Privatvorsorge Corona-Impfung: Bei diesen Unfallversicherungen sind Impfschäden versichert

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Wahrscheinlich sind dauerhafte gesundheitliche Schäden durch die neuen Corona-Impfstoffe aus Sicht der Zulassungsbehörden nicht. Experten rechnen mit jährlich 200 negativen Folgen durch das Impfen, von denen ein Sechstel als Impfschaden anerkannt wird. Sie sind also möglich. Private Unfallversicherungen bieten Schutz – allerdings nicht alle.

Wer haftet bei Impfschäden?
Wer haftet im unwahrscheinlichen, aber möglichen Fall eines Impfschadens? - © Alexander_Limbach - stock.adobe.com

Wahrscheinlich sind dauerhafte gesundheitliche Schäden durch die neuen Corona- Impfstoffe aus Sicht der Zulassungsbehörden nicht. Doch sie sind möglich. Allein zehn hochbetagte Menschen sind nach der Impfung gestorben - an ihrer Grunderkrankung , wie die Behörden melden. Verwundern kann das nicht: Für alle Impfungen galt bisher, dass sie nur durchgeführt werden sollen, wenn der Patient gesund ist. Das sind aber die wenigsten im hohen Alter.

Wer haftet bei Impfschäden?

Treten dauerhafte Nebenwirkungen der Impfung auf, bieten die privaten Unfallversicherungen Schutz – allerdings nicht bei allen Assekuranzen. Wer Klarheit haben möchte, sollte in seine Verträge schauen. „In vielen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung sind Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt“, informiert der Maklerpool Fonds Finanz. Er hat 49 Unfallversicherer untersucht und 12 Assekuranzen gefunden, die bei Corona- Impfschäden zahlen (siehe Download). Bei den anderen 37 Versicherern sorgt eine Positivliste mit versicherten Infektionen dafür, dass Impfschäden durch das neue Corona-Virus nicht abgedeckt sind.

Auch das Bundesland, der behandelnde Arzt oder der Inhaber der Zulassung für das entsprechende Medikament können grundsätzlich in Haftung genommen werden. Beim behandelnden Arzt geht es etwa um die Frage, welche Aufklärungspflichten bestehen und ob diese tatsächlich wahrgenommen wurden. Vor der Imfpung muss ein Gespräch über Risiken und Alternativen stattfinden. Weisen unterschiedliche Impfstoffe unterschiedliche Risiken auf, könnte auch eine Aufklärungspflicht diesbezüglich angenommen werden, damit der Impfling entscheiden kann, welchen Impfstoff er erhalten möchte. Hier ergeben sich diverse haftungsrechtliche Anknüpfungspunkte. Tatsächlich hat die Bundesregierung jedoch angekündigt, dass Impfwillige keinen Anspruch auf einen bestimmten Impfstoff haben. Einen Sonderweg geht dabei Berlin: Das Bundesland stellt seinen Bürgern die Wahl des Impfstoffes frei.

Höhe der Entschädigung

Auch der Staat könnte nach den Bedingungen aus dem Infektionsschutzgesetz haften. Die staatliche Entschädigung wird bei Vorliegen der nachzuweisenden Voraussetzungen in Form einer Rente gewährt, die ca. die Hälfte des ursprünglichen Einkommens beträgt. Auch hier entsteht also eine erhebliche Deckungslücke . Die Haftung nach dem Arzneimittelgesetz ist beschränkt auf 600.000 Euro oder alternativ 36.000 Euro Rente jährlich. Sind mehrere Personen durch das gleiche Mittel beschädigt, sind es 120 Millionen Euro bzw. ein Gesamtrentenbetrag von 7,2 Millionen Euro jährlich. Solche Beträge können bei Massenschäden schnell erreicht werden. Eine private Unfallversicherungsvorsorge und das Haftungsregime schließen einander nicht aus, sondern ergänzen sich sinnvoll. Dabei dürfte ein Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung rechtlich leichter und zeitnäher durchsetzbar sein als ein Haftungsanspruch.

Auch die EU will helfen

Aktuell plant die EU eine Absicherung bei Corona- Impfschäden - auf Ebene der Anbieter. So hat die EU-Kommission Haftungsklauseln in die Verträge mit AstraZeneca und Sanofi eingebaut und verhandelt zusätzlich mit anderen Herstellern. "Die Kommission oder die Mitgliedsstaaten würden die Unternehmen im Wesentlichen für Kosten entschädigen, die von rechtlichen Schritten aufgrund solcher Fälle entstehen", so zitiert die Nachrichtenagentur Reuters Sue Middleton . Sue Middleton ist die Vorsitzende des Verbandes Europäischer Impfstoffhersteller, Vaccines Europe . Vaccines Europe erinnert an das Tempo bei der Entwicklung des Impfstoffs: Den Herstellern fehlt die Zeit für die üblichen umfangreichen klinischen Studien, deshalb wollen die sie die Haftung für das nicht kalkulierbare Risiko von Folgeschäden des Impfstoffs nicht tragen.

Es ist üblich, dass sich Pharmahersteller bei Versicherungsagenturen gegen Schäden versichern – doch im Normalfall handelt es sich um Arzneimittel, die jahrelang erforscht wurden, so dass Risiken besser abgeschätzt werden können. Letztlich haften also die EU-Bürger als Steuerzahlergemeinschaft. Für den einzelnen EU-Bürger mit Impfschaden, ist das wichtig, denn bei einer insolventen Pharmafirma wäre nicht zu holen.

 Welche Impfschäden sind abgedeckt?

Rechtsanwalt und Medizinexperte Detlef Koch sagt, dass Impfschäden relativ selten auftreten werden. Er rechnet mit 200 Fällen pro Jahr. Doch von diesen würden maximal ein Sechstel als Impfschaden anerkannt. Denn welche Schäden eine Corona-Impfung hervorrufen kann, ist nicht bekannt - und das begründet auch das Problem, einen Nachweis der Impfung für die Ursache einer Erkrankung zu führen. Denn viele Gesundheitsbeeinträchtigungen, die nach einer Impfung auftreten, können auch eine andere Ursache haben.