Arbeitsschutz und Gesundheit, Berufskrankheiten, Datenschutz, IT-Sicherheit, IT-Trends und Unfallversicherung
In Zeiten multipler Krisen benötigen Unternehmer Planungssicherheit. Die wichtigsten Änderungen 2024 für Betrieb und Management sehen Sie hier auf einen Blick. Damit Sie den Jahreswechsel nutzen können, gute Ideen für die Firma zu entwickeln.
Batterien nachhaltiger nutzen
Ab dem 18. Februar 2024 gilt auch in Deutschland sowie im Rest der EU die neue EU-Batterieverordnung. Neben neuen Batteriekategorien, verbesserter Sicherheit und Kennzeichnung geht es um eine nachhaltigere Nutzung. Die Verordnung regelt den kompletten Lebenszyklus von Batterien und legt Mindestanforderungen an Leistungsfähigkeit, Haltbarkeit und Rezyklatgehalt fest.
Wichtigstes Ziel der Batterieverordnung ist die Nachhaltigkeit über den gesamten Lebenszyklus von der Herstellung über die Kennzeichnung bis zum Recycling sowie höheren Sammelquoten für Altbatterien. Der Anteil gefährlicher Stoffe wird begrenzt, der Rezyklatanteil soll zunehmen, Leistung und Haltbarkeit der Stromspeicher sollen weiter verbessert werden. Für einige Batterietypen wird ab 2027 ein Batteriepass verpflichtend, der das Rückverfolgen und Recyceln von Batterien erleichtern.
Akkus selbst austauschen soll leichter werden
Aus Nutzersicht zu begrüßen ist zudem, dass Batterien und Akkus sich künftig leichter entnehmen und austauschen lassen sollen. Ziel ist, dass jede in ein Gerät eingebaute Batterie künftig durch den Nutzer selbst entfernt und ersetzt werden kann, egal ob Handyakku oder Elektrowerkzeug. Das Ärgernis fest verklebter Akkus, welches dazu führt, dass ansonsten funktionsfähige Geräte nur wegen eines schwachen oder defekten Akkus weggeworfen werden, soll der Vergangenheit angehören.
Gefahrstoffverordnung: Besserer Schutz vor Krebs
Der Fokus der bereits für 2023 erwarteten neuen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) liegt auf einer verbesserten Prävention berufsbedingter Krebserkrankungen. Das vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete „Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ wird in die GefStoffV integriert. Aufgrund der drei Risikobereiche Rot, Gelb und Grün ist der neue Ansatz auch als Ampelmodell bekannt. Er verknüpft Schutzmaßnahmen mit risikobasierten Werten der Akzeptanz- sowie Toleranzkonzentration eines Stoffes. Auch die Regelungen zu Asbest werden angepasst und aktualisiert. Dies betrifft Sanierungen oder Umbauten in allen älteren Gebäuden, die bis etwa Ende 1993 errichtet wurden. Laut dem aktuellen Referentenentwurf soll ein neuer Paragraf 11a die Anforderungen bei Tätigkeiten mit Asbest konkreter fassen. Gewerke, die mit Altbausanierungen zu tun haben, sollten sich nach Veröffentlichung die endgültige Version genau anschauen, etwa im Hinblick auf die notwendige Fachkunde oder die heftig diskutierten Fragen zum Überdeckungsverbot.
Berufsgenossenschaft: Unfallmeldungen werden digital
Anfang 2024 tritt die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) in Kraft. Sie hat zum Ziel, das Meldeverfahren zum Anzeigen von Arbeitsunfällen oder Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten vollständig zu digitalisieren. Schon heute lassen sich Arbeitsunfälle über elektronische Formulare online melden, bis 2028 soll die Meldung dann nur noch digital möglich sein.
Mitarbeiter vor Extremwetter schützen
Aktuell in Arbeit ist eine neue Technische Regel für Arbeitsstätten. Die ASR 5.1 soll konkrete Anforderungen an „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ festlegen. Dabei geht es vor allem um Witterungseinflüsse wie Regen, Hitze und Kälte, aber auch um Luftschadstoffe und UV-Strahlung. Der Ausschuss für Arbeitsstätten reagiert damit auf die Gefahren durch die klimawandel-bedingte Zunahme von extremen Wetterlagen.
Solarstrom vom Balkon
Zum Jahresanfang 2024 gilt die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte bauliche Veränderung. Mieter haben dann grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters, um ein Balkonkraftwerk an der Hauswand oder auf dem Balkon zu installieren. Außerdem: Waren Wechselrichter bisher auf 600 Watt limitiert, sollen künftig 800 Watt ins Hausnetz eingespeist werden.
Aufgepasst: Alte Stromzähler, die bei der Einspeisung rückwärts laufen, können vorerst in Betrieb bleiben – allerdings nur für einen Zeitraum von vier Monaten.
Weitere Entlastungen bei Energiekosten
Zum Jahresende war es der Plan des Bundestags, die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme bis Ende März 2024 zu verlängern. Die Mittel sollten aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) genommen werden. Das Vorhaben wurde jedoch einige Tage später wieder gestoppt: Aufgrund der Haushaltskrise laufen die Preiserleichterungen doch schon Ende 2023 aus.
Stärkere Kontrolle Digitaler Plattformen
Die EU-Verordnung greift ab Mitte Februar 2024. Kern des Digital Services Act (DSA) ist es, verbindliche Regeln für Online-Dienste festzulegen, um vor allem den Handel illegaler Waren sowie unkontrollierte Datennutzung zu unterbinden und ein sichereres Umfeld zu gewährleisten. Der DSA gilt grundsätzlich für alle Anbieter von digitalen Diensten, für große Firmen wie Google, Facebook, Amazon & Co., aber auch für Kleinstunternehmen, die ihre Produkte und Services im Netz anbieten.
Cybersicherheit als Pflicht
Die Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2) schreibt EU-weit ab Oktober 2024 auch KMU Cybersicherheitspflichten vor. Ausgenommen sind nur sehr kleine Unternehmen. Verpflichtend werden Risikomanagementmaßnahmen, das Melden von Cybersicherheitsvorfällen und die Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Wichtig: Die Geschäftsleitung haftet für die Einhaltung dieser Pflichten. Das Bußgeld beträgt dabei maximal zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Endgültiges aus der Drittanbieter-Cookies
Bereits zwei Mal hat Google das Ende von Drittanbieter-Cookies in seinem Chrome-Browser verkündet – nun soll es Ende 2024 wirklich so weit sein. Als Alternativen für den Werbemarkt, um Nutzer zu tracken, gelten Maßnahmen wie Contextual Targeting, Shared IDs sowie der Fokus auf First-Party-Daten.