Versicherungen 2023 Versicherungen fürs Handwerk im Check: Das sind die Innovationen und Top-Leistungen 2023

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Die Versicherer umwerben das Handwerk. 2023 bieten sie bessere Leistungen – vielfach ohne Aufpreis. Deshalb sollten Unternehmer jetzt ihren Schutz überprüfen und optimieren - Versicherungsmakler und Berater helfen dabei.
handwerk magazin hat bei den Versicherern nachgefragt und analysiert, wo Leistung und Preis besonders stimmen.

Dominik Kortmann, Elektromeister aus Everswinkel bei Münster.
Dominik Kortmann, Elektromeister aus Everswinkel bei Münster hat eine neue Versicherungsidee für bauseits gestelltes Material. - © Hand schafft Wert GmbH

Wir haben 25 Versicherern drei Fragen gestellt. Insgesamt antworteten 23 Versicherer. Das Feedback fiel dabei sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite reichte von umfassenden Erläuterungen bis hin zum einfachen Werbeflyer. Werbliches haben wir gleich aussortiert. Hier sind die Fragen:

  1. Welche Innovation, besondere Leistung oder Highlights für die Absicherung von Handwerkern hat Ihr Haus 2022 auf den Markt gebracht oder wird sie 2023 neu auf den Markt bringen?
  2. Welche Ihrer Schutz-Konzepte kommen bei Handwerkern besonders gut an?
  3. Wo haben Handwerker häufig Defizite beim Versicherungsschutz?

Teilgenommen haben folgende Versicherer:

Zwei Versicherer, Waldenburger und LVM haben keine Informationen eingereicht.

Die Antworten der Versicherer: Vier Mega-Trends sind erkennbar

Die Antworten der Versicherer haben wir thematisch sortiert und Preise und Leistungen verglichen. So kamen wir auf vier Trends und einige Neuerungen, die das Handwerk für sich nutzen kann. Diese betreffen vor allem den Versicherungsschutz für „bauseits gestelltes Material“ und den Rechtsschutz.

  1. Trend eins sind die Verbesserungen der Leistungen beim Betriebshaftpflicht- (BHV) und Inhaltsversicherungsschutz. Aber auch die Prämien sinken – und das, obwohl sie in 2023 durch die hohe Inflation teilweise zunächst marktweit steil nach oben gehen werden. Doch wer einen Schutz über den ganzen Markt vergleicht, dürfte bessere Leistungen zu günstigeren Preisen bekommen. So hat etwa die Allianz ihr Prämienniveau für Handwerker gesenkt. Zudem werden bei der BHV und Inhaltsversicherung vorteilhafte Bündelrabatte angeboten. Hier tut sich die R+V besonders hervor.
  2. Einig ist sich die Assekuranz hinsichtlich der Defizite beim Schutz von Handwerksunternehmen – Trend zwei: Die größte Gefahr droht Unternehmern, weil sie den Schutz nicht regelmäßig überprüfen. Viele Betriebe seien unterversichert. Im Schadenfall führe das zu hohen Abschlägen bei den Leistungen.
  3. Trend drei ist der fehlende Cyber-Schutz. Er werde nicht richtig ernst genommen, so die Erfahrung der Assekuranzen. Die Überzeugung der Unternehmer: Wer hackt schon den „kleinen“ Handwerker an der Ecke? Die Realität zeigt: Bots tun dies, und zwar völlig unabhängig von der Größe eines Betriebes. Dabei richten sie großen Schaden an, auch an der Reputation. Hier können Handwerker umfassenden Service nutzen, wenn sie gut versichert sind.
  4. Und Trend vier: Wer als Handwerker künftig erfolgreich sein will, der braucht Fachkräfte. Hier bieten die Versicherer Extra-Gesundheitsschutz für die Mitarbeiter in sehr flexibler Form – ein Plus im Wettbewerb um die besten Fachkräfte.

