Finanzierung mit Regionalmitteln Bayern: Fördermittel einfordern

Zugehörige Themenseiten:
Finanzierung mit Regionalmitteln und Fördermittel

Unternehmer sind Macher, und wer was macht, braucht Geld. Schlau, wer Fördermittel nutzt. Start einer Serie über die regionalen Förderprogramme in Deutschland. Auftakt macht Bayern: Was wird gefördert – wie – in welcher Höhe. Mit großer Übersicht der Förderangebote der Landesförderanstalt und den Zuschüssen des Wirtschaftsministeriums.

Bayrisches Oberland
Das bayerische Oberland steht für schöne Landschaft, viel Kultur – und für 850 innovative Handwerksbetriebe. - © MNStudio/iStockphoto.com; Brecheis

Wenn Barbara Scheitz, Inhaberin der „Andechser Biomolkerei“, über das Betriebsgelände geht und ihren Blick schweifen lässt, ist sie zufrieden. Sie blickt zurück auf ein gutes Geschäftsjahr 2017 mit einem Umsatz von 151 Millionen Euro. Aktuell wird die Milch von 630 zertifizierten Biobauern und ihren 26.800 Kühen und 14.500 Schafen zu Andechser Natur Bio-Produkten verarbeitet. Von ihrem Vater Georg hat sie die Verantwortung für Mensch und Natur früh vorgelebt bekommen, er hatte bereits in den 1980er-Jahren mit der ökologischen Landwirtschaft begonnen. Die Umstellung des Betriebes auf 100 Prozent Ökoproduktion sorgt für Wachstum, die Nachfrage steigt. In der Folge wurden das Betriebsgelände erweitert und Investitionen in neue Technologie vorgenommen. Die LfA unterstützte dies mit der Vergabe von Darlehen und steht dem Unternehmen als Partner zur Seite.

Rekordnachfrage nach Förderkrediten

Für das Jahr 2018 meldet die LfA eine Rekordnachfrage bei Förderkrediten. „Seit unserer Gründung 1951 haben wir nicht so viele Fördermittel vergeben“, sagt Otto Beierl , Vorstandsvorsitzender der LfA. Mit rund 2,8 Milliarden Euro hat das Förderinstitut die bayerische Wirtschaft unterstützt. 4.800 Unternehmen und Kommunen haben davon profitiert. Besonders gefragt war die Förderung für Gründer und Unternehmensnachfolger, Darlehen in Höhe von rund 490 Millionen Euro wurden zugesagt. Darüber hinaus gab es eine große Nachfrage nach dem Energieeffizienzprogramm: Durch die neu eingeführten Tilgungszuschüsse ist das Programm noch attraktiver geworden.

Der Weg zur optimalen Förderung führt über eine Bank, es kann, muss aber nicht die Hausbank des Handwerkers sein. Den Antrag kann jede Bank stellen.Die Qualifikation und Bereitschaft des Beraters, sich um die passende Finanzierung zu kümmern, ist der Schlüssel zur staatlichen Förderung. Da kann es nicht schaden, wenn Handwerker gut vorbereitet in die Gespräche gehen. Denn umso konkreter die Anfrage des Handwerkers , desto wahrscheinlicher ist eine positive Rückmeldung vom Berater . „Wer sich vorab bei unserer telefonischen Förderberatung informiert (0800 / 21 24 24 0), ist bestens für ein Gespräch mit der Bank vorbereitet“, sagt Markus Wöhnl, Pressesprecher der LfA. Er ist überzeugt, dass die meisten Bankberater gut informiert über die Förderprogramme sind. Haben Handwerker aber den Eindruck, nicht auf die notwendige Unterstützung zu treffen oder mit Verweis auf die ohnehin niedrigen Zinsen auf ein bankeigenes Produkt umgelenkt zu werden, können sie sich wehren. Entweder, indem sie auf ein Angebot mit Fördermitteln beharren oder indem sie eine andere Bank aufsuchen.

