Versicherungsschutz Schadenvermeidung im Handwerksbetrieb: Die besten Strategien gegen die gefährlichsten Risiken

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Wer in seinem Betrieb auf Prävention setzt, hilft sich doppelt: Er schont seinen Geldbeutel und seine Nerven. Denn einerseits sinken die Prämien für die Versicherungspolicen und andererseits gibt es weder Stress mit der Assekuranz noch mit einem gestörten Betriebsablauf nach einem Schaden.

Normen Müller u Andreas Knoop, Geschäftsführer der HM Versicherungs­maklergesellschaft in Chemnitz.
Unternehmer Normen Müller (rechts) und Andreas Knoop, Geschäftsführer der HM Versicherungs­maklergesellschaft in Chemnitz. - © Christian Hüller

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat schreckliche Folgen in vielen Bereichen des Lebens, weltweit. Er wird mit Waffen, Fake News und Cyberattacken geführt. Für Versicherte bedeutet das: Ihr Schutz greift bei Cyberangriffen nicht immer, denn in Kriegszeiten ist eine Haftung meist ausgeschlossen. Unternehmer sollten ihre eigenen Maßnahmen für die IT-Sicherheit verstärken.

Normen Müller, Dachdeckermeister aus Oberlungwitz nahe Chemnitz, hat dies bereits getan. „Ich weiß, dass ich ohne funktionierende IT mein Unternehmen nicht führen kann“, ist Müller überzeugt – und hat entsprechende Maßnahmen ergriffen: Seine IT verfügt über eine externe Firewall und weitere Sicherheitssysteme. Zudem werden die Daten jeden Tag gesichert und physisch vom Netz getrennt. „Im allerschlimmsten Fall dürften wir höchstens zwei Tage verlieren“, kalkuliert Müller. Auch für den Fall einer Cyberattacke ist er geschützt: „Die hohen Kosten für die dann notwendigen IT-Experten und Betriebsunterbrechung habe ich über meinen Versicherungsmakler Andreas Knoop per Cyberpolice Victor Cyber Vlex abgesichert. Sie leistet selbst bei einer Attacke aus dem Netz, wenn Krieg herrscht.“ Allein, wenn ein anderer Staat Deutschland direkt den Krieg erklärt, endet auch hier der Schutz.

Die Prämie von 145 Euro pro Monat sichert eine Million Euro ab, was der Unternehmer als angemessen empfindet. Das Sicherheitsdenken umfasst auch einen Cybernotfallplan inklusive Notfallstab. Der Notfallplan macht die Betriebsprozesse weitgehend unabhängig vom Unternehmer: „Es darf nicht sein, dass ohne den Chef nichts mehr läuft“, warnt er.

Und Müller wird bis Sommer 2022 für alle 50 Mitarbeiter ein App-System einführen. Jeder Mitarbeiter sieht dann auf seinem Handy, wann er auf welcher Baustelle mit wem welches Projekt in Angriff nehmen muss. Sogar der Urlaubsplan ist hinterlegt.

Brandschutz und Prüfungspflicht

Die Gefahren, in denen sich Unternehmer befinden, sind ihnen oft nicht bewusst – und das gilt im Grunde für alle versicherbaren Bereiche. Die größte Gefahr geht davon aus, dass grundlegende Präventionsmaßnahmen nicht erfüllt werden.

Makler Johannes Brück aus Düsseldorf hat ein Beispiel: „Welcher Unternehmer lässt seine ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel regelmäßig prüfen? Die Rechnungen dafür sind das erste, was eine Versicherung nach einem Brand sehen will.“ In Handwerksbetrieben stelle sich vielfach heraus, dass diese Prüfung nie durchgeführt wurde – obwohl sie die Berufsgenossenschaft in der „DGUV Vorschrift 3“ verlangt. Löst beispielsweise ein defekter Wasserkocher per Kurzschluss einen Brand aus, kann der Versicherer dem Handwerker „grobe Fahrlässigkeit“ vorwerfen und die Zahlung verweigern oder bis zu 50 Prozent der vereinbarten Leistung kürzen.

Problematisch ist es auch, wenn diese Prüfung nicht regelmäßig durchgeführt wird. Denn: „Wenn unsere Sachverständigen tätig werden, klären sie auch, ob das Unternehmen die Auflagen bei den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln erfüllt“, erläutert Diplom-Ingenieur Karsten Callondann von der VdS Schadenverhütung GmbH aus Köln, dem größten Dienstleister für Unternehmenssicherheit in Europa. Die Prüfergebnisse erhält der Versicherer. Er weiß also, dass zum Prüfungszeitpunkt alle Auflagen erfüllt wurden. Wird die DGUV-Prüfung nun nicht regelmäßig durchgeführt, handelt der Unternehmer grob fahrlässig und muss mit hohen Abzügen im Schadenfall rechnen.

