EU-Stufenplan Führerschein: Fristen für Umtausch auf einen Blick

Zugehörige Themenseiten:
Dienstwagen und Fuhrpark

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen laut einer EU-Vorgabe umgetauscht werden. Dafür wurde ein Stufenplan eingeführt. Wann Sie sich um den Erhalt eines neuen Führerscheins bemühen müssen und was es sonst noch zu beachten gibt.

Führerschein
Alte Führerschein müssen nach einem von der EU festgelegten Zeitplan umgetauscht werden. - © LeslieAnn - stock.adobe.com

Um den von der EU beschlossenen Umtausch von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, möglichst reibungslos umzusetzen, wurde ein Stufenplan eingeführt. Er soll den Prozess des Umtauschs strukturieren und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden. Grundlage dafür ist das Gesetz (Anlage 8e zur Fahrerlaubnisverordnung) zur Einführung des Stufenplans. Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt zwingend einen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 vor. Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.Dezember 1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere 28 Millionen seit dem 1.Januar 1999 bis 18.Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Wann Sie sich um den Erhalt eines neuen Führerscheins bemühen müssen und was es sonst noch zu beachten gibt, erklären hier Experten der ARAG-Versicherung.

Wann wird mein Führerschein umgetauscht?

Der Umtausch kann nur persönlich beantragt werden. Daher muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden. Diese sollen durch das geplante Stufenmodell möglichst gering gehalten werden.

Bei älteren Führerscheinen aus Papier – grau und rosa – ist für den Austausch das Geburtsjahr des Fahrers entscheidend, bei den Plastik-Führerscheinen im Scheckkartenformat das Ausstellungsjahr.

Führerscheine bis 31. Dezember 1998:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet:

geboren Fristablauf
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022 (Frist verlängert bis 19. Juli 2022)
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Fristen Führerscheinumtausch
© BMDV

Personen mit Geburtsjahrgang vor 1953 sind von einem vorgezogenen Umtausch ausgenommen. Damit soll ihnen erspart werden, ihren Führerschein umtauschen zu müssen, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach dem Stichtag des 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten. Ist dies allerdings dann der Fall, benötigen auch die älteren Herrschaften einen neuen Führerschein .

Führerscheine ab 1. Januar 1999:

Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, werden nach Ausstellungsjahr befristet:

ausgestellt Fristablauf
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.1.2013 19.01.2033

Keine Gesundheitsprüfung

Der neue EU-Führerschein ist nur 15 Jahre gültig! Doch die ARAG-Experten beruhigen: Die Gültigkeit bezieht sich nur auf das Dokument. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig, eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind nicht nötig.

Wie hoch sind die Kosten?

Den Führerschein-Umtausch muss man persönlich in der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes durchführen. Man braucht dazu den Personalausweis oder Reisepass und selbstverständlich den Führerschein, der umgetauscht werden soll. Die Kosten werden voraussichtlich um 25 Euro betragen.

Sind bei Nicht-Umtausch Bußgelder geplant?

Mit einem alten Pkw- oder Motorradführerschein herumzufahren, ist – anders als bei Lkw- und Bus-Führerscheinen – keine Straftat. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist mit einem alten Führerschein erwischt wird, dem droht aber ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Welche Klassen werden eingetragen?

Laut ADAC werden bei der Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z. B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (z. B. grauer, rosafarbener oder DDR-Führerschein) im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Eine umfangreiche Umtauschtabelle beinhaltet Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Kann man Führerscheine bereits vor Ablauf der Fristen umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokumentes ist jederzeit, also auch vor den festgeschriebenen Terminen möglich.