Fuhrpark Anhänger-Regeln bei Führerschein und Tempolimit

Wer gewerblich mit einem Nutz-Anhänger unterwegs ist, muss auf die gesetzlichen Regelungen bei dessen Betrieb achten. Dazu gehören je nach Gewichtsklasse ein spezieller Anhängerführerschein sowie das Wissen um die Voraussetzungen für das Fahren mit Tempo Hundert.

Mit einem Standard-Anhänger gilt auf deutschen Landstraßen und Autobahnen ein Tempo von 80 km/h. Wer schneller fahren will, benötigt eine Genehmigung. - © TÜV-Süd

Zum Januar 2013 wurden die Anhängerklauseln der Pkw-Führerscheine grundlegend geändert. Wer heute mit einem Anhänger unterwegs ist, muss eine dem zulässigen Gesamtgewicht entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. So benötigen Mitarbeiter von Handwerksbetrieben, die häufig und viel schwergewichtiges Arbeitsequipment oder Material mit dem Anhänger transportieren müssen, die sogenannte Klasse BE: Sie gilt für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 bis 3.500 Kilogramm . Die Buchstabenbezeichnung für diese erweiterte Fahrerlaubnis gibt es seit 1999: Damals wurden aufgrund einer EU-weiten Richtlinie alle Führerscheinklassen der Mitgliedstaaten auf eine einheitliche, internationale Bezeichnung umgeschrieben.

Die B-Klasse (Pkw)

Die B-Klasse (Pkw) ist damit in Bezug auf die Anhängerregelungen wie folgt aufgeteilt:

• Klasse B erlaubt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die Gesamtmasse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt.

• Klasse B96 erlaubt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wobei die Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus Pkw und Anhänger zwischen 3.500 bis maximal 4.250 kg liegen darf.

• Klasse BE erlaubt Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg.

Für BE-Führerscheininhaber gilt demnach: Sie dürfen einen Pkw mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger fahren, wenn er das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Im Zugfahrzeug darf man dann bis acht Personen mitnehmen. Der BE-Führerschein lässt sich entweder zusammen mit dem Führerschein der Klasse B erwerben, die Prüfung kann aber auch nachträglich absolviert werden. Letzteres ist übrigens die kostengünstigere Variante: Für beide Klassen (B und BE) fallen jeweils separate Prüfungsgebühren (auch bei gleichzeitigem Erwerb) an und auch die Sonderfahrstunden müssen getrennt erfolgen. Sprich: Geht man B und BE gleichzeitig an, werden neben den variablen Standardübungsstunden noch fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten sowie drei Nachtfahrten à jeweils 45 Minuten fällig. Das erhöht den Stress für die meisten Absolventen und damit auch das Risiko des Scheiterns sowie die Wahrscheinlichkeit einer zweiten Prüfung mit weiteren Kosten. Wer den BE nachträglich angeht, kann seine Übungsstunden dank vorhandener Praxis reduzieren und muss eventuell nur noch die vorgeschriebenen drei Überlandfahrten sowie eine Fahrstunde auf der Autobahn und eine Nachtfahrt absolvieren. Prüfungs-Elemente für den Anhängerführerschein sind neben dem Fahren selbst die Sicherheitskontrolle sowie das Verbinden und Trennen des Hängers. Wie der B-Schein, so kann auch der BE ab 18 Jahren erworben werden, die Prüfungsgebühr bei TÜV oder DEKRA liegt derzeit (Stand März 2018) bei knapp 92 Euro.

Tempolimit für Anhänger

Mit einem Standard-Anhänger gilt auf deutschen Landstraßen und Autobahnen ein Tempo von 80 km/h. Wer schneller fahren will, benötigt eine Genehmigung. Sie wird von der Kfz-Zulassungsstelle erteilt und mit einem Tempo 100-Aufkleber auf dem Anhänger dokumentiert, wenn folgende Voraussetzungen (9. Ausnahmeverordnung der StVO) erfüllt sind:

  • Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein (das bei Neufahrzeugen ein gesetzlich vorgeschriebenes Standard-Feature ist).
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs darf maximal 3,5 t betragen .
  • Der Anhänger bzw. dessen Achskonstruktion muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausgelegt sein (d.h. er hat Bremsen und verfügt über hydraulische Stoßdämpfer).
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt (mindestens Geschwindigkeitsindex L) .
  • Die Reifen des Anhängers müssen jünger als 6 Jahre sein.

Dazu noch die Erläuterung, dass Anhänger ab Baujahr 1990 entsprechend der Konstruktions- und Bauvorschriften auf Tempo 100 ausgelegt sind. Bei älteren Modellen muss man einen entsprechenden Nachweis des Herstellers vorlegen.

Für die Genehmigung, 100 km/h mit dem Gespann fahren zu dürfen, muss man ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Hänger einhalten. Sprich: Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Für deren Berechnung kann man den so genannten „X-Faktor“ heranziehen: Er wird mit dem Leergewicht des Zugfahrzeugs (Feld G in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1) multipliziert. Das Ergebnis muss mindestens dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen (Feld F.2 der Fahrzeugpapiere).

  • Die Formel: X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ≥ Zulässige Gesamtmasse des Anhängers

Für Handwerksbetriebe interessant sind vor allem die Faktoren X = 1,1 und X = 1,2.

  • X = 0,3: Alle Anhänger ohne Bremse oder ohne hydraulische Schwingungsdämpfer.
  • X = 1,1: Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfer).
  • X = 1,2: Anhänger mit Bremse, hydraulischen Schwingungsdämpfern und Stabilisierungseinrichtung (durch Mechanismus an der Zugkugelkupplung oder einem System des Zugfahrzeugs). Für die beiden letzten Faktoren gilt die Maßgabe, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers der zulässigen Gesamtmasse und der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs entsprechen muss bzw. diese nicht überschreiten darf.

Ein Rechenbeispiel: Wiegt der Transporter, mit dem man den Anhänger ziehen und Tempo 100 fahren möchte, beispielsweise 2.410 kg, so ist ein gebremster Hänger (X-Faktor 1,1) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.651 kg erlaubt.

Einen informativen Flyer zum Thema „Tempo 100 km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhänger“ hat beispielsweise die „Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. (KÜS) zusammengestellt.