Trend 1: BHV-Bündelpolicen bieten Komplettschutz

Die VHV bietet mit „Bauprotect“ eine flexible Bündelpolice für die Bauwirtschaft an. Hier gibt es unter anderem integrierten Haftpflichtschutz für Nachbesserungsbegleitschäden. Das ist wichtig, wenn Handwerkern Fehler unterlaufen, die ein hohes Schadenpotenzial haben (siehe Glossar). Wer diesen Schutz nicht in seiner BHV hat, sollte auf eine Ergänzung des Versicherungsschutzes drängen.

Viele Anbieter haben ihre BHV – getrieben von hochwertigen Maklerkonzepten – in letzter Zeit verbessert. So sind nicht nur Nachbesserungsbegleitschäden, sondern auch Mängelbeseitigungsnebenkosten sowie Obhuts- und Bearbeitungsschäden nun bei Rheinland, Rhion und Baloise (ehemals Basler) in neuen Tarifen automatisch mitversichert. Solche Spezialitäten sind nicht trivial: Sie decken teure Vermögensschäden ab, wenn etwa aufgrund einer Nachbesserung an einem Leitungswassersystem ein Hotel nicht zum geplanten Zeitpunkt eröffnet werden kann. „Doch selbst, wenn nur eine Fußbodenheizung nachgebessert werden muss, weil sie beispielsweise pfeift, können hohe Kosten entstehen, wenn etwa viele Quadratmeter Estrich neu verlegt werden müssen“, warnt Makler Johannes Brück.

Neuland betritt die VHV, indem sie eine Neuwertentschädigung in der BHV anbietet. Damit kann der Handwerker seinem geschädigten Vertragspartner statt des bisher üblichen Zeitwerts eine höhere Entschädigung zahlen. Das gilt aber nur, wenn der betroffene Gegenstand nicht älter als zwei Jahre war.

Eine weitreichende Bündelpolice hat auch die R+V mit ihrer „UnternehmensPolice“, die bis zu 16 Versicherungsverträge individuell zusammenfasst. Damit können Deckungslücken vermieden und der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Der Versicherer gewährt zudem einen Mengenrabatt: Bei Abschluss von zwei oder drei Verträgen sind es 15 Prozent Nachlass, 20 Prozent ab vier Verträgen und 35 Prozent ab zehn Verträgen.

Auch die Allianz hat nachgebessert und jüngst den Unternehmensschutz für BHV und Inhaltsversicherung für das Handwerk neu entwickelt. „Dabei wurden die Preise für viele Risiken im Schnitt um zehn Prozent gesenkt“, betont Ulrich Stephan, Leiter des Firmengeschäfts.
Die Philosophie „Alles aus einer Hand“ kommt bei Handwerkern in Bezug auf den Versicherungsschutz gut an. Der Kontakt zum Vertreter wird gepflegt, was dafür sorgt, dass die Unternehmer im Schadenfall nicht alleine gelassen werden. Diese Erfahrung hat jedenfalls Herbert Kaupp, Handwerksmeister aus Horb, mit der Alte Leipziger gemacht. Montageschäden und ein Einbruch wären „zügig“ bezahlt worden. „Früher, als wir noch verschiedene Versicherer hatten, war das nicht immer der Fall“, sagt Kaupp.

Einen speziellen Schutz für Großbaustellen bietet die „Haftpflicht All Inclusive“ (HAI BAU) der R+V. „Große Baustellen bedeuten auch große Risiken“, warnt Burkhard Krüger, Abteilungsleiter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V. Wenn beispielsweise in einem Bürokomplex Fenster fehlerhaft eingebaut wurden oder mangelhaft verlegte Rohre die Wände durchnässen, drohen Kosten in Millionenhöhe. Auch neuartige Technik wie 3-D-Druck, ist mitversichert. Muss eine Firma Materialteile aufgrund eines Fehldrucks zurückrufen, übernimmt die Versicherung die Kosten. Für kleine und mittlere Betriebe bietet die R+V die bisherige Bauwirtschaftspolice an.

