Überblick zum Jahresauftakt Das ist neu im Jahr 2024: Finanzen und Versicherungen

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Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung und Mindestlohn

In Zeiten multipler Krisen benötigen Unternehmer Planungssicherheit. Die wichtigsten Änderungen bei Finanzen und Versicherungen für 2024 sehen Sie hier auf einen Blick. Damit Sie den Jahreswechsel nutzen können, um gute Ideen für die Firma zu entwickeln.

Um Ihre Ziele im Bereich Finanzen und Versicherungen zu erreichen müssen Sie auch im Jahr 2024 viele Hürden überspringen. - © handwerk magazin

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2024 um 41 Cent und liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Anfang 2025 wird er um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro angehoben.

Die Entgeltgrenze für Minijobs steigt von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat. Damit liegt die Jahresverdienstgrenze dann bei 6.456 Euro.

Geringere Einkommensgrenze fürs Elterngeld

Bislang konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro und Alleinerziehende mit bis zu 250.000 Euro Elterngeld beantragen. Dem Haushaltsausschuss im Bundestag liegt nun folgender Vorschlag zur Abstimmung vor:

  1. Für Geburten bis zum 31.03.2024 bleibt es bei der Einkommensgrenze von 300.000 Euro.
  2. Ab dem 01.04.2024 sinkt die Grenze schrittweise auf 200.000 Euro.
  3. Ab dem 01.04.2025 soll die Grenze bei 175.000 Euro stehenbleiben.

Neu ist auch, dass Eltern das Elterngeld künftig nicht mehr durchgehen zusammen beziehen können. Stattdessen muss jeder Elternteil einen Monat Elterngeld allein nehmen. Wer allerdings Mehrlinge zur Welt bringt, soll von dieser Regelung ausgenommen sein.

Höhere Erwerbsminderungsrente

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, soll ab 1.7.2024 mehr Geld erhalten. Wie viel, hängt vom Renteneintritt ab.

Einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten diejenigen, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Die Höhe des Zuschlags hängt von den persönlichen Entgeltpunkten ab, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen.

  1. Wer zwischen Januar 2001 bis Juni 2014 erstmals Erwerbsminderungsrente bezog, soll einen Zuschlag von 7,5 Prozent erhalten.
  2. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, erhalten Rentner einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Zusätzlich gibt es einen Zuschlag für alle, die eine laufende Alters- oder Hinterbliebenenrente haben, wenn sie unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente erhalten hatten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert: "Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben."

Insgesamt möchte die Bundesregierung damit rund drei Millionen Rentner besser stellen.

Rentenbezieher müssen keinen Antrag für den Zuschlag stellen. Die Rentenversicherung prüft, wer davon profitiert, und zahlt den Zuschlag gegebenenfalls automatisch aus.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Die BBG geben an, bis zu welchem Betrag des Einkommens Sozialversicherungs­beiträge berechnet werden. Geplant ist:

BBG für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
JahrBBG
Monatseinkommen
Entspr. einem
Jahreseinkommen von
20247.550 Euro (West)90.600 Euro (West)
7.450 Euro (Ost)89.400 Euro (Ost)
20237.300 Euro (West)87.600 Euro (West)
7.100 Euro (Ost)85.200 Euro (Ost)
BBG für die gesetzliche Krankenversicherung

JahrBBG
Monatseinkommen
Entspricht einem Jahres-
einkommen von …
20245.175 Euro62.100 Euro
20234.987,50 Euro59.850 Euro

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro beziehungsweise monatlich 5.775 Euro (2023: 66.600 Euro oder 5.550 Euro im Monat). Wer angestellt arbeitet und mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Ob das jedoch vorteilhaft ist, haben wir im Artikel "Krankenversicherung: Besser gesetzlich oder privat?" für Sie analysiert.