„Viele kleinere Unternehmer wissen nicht, dass sie für den Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsmittel durchführen müssen“, sagt Experte Callondann. Ständig von vielen Mitarbeitern benutzte Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Werkzeuge wie Bohrmaschinen und Trennschleifer können eine große Gefahr darstellen. Sie sollten regelmäßig geprüft werden, wie es die Berufsgenossenschaft in der DGUV-Vorschrift 3 verlangt. Im Brandfall wird eine fehlende Prüfung von den Assekuranzen immer wieder als Argument für Leistungskürzungen genutzt. Für die Erfüllung der Auflagen reicht es, wenn dies ein Elektrofachmann macht. „Die Arbeitgeber sollten sich bei den Fristen an den Empfehlungen der DGUV-Vorschrift 3 orientieren“, rät Callondann: An den beweglichen Elektrogeräten sollten die Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen sowie Steckvorrichtungen in Werkstätten alle sechs Monate geprüft werden – auf Baustellen alle drei Monate.

Mehr Brandschutzverhütung ist auf jeden Fall sinnvoll, denn noch brennt statistisch gesehen nach Angaben des VdS alle fünf Minuten ein Unternehmen in Deutschland. Noch schlimmer: „Studien belegen, dass etwa 43 Prozent der von einem Großschaden betroffenen Unternehmen aufgrund des Kundenverlustes ihren Betrieb trotz Sanierung und Regulierung durch den Versicherer nicht mehr aufnehmen können, weitere 28 Prozent schließen in den folgenden drei Jahren nach dem Schadenereignis“, warnt Callondann. Risiken minimieren ist daher durchaus überlebenswichtig.

Checkliste: Brandschutz

Von beweglichen elektrischen Geräten geht die größte Gefahr für Brände aus. Laut Statistik der VdS Schadenverhütung GmbH brennt es in Deutschland alle fünf Minuten in einem Unternehmen.

  • Warten und prüfen der elektrischen Anlagen.
  • Kaffeemaschinen, Radiogeräte, Heiz-platten, Kühlschränke überprüfen. Private Geräte der Mitarbeiter dürfen nicht genutzt werden.
  • Feuergefährliche Arbeiten, wie Schweißen, Löten, Brennschneiden, Trennschleifen, sind im Betrieb verboten. Ausnahme: Die Betriebsleitung hat eine organisatorische Regelung mit schriftlicher Genehmigung getroffen (Schweißerlaubnisschein) .
  • Öffnungen in Gebäudeteilen, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, durch Feuerschutzabschlüsse schützen. Die Funktionsfähigkeit der Feuerschutzabschlüsse muss regelmäßig überprüft werden.
  • Während des Betriebes Feuerschutztüren nicht durch Verkeilen, Festbinden oder Verstellen offen halten. Im Bedarfsfall Feststellanlagen installieren.
  • Lagerung von brennbaren Materialien an Gebäuden vermeiden. Einen separaten Lagerplatz schaffen oder einen entsprechenden räumlichen Sicherheitsabstand (mindestens fünf Meter) gewährleisten.
  • Brennbare Flüssigkeiten, die nicht für eine Tagesproduktion erforderlich sind, in einem eigens dafür bestimmten Raum lagern.
  • E-Ladestationen im Umkreis von 2,5 Meter von brennbaren Gegenständen freihalten. Eine besondere Kennzeichnung durch eine farbige Bodenmarkierung ist sinnvoll.
  • Brennbare Abfälle täglich aus den Betriebsräumen entfernen.
  • Putzlappen, Putzwolle und dergleichen nur in nicht brennbaren Behältern mit einem dichtschließenden, nicht brennbaren Deckel aufbewahren, da sie zur Selbstentzündung neigen.
  • Rauchverbot in brandgefährdeten Bereichen, wie Lager, Werkstatt, Versandabteilung und Rampen aussprechen. Das Rauchverbot kennzeichnen.
  • Anfallende Tabakreste in sandgefüllte oder selbstverlöschende Ascher entsorgen.