Mehr Angebote mit mehr Transparenz und mehr Leistung

Innovativ ist die Ergo Versicherung aus Düsseldorf in Sachen Handwerkerschutz 2023 unterwegs: Sie bringt eine neue Gewerbesach- und Inhaltsversicherung auf den Markt. Bereits Ende 2022 wurde ein neuer Haftpflichttarif für Handwerker eingeführt. Als Besonderheit gilt dabei die Innovationsgarantie. „Sie sichert Handwerkern auch zukünftig eine Top-Deckung“, sagt Christian Hurtmann, Abteilungsleiter Haftpflicht Individualgeschäft der Ergo. „Wenn neue Bedingungen mit verbesserten Leistungen eingeführt werden, gilt das neue Bedingungswerk auch für bestehende Verträge.“ Der Ergo-Betriebshaftpflichtschutz soll „fairer und verständlicher“ sein. So verzichtet die Assekuranz weitgehend bei allen möglichen Gefahren auf Selbstbeteiligungen und sogenannte Sublimits. Das sind Einschränkungen der Basis-Versicherungssumme, die den Haftpflichtschutz schnell aushöhlen.

Kundenfreundlich für die Zielgruppe der Handwerker ist laut Nürnberger Versicherung der Tarif „Business Line“ in der BHV. Denn für den Abschluss sei keine aufwendige Betriebsbeschreibung notwendig, da alle üblichen Tätigkeiten mitversichert seien. Die Assekuranz lockt zudem mit der sogenannten Summen- und Konditions­differenzdeckung sowie der Besserstellungsgarantie. Sie erlaubt, sofort – weit vor einem Kündigungstermin – von einem anderen Anbieter zu wechseln, ohne Nachteile zu erleiden. Gleichzeitig bietet auch die Nürnberger eine Innovationsgarantie, die sicherstellt, dass Kunden Tarifneuerungen automatisch in Anspruch nehmen können.

Trend 2: Unterversicherung vermeiden, Neuerungen prüfen

Versicherungen gelten vielen Unternehmern noch immer als lästige Notwendigkeit. Und wenn sie ihren Versicherungsschutz einmal abgeschlossen haben, sind sie froh, sich um dieses Thema nicht mehr kümmern zu müssen. Das ist brandgefährlich. Denn besteht eine Unterversicherung, zahlt der Versicherer einen Schaden nur anteilig – und zwar nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. „Generell gilt deshalb: Unternehmen sollten gemeinsam mit ihrem Vertreter ihren Versicherungsbedarf und die Versicherungssummen regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen“, meint Allianz-Manager Stephan. So könnten aktuell nicht nur neue Einrichtungen wie Betriebsausstattung und Maschinen, sondern auch höhere Preise dazu führen, dass die tatsächlichen Werte in Betrieben die versicherte Summe übersteigen. Daher rät die Axa-Versicherung, die Anpassung der Versicherungssumme automatisch zu vereinbaren.

Wer einen Marktüberblick für Preise und Leistungen verschiedener Versicherer haben möchte, sollte bei einem Versicherungsmakler oder -berater anfragen.

Strittig ist im Versicherungsfall oft die Nutzung des Betriebsgebäudes als Garage. Denn Fahrzeuge müssen eigentlich in einer behördlich genehmigten Garage geparkt werden. Realität ist aber, dass Handwerker ihr Fahrzeug, oft voll beladen für den nächsten Tag, in einer Halle des Betriebsgebäudes abstellen. Wer seine Fahrzeuge trotzdem in der Inhaltsversicherung abgesichert wissen will, sollte sich entweder über Maklersonderkonzepte, wie etwa bei der Vema-Genossenschaft, versichern. Oder die neuen Policen von Versicherern wie Rheinland, Rhion oder Alte Leipziger nutzen.