Gleichgültig, welche Bank prüft – immer werden neben den Unternehmenszahlen auch die persönlichen Qualifikationen des Handwerkers beurteilt. Dazu gehören Persönlichkeitsmerkmale wie Zuverlässigkeit, Zielstrebigkeit und Lernbereitschaft. Und auch die technisch-kaufmännische Qualifikation sowie die persönlichen Risikofaktoren, wie Scheidung, ungeklärte Nachfolge oder Krankheit.

Auch das Wirtschafsministerium fördert

Auch das bayerische Wirtschaftsministerium fördert Unternehmen bei Gründung, Übernahme, Erweiterung, Digitalisierung und Modernisierung. Dafür gibt es unterschiedliche Programme, mit denen per Kredit, Zuschuss, Beteiligungskapital oder auch Coaching das Vorhaben des Handwerkers unterstützt wird. Die Bürgschaftsbank Bayern übernimmt im Bedarfsfall die Rückendeckung, indem sie fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten durch Bürgschaften ersetzt. Das Angebot wird intensiv genutzt: 195 Neuanträge wurden 2018 gestellt und ein Bürgschaftsvolumen von gut 68 Millionen Euro genehmigt.

Immer gilt: Der Antrag auf Förderung muss gestellt werden, bevor das Vorhaben begonnen wird. Zuständig für Zuschüsse ist die jeweilige Bezirksregierung. Hier erhalten Handwerker auch eine umfassende Beratung.

Drei wichtige Programme mit vorteilhaften Zuschüssen

Die drei wichtigsten Förderprogramme der Staatsregierung sind

  • der Digitalbonus ,
  • die Regionalförderung und
  • die Investitionsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe.
Sie geben Geld für unternehmerische Vorhaben, das nicht zurückgezahlt werden muss.

Digitalbonus Bayern: So fließt der Zuschuss

Das Wirtschaftsministerium Bayern fördert Investments in Hard- und Software sowie in die IT-Sicherheit. Der Digitalbonus ist für kleine Betriebe geeignet. Die Beantragung kann erst ab Mitte Mai erfolgen, wenn der neue Staatshaushalt steht.
  1. Antrag
    Das Wirtschaftsministerium Bayern fördert Investments in Hard- und Software sowie in die IT-Sicherheit. Der Digitalbonus ist für kleine Betriebe geeignet. Die Beantragung kann erst ab Mitte Mai erfolgen, wenn der neue Staatshaushalt steht.
  2. Eingangsbestätigung
    Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
  3. Prüfung
    Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.
  4. Förderbescheid
    Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung per Post einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
  5. Verwendungsnachweis
    Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.
  6. Auszahlung
    Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.

Der Digitalbonus ist für die Digitalisierung in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gedacht. „Die Nachfrage nach dem Digitalbonus ist immens“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Seit Start des Programms im Oktober 2016 gingen bayernweit knapp 10.000 Anträge auf Förderung ein. Mit 111 Millionen Euro an beantragten Zuschüssen wurden bereits Investitionen von 355 Millionen Euro angestoßen. Derzeit können keine Anträge gestellt werden, da erst der Haushalt 2019/2020 beschlossenwerden muss. Die Weiterführung des Digitalbonus gilt als höchstwahrscheinlich, „wir erwarten den Beschluss für Mitte Mai“, so der Sprecher.

Es gibt den Digitalbonus in drei Varianten. Das Programm „Standard“ gewährt einen Zuschuss bis 10.000 Euro. Gefördert werden bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent. Tipp: Der Standard ist mit dem Digitalkredit kombinierbar, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 25.000 Euro und 200.000 Euro liegen.