Schnell gemacht: Diebstahlschutz

„Wird in einen Handwerksbetrieb eingebrochen, sind es oft Warenbestände, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung wie PC, Laptops oder sonstige hochwertige, für den Betrieb oft wichtige Ausrüstungsgegenstände, die gestohlen werden“, warnt die Polizeiliche Kriminalpräven-
tion der Länder und des Bundes
in ihrer Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“. Die Schäden, die den Betrieben entstünden, seien teilweise immens. „Im schlimmsten Fall kommt der Geschäftsbetrieb zum Erliegen oder ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, weil Kunden- und Kontaktdaten nicht mehr verfügbar sind“, ist dort zu lesen. Mit jedem Schaden kann ein Image- und Vertrauensverlust einhergehen. Schäden verhüten, statt sie sich später vergüten zu lassen, ist auf jeden Fall das bessere Motto.

Bei einem Einbruchdiebstahl wirken vor allem mechanische, gut sichtbare Sicherungen, weil sie die „Arbeitszeit“ und das Entdeckungsrisiko der Einbrecher erhöhen. Höherer Klauschutz dürfte der wesentliche Grund für sinkende Einbruchdiebstähle in Firmen sein. Wer glaubt, dass Einbrüche vor allem in abgelegenen Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ oder in unbewohnten, nachts menschenleeren Geschäftshäusern passieren, irrt. Objekte inmitten bewohnter Gebiete sind genauso betroffen – wenn sie nicht ausreichend gesichert sind. Doch bereits einfache Maßnahmen bieten Hilfe: stabile Wände, Decken und Böden sowie geprüfte einbruchhemmende Türen und Fenster erschweren Einbrüche.

Tipp: Legen Sie ein Wertgegenstandsverzeichnis an – es hilft bei der Schadenabwicklung mit dem Versicherer und es stellt für die Polizei eine Hilfe bei der Fahndung dar.

Checkliste: Einbruchschutz

Wer die Arbeitszeit von Einbrechern erhöht, schützt seinen Betrieb wirkungsvoll. Der Aufwand lohnt sich auch mit Blick auf die unangenehmen Folgen des Diebstahls: Neubeschaffung von Gütern, Umgang mit Polizei und Versicherung, Arbeitsausfall.

  • Mechanische, sichtbare Sicherungen wählen. Sie wirken abschreckend, weil sie die „Arbeitszeit“ und das Entdeckungsrisiko der Einbrecher erhöhen.
  • Wände, Decken, Böden, Dächer müssen stabil sein. Einbruchhemmend wirkt beispielsweise Stahlbeton ab 100 mm Dicke.
  • Einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627, ab der Widerstandsklasse (RC) 2 wählen.
  • Elektrische Torantriebe sollten nur von innen schaltbar sein. Schalten Sie die Tore außerhalb der Betriebszeiten stromlos. Möglichst eine innenseitige mechanische Verriegelung wählen.
  • Einbruchhemmende Fenster der Widerstandsklasse (RC) 2. Dann gibt es in der Gesamtkonstruktion – Rahmen, Beschlag, Ver­glasung – keinen Schwachpunkt.
  • Kellerfenster mit feststehenden Gittern, raumseitig montierten, abschließbaren Fenstergittern oder vorgelegten Riegelstangen, beispielsweise aus Profilstahl, sichern.
  • Firmengelände mit einer Mauer oder einem stabilen Zaun einfrieden. Einfache Maschendrahtzäune sind nicht geeignet.
    Licht wirkt auf Einbrecher abschreckend: Das Firmengrundstück angemessen ausleuchten.
  • Für den Schutz hochwertiger Waren, Maschinen, Geräte oder wichtiger Daten besondere Bereiche ausbauen. Das gilt auch für Server- und Kühlräume sowie Räume der Energieversorgung.
  • Wertschutzschränke sollten Sie in Kooperation mit Versicherungen anschaffen. Meist fordern die Versicherer eine Mindestklassifizierung von Grad II.
  • Einbruchmeldeanlage schrecken ab. Der Einbau muss fachgerecht sein, um Fehlalarme zu vermeiden. Kostenlose Beratung gibt es bei kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
  • Sicherheit aktivieren. Bei Verlassen der Firma kontrollieren, ob alle Türen und Fenster verschlossen sind. Einbruch-meldeanlagen scharf schalten. Türen zweifach abschließen.
  • Hilfe gibt es beim Versicherungsverband GDV über die VdS Schadenverhütung mit der Broschüre „Sicherungsrichtlinien für Ge­schäfte und Betriebe“.

Prämiennachlässe möglich

Viele Sicherungsmaßnahmen durch die Betriebe sind Voraussetzung dafür, dass die Versicherer überhaupt eine Police anbieten. Doch es gibt auch Fälle, bei denen Prämiennachlässe für zusätzliche Maßnahmen gewährt werden. Das greift meist ab einer Versicherungssumme von über fünf Millionen Euro. Laut dem handwerksnahen Versicherer Signal Iduna kommt es dabei sehr auf die Art des Risikos an. „Ein Holzbearbeitungsbetrieb ist per se ein hohes Feuerrisiko. Wer hier eine Löschanlage installiert, kann mit hoher Prämienreduzierung rechnen“, erläutert Pressesprecher Claus Rehse. Auch ein zusätzlicher Schutz von Türen und Fenstern gegen Einbruch oder eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage könnten sich beitragsmindernd auswirken.

Auch wer sich vor Hochwasserschäden schützt, kann Prämien senken. Das gelte beispielsweise für vorsorgliche bauliche Veränderungen, die bei Starkregen und Überschwemmung einen Schaden erst bei höheren Wasserständen eintreten lassen.

Tipp: Wer bereits einen Hochwasserschaden hatte und noch nicht gegen die Folgeschäden versichert ist, sollte sich bald um eine Police bemühen. Nach den Megaschäden durch Starkregen Bernd, arbeiten die Versicherer an höheren Auflagen für ihre Kunden. Noch haben, nach Einschätzung von Christopher Leifeld, Geschäftsführer der Gewerbeversicherung24.de, mehr als die Hälfte der Gewerbetreibenden keinen Schutz gegen Hochwasser, Rückstau, Schnee, Erdbeben und Lawinen.

Checkliste: Hochwasserschutz

Noch ist Hochwasserschutz keine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung. Doch angesichts des Klimawandels sind immer heftigere Folgen von Stürmen und Starkregen wahrscheinlich. Versicherungen können helfen, die Folgen abzumildern.

  • Das Grundstück durch Aufkantung, Schwellen oder Geländeprofilierung einfassen und so vor eindringendem Wasser durch nahegelegene Flüsse schützen.
  • Wasserdichte Türen und Fenster ein-bauen lassen.
  • Im Keller keine wertvollen Waren, Wertsachen, Dokumente oder teures Mobiliar lagern.
  • Gebäudetechnik, falls möglich, nicht im Keller oder im oft ebenfalls betroffenen Erdgeschoss installieren.
  • Wasserdurchlässige Grundstücke, Einfahrten und Parkplätze helfen, dass Regen versickern kann.
  • Ein Gefälle auf dem Grundstück sollte – falls möglich – so angelegt werden, dass das Wasser vom Gebäude weg abfließt.
  • Rückstausicherungen sorgen dafür, dass Sanitärräume mit Duschen, Waschbecken oder WC nicht vom Abwasser überflutet werden. Bester Schutz: eine automatische Hebeanlage. Sie hebt mittels einer Pumpe das anfallende Abwasser über die Rückstauebene.
  • Stationäre, selbsttätige Schutzsysteme können für die Einfahrt von Tiefgaragen nützen. Gegen Flusshochwasser gibt es mobile Schutzsysteme. Mehr Informationen in der Broschüre „Mobile Hochwasserschutzsysteme“ des VdS.
  • Gas- und Öltanks speziell gegen Wasserdruck, Aufschwimmen und Treibgut sichern. Zudem darf kein Wasser über Befüll- oder Entlüftungsöffnungen eintreten können.
  • Gebäudebesitzer können ihr individuelles Überschwemmungsrisiko unter hochwasser-pass.com selbst prüfen. Dort gibt es auch viele weitere Tipps.

Cyber nur mit Schadenverhütung

Schadenverhütung und Versicherungsschutz sind bei keinem Produkt so eng verwoben wie bei der Cyberpolice. „Die Anforderung der Assekuranzen an zu versichernde Unternehmen sind hoch“, weiß Makler Johannes Brück. So werden in der Regel Virenscanner, Firewall, regelmäßiges Systemupdate und Datensicherung verlangt, damit Unternehmer überhaupt eine Police erhalten.

Gleichzeitig bieten alle Versicherer aber eine Notfallhotline, um beim geringsten Verdacht auf Hackerangriff schnell reagieren zu können und den Schaden – vor allem durch eine Betriebsunterbrechung – möglichst klein zu halten.

Praxisfall Cyberattacke

Wie gut das funktioniert, zeigt ein Praxisfall: Karin Löring erhielt in den Morgenstunden eines März-Tages 2021 einen Anruf von ihrem IT-Dienstleister. Ihr Unternehmen, die Handwerksbau AG, war von Cyberkriminellen angegriffen worden. Entdeckt wurde der Hack bei einer routinemäßigen Kontrolle, die die IT-Fachleute nach einem Microsoft-Update durchführten. Löring informierte per Hotline den IT-Sicherheitsdienst Perseus. Deren Mitarbeiter führten sofort eine Fernanalyse aller Systeme durch und konnten dann weitgehend Entwarnung geben. Es wurden zwar Dateien auf dem Server hinterlassen, aber keine Daten gestohlen. Nur der angegriffene Server musste neu aufgesetzt werden. „Die Schnelligkeit der kostenfreien Analyse verdanken wir dem Abschluss einer Cyberversicherung über die Signal Iduna Versicherungsagentur von André Lange“, stellt Löring fest. Während die Cyberpolice also einem Unternehmen finanzielle Schäden ersetzt, übernehmen Perseus und andere IT-Sicherheitsdienste die wichtige Schadenabwehr. Kostenpunkt: oft deutlich über 1.000 Euro pro Jahr.