Autoinhalts- oder Werksverkehrsversicherung

„Die Autoinhalts- oder Werksverkehrsversicherung lernen viele Handwerker zu spät kennen“, weiß Anika Diller von der Gothaer Versicherung und ergänzt: „nämlich erst im Schadenfall“. Teures Werkzeug oder hochwertige Baumaterialien sind meist nicht versichert, da der Kaskoschutz für das Fahrzeug dies nicht abdecke. Für Schäden durch Unfall, Feuer oder Einbruch gibt es bei der Gothaer die „GGP Werkverkehrsversicherung“, die eine Neuwertentschädigung für Werkzeuge vorsieht, die bis zu zwei Jahre alt sind. Auch Rheinland, Rhion und Alte Leipziger haben einen guten Autoinhaltsschutz in ihren Policen.

Integriert ist diese Absicherung zudem im „Deutschen HandwerkerSchutz“ (DHS), den der Münchener Verein Anfang 2023 auf den Markt bringt. Er umfasst die Betriebshaftpflicht- und Geschäftsinhaltsversicherung inklusive eines Glasschutzes, Autoinhalt und Betriebsunterbrechungsabsicherung. Später im Jahr will der Münchener Verein zudem die Maschinenversicherung und den Gruppenunfallschutz „neu auf die Beine stellen“. Das Angebot soll ebenfalls „einfach“ und „verständlich“ sein und zudem über ein „hervorragendes“ Preis-Leistungs-Verhältnis verfügen. handwerk magazin wird das neue Angebot im Marktvergleich unter die Lupe nehmen.

Mit der Absicherung von Lieferwagen bis zu 3,5 Tonnen Gewicht bietet der Versicherer Verti auch einen Zweitfahrzeugtarif an. Clou: Zusätzliche Fahrzeuge werden analog in die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens eingestuft. Handwerker sollten prüfen, ob das ihren Flottenschutz nicht insgesamt günstiger macht. Als weiteres Bonbon überträgt sich die Vollkaskoversicherung inklusive Brems-, Betriebs- und Bruchschädenschutz kostenfrei auf den mitgeführten Anhänger. Diese Angebote sind wirklich vorteilhaft für Unternehmer und reflektieren den beinharten Wettbewerb in der Flottenversicherung. Handwerksunternehmer sollten das für sich nutzen.

Wichtig: Der Schutz gegen den „Chef-Ausfall“

Mit der „Inhaber-Ausfallversicherung“ oder der „Betriebsausfallversicherung“ haben Inter Versicherung und Signal Iduna zwei Tarife im Angebot, die sehr an die Praxis von Handwerksbetrieben angelehnt sind. Gezahlt wird eine vereinbarte Kapitalsumme, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber arbeitsunfähig wird. Dann steht der Betrieb schnell weitgehend still. „Die Versicherung sorgt dafür, dass entgehender Gewinn und die fortlaufenden Kosten bei Betriebsausfall durch Krankheit, Unfall und Quarantäne des Betriebsinhabers abgesichert sind. So werden die Liquidität des Betriebs erhalten und die Einkommensanteile geschützt, die nicht über eine Krankentagegeldversicherung gedeckt sind“, erläutert Christian Sachsenweger, Bereichsleiter bei der Inter. In der „Premium-Variante“ sind bei der Inter auch psychische Erkrankungen ohne Wartezeit bis 120 Tage abgedeckt (Tabelle Seite 56). „Das entspricht dem Nerv der Zeit, da diese Erkrankungen immer mehr Menschen betreffen“, bestätigt Makler Mike Görn. Der sogenannte „Keymannschutz“ wird oft über eine „Schwere-Krankheiten“-Versicherung erreicht, die aber nur leistet, wenn der Handwerker an einer der gelisteten Krankheiten leidet.

Die Inter Versicherung hat im Internet einen Rechner veröffentlicht, der zeigt, dass der Arbeitskraftverlust schnell Einnahmenverluste oberhalb der Millionen-Euro-Grenze nach sich zieht. „Wir animieren Handwerker dazu, ihren persönlichen Wert zu kennen und umfassend abzusichern“, erklärt Sachsenweger. „Obwohl Arbeitskraftschutz gerade für Handwerker unverzichtbar ist, scheitert die beste Absicherung über eine Berufsunfähigkeitspolice häufig an den hohen Prämien aufgrund der überwiegenden körperlichen Tätigkeit oder an der Gesundheitsprüfung“, bestätigt ­Monika Krimmer von der Alte Leipziger. Daher spielt eine Alternative, die Grundfähigkeitsversicherung (GFV), eine immer größere Rolle.

