ausgelöst wird.

Individuelle Beratung nutzen

Die individuelle Beratung ist bei Abschluss einer BU besonders wichtig. Maklerin Jasmer: „Je nach Beruf kann man sehr gut auf die unterschiedlichen Prioritäten eingehen.“ Ihr Tipp: „Achten Sie auf eine Nachversicherungsgarantie . Im Falle von Heirat, Kindern, Baufinanzierung oder Ähnlichem kann dann der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.“ Bei Grundfähigkeitspolicen sollte der spätere Umtausch in eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglichsein. Arbeitgebern rät Jasmer, die Mitarbeiter regelmäßig über die Notwendigkeit einer Arbeitskraftabsicherung zu informieren – und gegebenenfalls einen Zuschuss zum Schutz zu zahlen. Im „war of talents“, dem Kampf um die besten Fachkräfte, könne so jeder Handwerksbetrieb punkten.

Arten des Arbeitskraftschutzes

Die Assekuranzen bieten Alternativen zum BU-Schutz an. Sie sind meist deutlich günstiger als eine BU und auch für Handwerker zu haben. Im Gegenzug sichern sie aber auch deutlich weniger Risiken ab.

  • Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert das finanzielle Risiko ab, den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben zu können. Sie zahlt, wenn der Versicherte nachweist, dass er zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, in seinem Beruf zu arbeiten.
  • Die Dread-Disease-Versicherung (DDV) zahlt, wenn eine im Vertrag festgelegte schwere Krankheit diagnostiziert wurde. Versichert sind beispielsweise Herzinfarkt, Schlaganfall, Querschnittslähmung oder Krebs. Meist gilt der Schutz erst nach einer Wartezeit von mehreren Monaten. Gekoppelt ist die Police in der Regel mit dem Verlust von Fähigkeiten wie Sehen oder Hören. Auch bei schweren Unfällen leistet die Police. Gezahlt wird die vereinbarte Versicherungssumme auf einen Schlag. Leidet der Kunde an der „falschen“, nicht in den Bedingungen aufgeführten Krankheit, gibt es keine Leistungen.
  • Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) springt ein, wenn der Versicherte kaum noch in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Je nach Vertrag zahlen Versicherer, wenn die Person fast gar nicht mehr oder nur wenige Stunden täglich arbeiten kann. Psychische Erkrankungen sind meist mitversichert.
  • Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) zahlt, wenn bestimmte, vorher definierte Fähigkeiten, wie Sprechen, Hören, Sehen, Treppensteigen oder Greifen, verloren gehen. Verliert die versicherte Person für mindestens sechs oder zwölf Monate eine der versicherten Fähigkeiten, erhält sie eine Rente – auch wenn sie noch arbeiten kann. Viele Policen leisten auch ab Pflegegrad II oder III.
  • Eine Unfallversicherung (UV) zahlt für bleibende gesundheitliche Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind. Bei besonders schwerer Unfallinvalidität erhöht sich die ausgezahlte Versicherungssumme. Maßgeblich ist eine Gliedertaxe, die etwa beim Verlust eines Auges einen bestimmten Entschädigungsprozentsatz vorsieht. Die Unfallversicherung ist relativ günstig und kann zusätzlich zu anderen Policen mitabgeschlossen werden, um den Schutz für Handwerker zu erhöhen. „Für Selbstständige, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind, kann der Abschluss ebenfalls sinnvoll sein“, rät die Stiftung Warentest.

Was der Staat bei Arbeitskraftverlust zahlt

Wer den Verlust seiner Arbeitskraft nicht privat absichert, ist auf staatliche Leistungen angewiesen. Sie sind minimal.

Der Staat zahlt heute nur noch eine Erwerbsminderungsrente (EMR) – eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es von staatlicher Seite nicht mehr. Das gilt für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden. Für den Anspruch auf eine EMR ist grundsätzlich nicht mehr der bisherige Beruf, sondern allein das körperliche Restleistungsvermögen entscheidend. Gibt es theoretisch noch eine Tätigkeit, die der Kranke ausüben kann, entfällt der staatliche Schutz. Der hochqualifizierte Handwerker könnte ja noch als Pförtner oder Botengänger beschäftigt werden. „ Vom Manager zum Pförtner, diese Umkehrung einer Karriere ist also möglich und aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung zumutbar“, stellt der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM ) fest. Die volle EMR gibt es, wenn ein Angestellter oder Arbeiter so krank ist, dass er nicht einmal drei Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die halbe EMR bekommt, wer dies keine sechs Stunden pro Tag mehr kann. Dabei fällt selbst die volle EMR nicht gerade üppig aus. Das zeigt eine Musterrechnung eines Angestellten, der ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro hat (ein Kind, Steuerklasse III, 15,6 Prozent Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung). Er muss eine Einkommenslücke von 1.352 Euro netto pro Monat hinnehmen. Erhält er nur die halbe EMR, wächst die Lücke auf 1.788,84 Euro. Grundsätzlich erhalten nur Arbeitnehmer, die in die Rentenversicherung einzahlen, eine EMR. Berufsanfänger und Selbstständige haben gar keinen Anspruch.

Tipps für den Schutz der Arbeitskraft

Wer seine Arbeitskraft privat absichern möchte, kommt mit diesen Hinweisen zu seinem gewünschten Schutz. Es ist trotzdem sinnvoll, sich von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um individuelle Fragen zu klären.

  1. Schüler als künftige Meister schon absichern – dazu rät Versicherungsmakler Dennis Sturm (STC-Makler) allen Handwerksunternehmern, die Nachkommen haben und berechtigt hoffen, dass sie eines Tages den Betrieb übernehmen. „Für sie sollte schon in der Schulzeit eine kleine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.“ Dann kann später bei guten Policen die Gefahrengruppe Schüler in einen erweiterten Vertrag übernommen werden. Gleichzeitig gibt es keine Gesundheitsprüfung mehr. Selbst wer noch kurz vor der Unterschrift zum Ausbildungsvertrag steht, kann sich als Schüler noch günstig eine spätere volle BU-Police sichern. Denn: Gegen den Verlust der Arbeitskraft bleibt der private BU-Schutz der Königsweg der Absicherung.
  2. Rentenhöhe – die Rente sollte so hoch sein, dass sie den Lebensstandard bei Verdienstausfall sichert. Die Faustregel lautet: Etwa 70 bis 80 Prozent des Einkommens versichern. Schließlich laufen die Lebenshaltungskosten und Sparbeiträge für die Altersvorsorge weiter, gegebenenfalls auch Steuern und Krankenversicherung.
  3. Gesundheitsfragen – aufmerksam sein und wahrheitsgemäße Angaben machen. Notfalls sollte die Krankenkasse die Krankheiten und Behandlungen der letzten Jahre dokumentieren. Wer hier fehlerhafte Angaben macht, muss damit rechnen, dass die Versicherung im Leistungsfall ihre Zahlung verweigert.
  4. Leistungsdynamik – mit einer garantierten Leistungsdynamik können Kunden die spätere private Grundfähigkeitsrente erhöhen. So kann beispielsweise im Leistungsfall eine um drei Prozent jährlich steigende Rente vereinbart werden.
  5. Beitragssteigerungen – Handwerker sollten auf den sogenannten Tarifbeitrag achten. Er ist der Höchstbeitrag, den man leisten muss, wenn der Versicherer keine Überschüsse mehr erzielt. Der aktuelle Zahlbeitrag liegt meist deutlich niedriger.