Starkwindereignisse Sturmwarnung: Wie Chefs Betrieb und Mitarbeiter vor Extremwetter schützen

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Meteorologen sind sich weitgehend einig, dass im Zuge des Klimawandels auch die Sturmgefahr zunimmt. Unternehmer und Arbeitgeber können am lokalen Wettergeschehen nichts ändern. Aber jeder Betrieb kann vorbeugen, um im Ernstfall Menschenleben zu schützen und die Schäden an Gebäuden und Infrastruktur in Grenzen zu halten.

Starkwindwarnung
Zum eigenen Schutz sollten Beschäftigte bei Sturm geschützte Aufenthaltsbereiche aufsuchen. - © photoschmidt - stock.adobe.com

„Forscher erklären Jahrhundert-Orkane zum Normalfall“ meldete der "Spiegel" bereits vor mehr als zehn Jahren. Galten schwere Stürme wie „Lothar“ oder „Kyrill“ mit ihren Schäden in Milliardenhöhe früher als eher selten, so häufen sich inzwischen die Berichte über extreme Winde. Das mag damit zusammenhängen, dass jede Windhose inzwischen zigfach per Smartphone dokumentiert und als Tornado oder gar Hurrikan online veröffentlicht wird. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Warum Starkwindereignisse künftig häufiger werden

Denn auch viele Klimaforscher – wenngleich vorsichtig mit konkreten Prognosen – sehen inzwischen die Gefahr, dass die sogenannten Starkwindereignisse zunehmen. „Das Wetter bricht immer häufiger aus seinen scheinbar festgelegten Bahnen aus“ meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Auf jedem Nachrichtenportal findet man inzwischen Monat für Monat immer neue Fotos von abgedeckten Häusern, entwurzelten Bäumen und umgestürzten Kranen, zuletzt aus Österreich und der Schweiz.

Vorsorge: Möglichst in Ruhe vor dem Sturm

Auch Betriebe und Unternehmen, die bislang von Sturmschäden verschont geblieben sind, tun gut daran, sich mit der Bedrohung auseinandersetzen. Auch wenn man den Wind nicht aufhalten kann, gibt es einige Möglichkeiten zur Vorsorge. Denn extreme Windereignisse werden meist als Sturmwarnungen angekündigt, so dass ein gewisses Zeitfenster bleibt, um Schutzmaßnahmen zu treffen.

Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sein Eigentum zu sichern. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt auch bei extremen Wetterereignissen. Der gesunde Menschenverstand sagt einem bereits, was auch die Feuerwehren raten: Alles reinholen, was nicht niet- und nagelfest ist. Darüber hinaus ist bei drohenden Starkwinden angeraten:

  • Bei allen Gegenständen, Materialien und Einrichtungen zu prüfen, inwiefern sie dem Wind eine Angriffsfläche bieten und wie dies verhindert oder die Angriffsfläche verringert werden kann. Das reicht von abgestellten Gegenständen, losen Materialien und leeren Behältern bis zu Blumenkübeln und Deko-Elementen im Außenbereich.

  • Sonnensegel, Markisen und andere textile Abspannungen einfahren, Show-Pavillons zusätzlich sichern oder abbauen, auch Fahnen und Werbebanner nicht vergessen.

  • Das Mobiliar aus Aufenthaltsbereichen im Freien, etwa die Plastikstühle aus der Raucherecke, entweder anbinden oder in ein Gebäude verlagern.

  • Rollläden entweder ganz oben lassen oder ganz herunterfahren, auf keinen Fall auf halbem Weg belassen.

  • Fahrzeuge nach Möglichkeit in Garagen abstellen und diese schließen.

  • Alle Fenster und Türen schließen, um die Gefahren durch Innendruck oder Innensog zu verringern. Das gilt auch für sämtliche Dachfenster, Oberlichter und sonstigen Öffnungen.

  • Dachziegel sollten geklammert sein. Bei Neubauten ist dies Standard, bei älteren Gebäuden, Schuppen oder Garagen empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Fachmann.

Chefs haben Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter

Zum eigenen Schutz sollten Beschäftigte bei Sturm geschützte Aufenthaltsbereiche aufsuchen. Wer aus irgendeinem zwingenden Grund raus muss, sollte unbedingt persönliche Schutzausrüstung tragen, insbesondere einen Helm. Auch auf Baustellen ist die Arbeit einzustellen, wenn sicheres Arbeiten nicht mehr möglich ist. Für Krane gibt es spezielle Vorgaben zur Windfreistellung. Aber auch davon unabhängig bestehen gerade auf Baustellen bei Starkwind oft erhöhte Risiken. Auch hier greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Nicht zu unterschätzen ist die Heftigkeit der bei einem Sturm wirkenden physikalischen Kräfte. Wenn bereits vorgeschädigte oder schlichtweg überlastete Bauteile wie textile Abspannungen und Anschlagmittel versagen, werden schlagartig hohe mechanische Energien frei. Ein peitschendes Seil wird dann schnell lebensgefährlich.

Nach dem Sturm: Ist noch alles gut befestigt und sicher?

Ist ein Sturm vorbei und glimpflich verlaufen, sind die Risiken keineswegs gebannt. Jetzt geht es darum, Gebäude und technische Einrichtungen auf mögliche Schäden zu prüfen. Auch versteckte Mängel, etwa infolge des Winddrucks losgelöste Befestigungen, müssen erkannt werden, bevor sie möglicherweise folgenschwere Wirkungen haben. Dieses Kontrollieren und Instandsetzen betrifft beispielsweise:

  • den Zustand der Dachbedeckungen

  • die Stabilität von Vordächern

  • die sichere Halterung aller Dachaufbauten wie Antennen, Satellitenschüsseln usw.

  • die Verankerungen von Photovoltaik-Anlagen

  • die Befestigung von Fassadenplatten, Werbetafeln und anderen Außenelementen

  • die Stabilität und Befestigung von Beleuchtungseinrichtungen, Beschilderungen, Hinweistafeln usw.

  • die Sicherheit bzw. Standsicherheit von Bäumen

Wichtig auf Baustellen: Gerüste sollten nach einem Sturm erneut geprüft und freigegeben werden.

Gute Planung verhindert Chaos im Ernstfall

Last, but not least: Wer Vorsorge und Nachsorge bei Sturmereignissen effizient gestalten will, wartet nicht erst bis zur nächsten Sturmwarnung. Je nach Betriebsgröße empfiehlt es sich, schon vorab eine Liste der Maßnahmen und Prüfvorgänge zu erstellen. Dort kann auch festgehalten werden, wer sich im Ernstfall worum kümmert und welche Schritte erfolgen müssen. Dann läuft es auch im Ernstfall zügig ohne Hektik und Durcheinander.