Checkliste: Schutz gegen Hackerangriff

Cyberattacken sind teuer und immer mehr Unternehmen sind betroffen. Die Versicherer nehmen deshalb nur noch Risiken in ihre Bücher, die kalkulierbar sind – wenn der Unternehmer also weitreichende Sicherungsmaßnahmen selber ergreift.

  • Virenscanner, Spamschutz, Firewall und Endpoint-Sicherheitssoftware (Kombischutz) installieren
  • Daten täglich auf externen Geräten sichern und die Kopien in abgetrennten Räumen lagern, die gegen Feuer-, Wasserschäden und Stromausfälle geschützt sind.
  • Daten verschlüsseln
  • Betriebssystem und alle Anwendungen und Programme regelmäßig aktualisieren. Tipp: Computer so einstellen, dass Sicherheits-Updates automatisch heruntergeladen werden.
  • Unterschiedliche Passwörter nutzen und regelmäßig ändern. Kennwörter mit Sonderzeichen, Ziffern und Buchstaben in Klein- wie in Großschreibung, die mindestens acht Zeichen enthalten.
  • Alle Mitarbeiter regelmäßig für Cybersicherheit sensibilisieren und ihnen eine Hotline anbieten, über die sie fragwürdige E-Mails vor dem Öffnen melden und prüfen lassen können.
  • Newsletter abonnieren, die vor neuen Bedrohungen aus dem Netz warnen wie news.sophos.com auf der Seite sophos.de (Cybersecurity) oder die Broschüre: „IT-Grundschutz des BSI“ herunterladen.

Unfallfreies Fahren belohnen

Auch bei der Kfz-Versicherung lässt sich per Schadenverhütung die Versicherungsprämie senken. Denn hier entscheidet die Schadenquote – also das Verhältnis zwischen Jahresbeitrag ohne Versicherungssteuer und Aufwand für versicherte Schäden – über den Preis des Schutzes.

Vor allem Kleinschäden lassen sich oft vermeiden, wenn die Mitarbeiter dazu motiviert werden. „Es wirkt Wunder, wenn die Angestellten wissen, dass sie etwa für jeden selbst verschuldeten Verkehrsunfall einen Teil ihres Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes einbüßen“, so die Erfahrung von Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach. Hilfreich ist zudem passive Sicherheitstechnik wie Abstandswarner, Notbremsassistent oder Rückfahrkamera. „Effektives Schadenmanagement senkt die Unfallquote um bis zu 15 Prozent und die Kosten um bis zu 30 Prozent“, sagt Thomas Krüger, Geschäftsführer der E-Flotte aus Nürnberg. Richtig wirksam ist es aber wohl erst bei sehr großen Flotten ab rund 50 Firmenwagen.

Gelebte Schadenverhütung

Bei Dachdecker Müller aus Sachsen werden die rund 20 Firmenfahrzeuge nach rund fünf Jahren grundsätzlich ausgewechselt und sind daher heute alle mit einer Freisprechanlage und einer Reihe weiterer Assistenzsysteme ausgestattet. Müller: „Damit sind wir bisher gut gefahren. Wir hatten in den letzten Jahren nur Kleinschäden und so auch keinen Aufschlag für die neue Flottenpolice zahlen müssen.“

Dennoch erhöht der Unternehmer die Prävention weiter. Ein jährliches Fahrsicherheitstraining für jeden Mitarbeiter, eine Alarmanlage als Konsequenz aus zwei Einbrüchen, eine Videoanlage für den umzäunten Lagerbereich, Rauchmelder, Brandschutztüren, abgetrennte Brandschutzbereiche und sogenannte Panikausgänge, damit die Mitarbeiter im Ernstfall keinen Schaden erleiden.

Nach einigem Zögern hat Müller nun sogar noch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. „Heutiger Starkregen, das zeigt die Flut an der Ahr, könnte Wasserschäden an Gebäude und Lagerware zur Folge haben. „Also haben wir uns auch hier am Ende vollumfänglich und für uns angemessen abgesichert“, sagt Müller.