Coronavirus, Eigenkapital, Finanzierung für Gründer und Nachfolger, Fördermittel und KfW
Corona sorgt für einen sprunghaften Anstieg der Bürgschaften. So stieg allein in Baden-Württemberg das Volumen um das 12-Fache, von 67 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 834 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bürgschaftsbanken des Bundeslandes übernehmen meist die Kreditabsicherung, wenn die Hausbank nicht mehr ins Risiko gehen mag. Verbürgt werden viele Vorhaben, von der Gründung über Wachstum bis hin zu Ressourceneffizienz - auch ganz unabhängig von Corona. So geht Bürgschaft.
Die baden-württembergische Wirtschaft hat in der Pandemie Bürgschaften in Rekordhöhe in Anspruch genommen: So genehmigten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, die landeseigene L-Bank und der Landtag im Jahr 2020 Sicherheiten von insgesamt 834 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es nur 67 Millionen Euro. Das Volumen in diesem Jahr: Bis Oktober wurden 531 Millionen Euro genehmigt.
Wenn die Hausbank beispielsweise bei coronabedingtem finanziellen Engpass keinen Kredit ohne zusätzliche Sicherheit gibt, haben Handwerksunternehmer eine Alternative: Sie können sich über die Hausbank an die Bürgschaftsbank ihres Bundeslandes wenden, und fragen, ob sie eine Bürgschaft übernimmt. Das bedeutet, dass sie im Falle eines Scheiterns, für den Ausfall gegenüber dem Kreditinstitut in Höhe der Bürgschaft einsteht.
Digitaler Zugang für Gründer
Von der ersten Idee bis zur Auszahlung
Für Gründer und Nutzer der Gründungswerkstatt Deutschland - also auch für Nachfolger - gibt es nun eine digitale Schnittstelle zum Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken www.ermoeglicher.de. So können Nutzer ihre Anfragen und Daten sicher, kostenlos und ohne Medienbruch aus dem eigenen Online-Projekt in der Gründungswerkstatt an die regionale Bürgschaftsbank übermitteln, die ihrerseits engste Verbindungen zu Banken und Sparkassen im jeweiligen Bundesland hat. "Durch die Kooperation der Partner, die in den Regionen seit vielen Jahrzehnten eng zusammenarbeiten, ist es nun möglich, Gründungsvorhaben von der ersten Idee bis zur Bereitstellung der Finanzierungsmittel aus einer Hand digital umzusetzen", schreibt der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VdB). Die Gründungswerkstatt ist eine Marke der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HWK) und dient als Plattform zur Umsetzung von Geschäftsideen.
Bürgschaften in Zeiten von Corona
Für die Besicherung von Krediten an Handwerksbetriebe mit tragfähigem Konzept, bieten die Bürgschafts- und Beteiligungsgesellschaften ein dreigliedriges Bürgschaftssystem an. Aufgrund der coronabedingten finanziellen Engpässe von Unternehmen, wurden die Konditionen deutlich verbessert. Denn das Ziel ist es, Betrieben zu helfen, die Pandemie wirtschaftlich zu überstehen:
- In allen Bürgschaftsprogrammen können Kredite bis zu 90 Prozent verbürgt werden.
- Für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Millionen Euro stehen in allen Bundesländern Bürgschaftsbanken beziehungsweise Kreditgarantiegemeinschaften bereit, um Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründer und mittelständische Unternehmen abzusichern.
- Den darüber hinaus gehenden Bürgschaftsbedarf decken die Länder/Landesförderinstitute mit ihren Bürgschaftsprogrammen ab.
- In strukturschwachen Regionen (Einstufung entsprechend der GRW-Fördergebietskarte) steht für Bürgschaftsbeträge ab 20 Millionen Euro das Großbürgschaftsprogramm des Bundes (parallele Bund-/Landesbürgschaften) zur Verfügung. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) war - bis vorerst 31.12.2021 befristet – für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent und unter der Voraussetzung einer 50:50-Risikoteilung zwischen Land und Bund.
Die Bürgschaften decken höchstens 90 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 10 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Unternehmer/Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
So geht Bürgschaft
Mit einer solchen Bürgschaft im Rücken können Hausbanken auch dann einen zinsgünstigen Kredit gewähren, wenn die Bonität des Unternehmers dazu eigentlich - beispielsweise aufgrund von Corona oder klassischerweise auch wegen eines starken Wachstums - nicht ausreicht. „Insbesondere Gründer und Nachfolger nutzen dieses Finanzierungsinstrument“, sagt Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. (VDB) mit Sitz in Berlin. Alle 17 deutschen Bürgschaftsbanken und Beteiligungsgarantiegesellschaften sowie 15 Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen) sind im VDB vertreten.
MBGen bieten Beteiligungskapital als Ergänzung zum Bankkredit
Kleine und mittelständische Unternehmen können mit Bürgschaften oder Beteiligungskapital ihre Eigenkapitalquote erhöhen, was zu einer besseren Bewertung durch die Hausbanken führt – und günstigere Kreditkonditionen nach sich zieht. Meistens wird das Eigenkapital in Form von typisch stiller Beteiligungen vergeben. Die MBGen arbeiten nicht renditeorientiert und bieten mittelstandsfreundliche Konditionen. Sie nehmen keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft ihrer Beteiligungsnehmer.
So kommen Handwerker an eine Bürgschaft
Die Bürgschaft wird grundsätzlich über ein Kreditinstitut beantragt. In den seltenen Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Fragen Sie Ihre Hausbank nach möglicher Risikoentlastung durch die landeseigene Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbanken haben diverse Programme, auch unabhängig von Corona, die von Existenzgründung über Innovationsfinanzierung bis hin zu Liquiditätskrediten, Wachstumsfinanzierung und Ressourceneffizienzfinanzierung reichen. Die vollständige Liste aller Programme, inklusive Fördervoraussetzungen, Förderhöhe und Konditionen finden Sie hier: https://www.buergschaftsbank.de/buergschaftsbank/fuer-unternehmen/programme. Die Bürgschaftsübernahme kostet Geld - meist ist es ein Prozent der Bürgschaftssumme.
Was die Bürgschaftsbank prüft
Die Bürgschaftsbank prüft die programmgebundene Förderfähigkeit des Vorhabens. Denn jedes Programm hat die Förderung genau definierter Vorhaben zum Ziel. Dabei berücksichtigt sie auch die üblichen Kredit-Kriterien, wie etwa die wirtschaftliche Tragfähigkeit des konkreten Vorhabens und die finanzielle Gesamtsituation des Handwerksunternehmers.
Dafür gibt es keine Bürgschaft
Die Bürgschaftsbank übernimmt keine Bürgschaften für Sanierungen und Maßnahmen von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind. Als KMU gelten Betriebe, wenn sie nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und entweder der Umsatz unter 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro liegt. Darüber hinaus darf kein Unternehmen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sein, das diese Kriterien nicht erfüllt. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.