Überblick zum Jahresauftakt Das ist neu im Jahr 2024: Mobilität und Fuhrpark

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In Zeiten multipler Krisen benötigen Unternehmer Planungssicherheit. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Fuhrpark für 2024 sehen Sie hier auf einen Blick. Damit Sie den Jahreswechsel nutzen können, gute Ideen für die Firma zu entwickeln.

Um Ihre Ziele im Bereich Mobilität und Fuhrpark zu erreichen müssen Sie auch im Jahr 2024 viele Hürden überspringen. - © handwerk magazin

Alte Führerscheine umtauschen

Der fälschungssichere EU-Führerschein steckt noch nicht im Geldbeutel? Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahr­gänge 1965 bis 1970, deren „Lappen“ vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt ­wurde, sollten gleich einen Termin bei ihrer örtlichen Führerscheinstelle vereinbaren. Denn: Die im Stufenmodell festgelegte Umtauschfrist läuft nur noch bis zum 19. Januar 2024.

Zwei wichtige Hinweise: Der Umtausch schlägt mit 25 Euro zu Buche, das neue Dokument ist dann 15 Jahre gültig.

Aufgepasst: Wer den rechtzeitigen Umtausch verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Kfz-Versicherung – neue Typklassen


Wie der Gesamtverband der Versicherer (GDV) mitgeteilt hat, müssen sich 30 Prozent der Pkw-Lenkerinnen und -Lenker hierzulande auf neue Typklassen einstellen. „Für rund 7,4 Millionen Autofahrer gelten in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typ­klassen profitieren“, so erklärte es GDV-Haupt­geschäftsführer Jörg Asmussen. Große Sprünge seien die Ausnahme, lediglich für wenige Modelle gehe es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.

Wichtig: Im Umkehrschluss ändert sich für 70 Prozent respektive rund 29,4 Millionen Autofahrer nichts – es bleibt bei der Typklasse des Vorjahres.

Solarstrom fürs Elektroauto

Sehr schnell war dieses Jahr der Fördertopf in Höhe von 300 Millionen Euro leer, die Antragstellung nicht mehr möglich. Die Rede ist vom Zuschuss 442, mit dem die KfW den Kauf und den An­schluss von Lade­stationen, Photo­voltaik­anlagen und Solar­strom­speichern fördert. Der maximale Förderbetrag: 10.200 Euro. Wer nicht zu den 33.000 glück­lichen Antragstellern zählt, die 2023 in den Genuss dieses Zuschusses kamen, der könnte 2024 eine neue Chance erhalten. Zumindest war dies der Plan, bevor das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärte.

Zielgruppe: Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst­ genutzten Wohn­gebäuden, die schon jetzt auf ein Elektro­auto setzen.

CO2-Abgabe: deutliche Steigerung

Fuhrparkverantwortliche im Handwerk sollten für 2024 ein größeres „Sprit“-Budget einplanen. Denn die Folgen der Haushaltskrise wirken sich auch massiv auf den CO2-Preis aus. So soll dieser kommendes Jahr deutlich steigen – auf sage und schreibe 45 Euro pro Tonne CO2. Eigentlich hätte die nächste CO2-Stufe einen Sprung auf 40 Euro vorgesehen gehabt.

Wie der ADAC mitteilt, klettert der CO₂-Preis - verglichen mit 2023 - für den Liter Benzin um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Deshalb sollten Fuhrparkchefs noch einmal zusätzlich 1,4 Cent respektive 1,6 Cent pro Liter mehr einplanen.

Neue Assistenzsysteme Pflicht

Die EU-Verordnung 2019/2144 sorgt bei allen ab dem 7. Juli 2024 neu auf die Straße gebrachten Autos für ein Novum: Ab diesem Datum müssen bestimmte technische Helferlein verpflichtend verbaut sein. Dazu gehören unter anderem eine sogenannte Blackbox für die ereignis­bezogene Datenspeicherung, ein automatischer Notbrems­assistent, ein Notfall-Spurhalteassistent, ein Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Rückfahr­assistent und ein Kollisionswarner, ein Notbremslicht und ein erweiterter Kopfaufprallschutzbereich.

Interessant: Ab dem 7. Juli 2024 müssen alle – erstmals zugelassenen – Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen sowie alle Nutzfahrzeuge und Busse über ein präzises Reifendruck­überwachungssystem verfügen.

Neuzulassungen: Anteil der Kraftstoffarten im Flottenmarkt

Fuhrparkverantwortliche stehen auf Elektromobilität: In den ersten neun Monaten dieses Jahres war jede fünfte Pkw-Neu­zulassung ein Stromer. Weiterhin das Nonplusultra: der Diesel mit 37 Prozent.

© Dataforce; Veränderung Jan-Sep 2023 vs. Jan-Sep 2022