Die Assekuranz bietet die GFV nun auch über die betriebliche Altersversorgung (bAV) als Direktversicherung an. Dies können Handwerksmeister, die angestellte Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind, nutzen. Der steuerfreie Höchst-
betrag in der Direktversicherung beträgt 2023 rund 7.000 Euro. Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn und damit auch die steuerliche Belastung der GmbH. Krimmer: „Die Direktversicherung gehört nicht zum Betriebsvermögen und muss nicht in der Bilanz aktiviert werden.“

Trend 3: CyberRisiko wird nicht erkannt

Einig sind sich die Versicherer in Sachen Cyberschutz. Hier haben Handwerker wohl deutlichen Nachholbedarf. So nennt die Alte Leipziger die Abschlussquoten „überschaubar“ und die Zurich bemerkt einen „starken Beratungsbedarf“.

Und das, obwohl der Grad der IT-Durchdringung bei Handwerkern etwa durch Fernwartungen und die Verbreitung von Smarthome-Elementen zunimmt. Der durchschnittliche Schaden pro Attacke beträgt rund 95.000 Euro, wie der HDI 2022 in seiner Cyberstudie festgestellt hat. Doch: „Handwerker sehen sich häufig nicht bedroht“, warnt HDI-Sprecher Andreas Ahrenbeck. Und auch die Versicherungskammer Bayern (VKB) diagnostiziert, dass Handwerker Cybergefahren nicht als unmittelbares Risiko erkennen – und entsprechend auch nicht vorsorgen.

Dabei ist Prävention mittlerweile Voraussetzung für den Abschluss einer Cyberpolice. Dafür hat der HDI den „Security Baseline Check“ entwickelt, ein Überprüfungstool, das mit dem Sicherheitspartner Perseus gezielt IT-Lücken in den Betrieben erkennt. Perseus schult zudem Handwerker, damit sie aktiv Gefahren erkennen. Die Assekuranz belohnt eine hohe Schulungsquote: Haben mindestens 75 Prozent der mitversicherten Personen das Angebot erfolgreich wahrgenommen, sinkt im Schadenfall die Selbstbeteiligung um 50 Prozent. Die VKB übernimmt bei Verdacht einer Datensicherheitsverletzung in den ersten 48 Stunden alle Kosten für die Prüfung. Dafür gibt es eine Soforthilfe-Hotline.

Trend 4: Gesundheitsschutz per Budget-Tarif

Mehr Gesundheitsschutz und damit eine stärkere Mitarbeiterbindung verspricht die Hallesche Krankenversicherung mit dem Gesundheitsbudget „FEELfree:up“, das es seit Sommer 2022 gibt. Die Assekuranz – und das überrascht – belohnt es, wenn die Leistungen voll genutzt werden. Dann erhöht sich das Budget im Folgejahr. Ziel: Gesundheitsbewusstes Verhalten soll gefördert werden. Neu ist auch, dass Mitarbeiter, die nach einem Arbeitsunfall ins Krankenhaus müssen, sofort und im Folgejahr das doppelte Gesundheitsbudget nutzen können.

Mit „FlexSelect Premium“ hat auch die Gothaer einen Budget-Tarif für die betriebliche Krankenversicherung (bKV) entwickelt, der fünf Leistungsstufen zwischen 300 und 1.250 Euro ermöglicht. Der Arbeitgeber kann wählen: Neben zahnärztlichen, ambulanten oder stationären Leistungen stehen den Mitarbeitern Heilpraktiker, Osteopathie und Chiropraktik sowie präventive Leistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung. Als Highlight – so die Gothaer – können Versicherte bis zu zehn Prozent ihres Gesundheitsbudgets für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nutzen, auch ohne Rezept.

