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Die gesetzliche Unfallversicherung hat in Deutschland eine lange Tradition: Schon unter Reichskanzler Otto von Bismarck wurde diese Sozialversicherung eingeführt, die nach wie vor Sache des Arbeitgebers ist: Er meldet seinen Betrieb bei einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen zuständigen Unfallversicherungsträger an und zahlt den kompletten Beitrag. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist so versichert. Der Versicherungsschutz besteht dabei ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Im Gegensatz dazu ist die private Unfallversicherung eine Versicherung, die direkt seitens des Versicherers mit dem Versicherungsnehmer, also einer Privatperson, abgeschlossen wird. Sie gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, in der Regel für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Alle Infos, Enwicklungen und Regelungen sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Unfallversicherung, finden Sie übersichtlich hier auf dieser Themenseite. Mit Tarifvergleichen der privaten Unfallversicherungen finden Sie zudem immer auch Sparpotenzial. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

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