Versicherungsschutz verhindert Ruin Versicherungen gegen Naturgewalten: Zwei krasse Beispiele, die zeigen, dass sich hochwertige Policen auszahlen

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Hochwertiger Versicherungsschutz entfaltet seine Wirkung erst im Ernstfall. Handwerksunternehmen sollten die beiden hier vorgestellten echten Fälle zum Anlass nehmen, den Schutz für Betriebsgebäude, Maschinen und Waren über ihre Versicherungsexperten überprüfen zulassen.

Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturereignisse. - © alphaspirit - stock.adobe.com

„Ohne unseren erweiterten Versicherungsschutz, hätte das mittelständische Unternehmen einen Starkregenschaden nicht überlebt“, sagt Klaus Blumensaat. Der Versicherungsberater von der Kanzlei adversi aus Mühlheim an der Ruhr hatte seinem Kunden, einem Logistikgunternehmen, nicht nur Elementarschadenschutz empfohlen, sondern das Unternehmen in der Sachversicherung für Gebäude und Inhalt auch gegen „unbenannte Gefahren“ abgesichert. Damit hatte er den Ruin des Mittelständlers verhindert. Denn am 14. Juli 2021 stürzte aufgrund des Starkregens „Bernd“ die 5.000 Quadratmeter große Halle ein. Schadenursache: Wassermassen auf dem Dach. Blumensaat: „Der Sachschaden und die Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes belaufen sich auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Versicherungslobby in der Kritik

Die reine Elementarschadendeckung hätte aber im vorliegenden Fall nicht ausgereicht. „Denn eine Überflutung des Grund- und Bodens, also der Geländeoberfläche, war gar nicht schadenursächlich“, so Blumensaat. Die üblichen Bedingungen für Elementarschadenschutz, die sich in der Regel an die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anlehnen, sehen eben einen Schutz nur dann vor, wenn die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks den Schaden verursacht. Bessere Klauseln schließen auch als Ursache Wasser vom Nebengrundstück ein. Blumensaat der Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsberater (bvvb) ist, kritisiert die Darstellung des GDV im Rahmen der Initiative „Stadt.Land.unter“. „Unter der Headline „Elementarschadenversicherung deckt alle Risiken ab“ wird nur auf die Ergänzung des Versicherungsschutzes durch die benannten Gefahren, wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sowie Erdbeben, hingewiesen.“ In der Praxis ließen sich aber immer wieder Unwetterereignisse oder Abläufe vorstellen, bei denen Unternehmer leer ausgehen würden. So könnten bei einer Überschwemmung beispielsweise Gegenstände an ein gegen Hochwasser gesichertes Gebäude getrieben werden. Auch in diesem Fall wäre die Deckung des Schadens unsicher.

„Unbenannter Gefahrenschutz“ marktweit günstig

Daher sei die Absicherung durch „unbenannte Gefahren“ so wertvoll. Zwar gebe es auch dann keinen Schutz ohne Ausschlüsse. Doch die „unbenannte Gefahrendeckung“ sei lediglich dann eingeschränkt, wenn Schäden „durch normale Witterungseinflüsse“ eintreten. „Damit wäre also ganz normaler Regen ausgeschlossen“, erläutert Blumensaat. Nach Erkenntnis des Beraters ist die Erweiterung der Sachversicherung um „unbenannte Gefahren“, marktweit zu einem relativ günstigen Preis von allen Assekuranzen erhältlich. Der Beitragszuschlag ist üblicherweise vom Versicherungswert, der Betriebsart, dem Risiko und der vereinbarten Selbstbeteiligung abhängig. „Die Spanne liegt daher zwischen rund 0,09 bis 0,3 Promille“, schätzt Blumensaat. Bei einer Ein-Millionen-Euro-Police würden somit Gewerbetreibende gerade einmal 300 Euro Mehrprämie pro Jahr für den deutlich erweiterten Schutz zahlen müssen.

Viele Gewerbekunden ohne Neuwertabsicherung

Problematisch ist zudem noch immer der oft fehlende Neuwertschutz in der gewerblichen Sachversicherung. Das bestätigen der Versicherungsberater Rüdiger Falken aus Hamburg und der auf Gewerbekunden spezialisierte Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Falken: „Viele Vertragsbedingungen sind noch heute katastrophal.“ Oft gebe es den Neuwertschutz nur in besseren Tarifen, wie „Plus“ oder „Exklusiv“. Was das in der Praxis bedeutet zeigt ein Schadenfall aus dem Ruhrgebiet. „Ein wichtiger Tag in unserer Firmengeschichte war die Unterzeichnung einer verbesserten Versicherungspolice mit Neuwertschutz“, sagt Michael Stratmann, Geschäftsführer der Metallgestaltung Stratmann GmbH aus Essen-Kupferdreh – im Rückblick wohlgemerkt! Denn am 14.7.2021 war auch bei seinem Betrieb „Land unter“. Das Wasser erreichte eine Höhe von 2,20 Meter.

Unter Wasser - die Metallgestaltung Stratmann GmbH aus Essen-Kupferdreh. - © Stratmann-GmbH

Das glückliche Update der Firmenpolice, die Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsschutz umfasst, kam nach zwei Einbrüchen zustande. „Jedes Mal wurde uns nur der Zeitwert ersetzt“, erinnert sich Stratmann. Daher riet der Signal-Iduna-Vertreter, Arndt Ziegler, zu einem Neuwertschutz. „Viele Firmen sind hier noch ganz schlecht aufgestellt und müssen, wenn die in Gebrauch befindlichen Sachen nur noch 40 Prozent des Neupreises wert sind, mit einer mageren Zeitwertentschädigung auskommen“, warnt Ziegler. Grundsätzlich gilt aber, dass auf die sogenannte Neuwertspitze nur Anspruch besteht, wenn die vom Schaden betroffenen Sachen auch tatsächlich ersetzt werden. Bei fiktiver Abrechnung erhalten die Kunden weiterhin nur den Zeitwert. Für die Metallgestaltung Stratmann, die seit 1985 aktiv ist, hätte das aufgrund des älteren Maschinenbestands wohl den Ruin bedeutet.