Viele Programme sind kombinierbar

Das Programm „Plus“ verspricht einen Zuschuss bis 50.000 Euro, wenn die geplante Maßnahme einen besonderen Innovationsgehalt hat – wenn also die Innovation geeignet ist, das Unternehmen und seine Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Gefördert werden auch hier bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent. Achtung: Wer „Plus“ beantragt, kann dieses nicht mit der „Standard“ kombinieren. Aber: Der Standard ist mit dem Digitalkredit kombinierbar, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 25.000 Euro und 500.000 Euro liegen.

Der Digitalkredit ist ein zinsverbilligtes Darlehen , das über die LfA vergeben wird. Den Kredit gibt es auch mit Zuschuss . Er ändert jedoch die Konditionen. Ohne Zuschuss ist ein Kredit in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro möglich. Der Kredit kann zusammen mit einem Zuschuss nu dann beantragt werden, wenn das Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 25.000 Euro und 200.000 Euro beim Digitalbonus Standard beziehungsweise eine Million Euro beim Digitalbonus Plus geplant ist. Werden die Schwellenwerte überschritten, kann der Digitalkredit nur ohne Zuschuss beantragt werden.

Bayern will Arbeitsplätze auch in Randgebieten sichern

Die Regionalförderung ist ebenfalls für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gedacht. Gefördert werden einzelbetriebliche Maßnahmen, die zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen dienen. Das sind vor allem Investitionen in Güter des Sachanlagevermögens mit einer Mindestinvestitionssumme von 200.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (etwa das Grenzgebiet zu Tschechien), und 500.000 Euro in den sonstigen Fördergebieten. Das Wirtschaftsministerium beteiligt sich mit maximal 15 Millionen Euro pro Investition. Die Fördersätze richten sich nach der Größe des Unternehmens und liegen zwischen zehn und 20 Prozent, an der Grenze zu Tschechien sind es bis zu 30 Prozent. Der Antrag muss bei der örtlichen Bezirksregierung, Sachgebiet 20, gestellt werden.

Geld für Handwerker mit weniger als 50 Beschäftigten

Das Förderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe“ ist speziell für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro gedacht. Die Gutscheine können für externe Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder andere F&E-Dienstleistungen eingesetzt werden. Die Staatsregierung übernimmt von den förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 80.000 Euro meist 40 Prozent und bei Zusammenarbeit mit Hochschulen bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Antragstellung erfolgt beim Projektträger Bayern in Nürnberg. Wer sich vorab informieren möchte, findet im Internet bei stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme einen guten Überblick.

Bonitätsprüfung Wie die Hausbank Sie beurteilt

Die Bank möchte wissen, wie qualifiziert die Geschäftsführung ist. Neben der Zahlenanalyse guckt sie auf die persönlichen Führungsqualitäten, das kaufmännische und technische Fachwissen sowie vorhandene Risikofaktoren. Hier ist eine Auswahl der Kriterien.

Unternehmereigenschaften (Auswahl) – auf einer Skala werden die Persönlichkeitsmerkmale bewertet:
  • zielstrebig < > orientierungslos
  • realitätsbewusst < > realitätsfern
  • risikobereit < > risikoscheu
  • anpassungsfähig < > träge, unbeweglich
  • lernbereit < > lernunwillig
  • überzeugend < > unsicher
  • fortschrittlich < > rückständig
  • zuverlässig < > unzuverlässig
  • ideenreich/eigeninitiativ < > ideenarm
  • belastbar < > labil
  • entscheidungsfreudig < > entscheidungsscheu
  • durchsetzungsfähig < > nicht durchsetzungsfähig
Kaufmännische, technische Qualifikation:
  • Angemessene Unternehmensplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Angemessene technische Planung, Steuerung und Kontrolle
  • Kaufmännische Berufsaus- und -fortbildung
  • Technische Berufsaus- und -fortbildung
  • Kaufmännische Berufs- und Branchenerfahrung
  • Technische Berufs- und Branchenerfahrung
Individuelle Risikofaktoren (u.a.):
  • familiäre Schwierigkeiten
  • das Alter, insbesondere in Verbindung mit einer ungelösten Nachfolgefrage und einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit