Fördermittel BEG-Förderung: 2023 bringt zahlreiche Änderungen und Verschärfungen
Die reformierte BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Änderungen werden in allen Bereichen greifen. Das heißt: Sowohl die allgemeinen Bestimmungen, als auch die Zuschüsse und die Mindestanforderungen an die Technik werden verschärft – bei Wärmepumpen nun jährlich. Anträge können unverändert bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Die Förderung für Einzelmaßnahmen können Handwerker beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen.
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