Einen flexiblen Budget-Tarif in der bKV hat seit Oktober 2022 auch die Signal Iduna im Angebot. Möglich ist der Abschluss schon ab drei Mitarbeitenden.

Neu ab Januar 2023 ist in der bKV bei der VKB der Tarif „BudgetPro“ mit den Leistungsstufen 400, 800 und 1.200 Euro sowie „KlinikPro“, mit dem Mitarbeiter im Krankenhaus zum Privatpatienten mit hohem Leistungsanspruch werden.

Neuerung 1: Kluger Garantieschutz für „Bauseits gestelltes Material“

Immer wieder möchten Kunden, dass Material, das sie selbst besorgt haben, vom Handwerker mit verbaut wird. Das soll dem Bauherren Kosten sparen. Für Handwerker bedeutet das Mehrarbeit und ein Haftungs- und Gewährleistungsproblem.

Dafür hat nun Dominik Kortmann eine Lösung über das von ihm ins Leben gerufene Portal „handschafftwert.de gefunden: die GarantieversicherungCraft Care“. „Wir wollen echte Lösungen für die Probleme von Handwerkern entwickeln und dabei die handwerkliche Leistung in den Fokus stellen“, erläutert Kortmann, der in Everswinkel bei Münster mit zwölf Mitarbeitenden einen Sanitär- und Elektroinstallationsbetrieb leitet.

Über einen Gruppenvertrag können sich Handwerker einfach im Webportal von Kortmann registrieren und ihre Kunden bei Anfragen zum Einbau von bauseits gestelltem Material per Mail einladen. Der Endkunde gibt dann neben dem Einbauort die Produktdaten sowie den gezahlten Preis des jeweiligen Artikels an. Über das Webportal kann der Handwerker die eingegebenen Daten einsehen, bearbeiten und daraus ein Garantiezertifikat erzeugen. Kortmann: „Jetzt kann der Handwerker das Produkt des Kunden bedenkenlos einbauen – denn die Handwerksleistung während des Einbaus ist abgesichert sowie das Produkt an sich und es besteht eine 30-monatige Garantie.“ Risikoträger ist der Versicherer VHV aus Hannover. Von handschafftwert.de erhält der Handwerker eine Rechnung über den Schutz. Den Betrag – der mehrwertsteuerfrei ist – kann der Unternehmer direkt oder per Schlussrechnung an seinen Kunden weitergeben – ein Win-Win für Bauherr und den Handwerker.

Neuerung 2: Rechtsschutz ist heute Rechtsservice

Über die Rechtsschutzversicherung ARAG können Betriebe auf ein Online-Forderungsmanagement zugreifen. So können Verwaltungsaufgaben minimiert werden. Der ARAG-Partner, ein spezialisiertes Inkasso-unternehmen, kümmert sich um die Beitreibung von fälligen, unstreitigen Forderungen, falls Kunden diese nicht begleichen – wenn nötig bis zur Vollstreckung. Bezahlt der Schuldner 100 Prozent der Forderung, bekommt der Handwerker die volle Summe ausgezahlt. Dies gilt auch für Forderungen, die bis zu zwölf Monate vor Beginn des Versicherungsschutzes in Rechnung gestellt wurden. Zusatzservice: Mit einem Bonitäts-Check können Handwerker bereits im Vorfeld Ausfallrisiken erkennen.

Sowohl die ARAG als auch die Roland Rechtsschutzversicherung sehen bei Handwerkern große datenschutzrecht­liche Defizite beim Betreiben der eigenen Homepage. Hier versuchen Abmahnanwälte schnelles Geld zu machen und versenden entsprechende Schreiben. Eine Rechtsschutzpolice, wie „web@ktiv“ der ARAG, hilft, diese Unterlassungsansprüche außergerichtlich abzuwehren.

Neben der klassischen Firmenrechtsschutzversicherung, die bei Streit rund um Fahrzeuge, Verträge oder Privatleben greift, gibt es über die Kölner Assekuranz Roland auch Hilfe bei Reputationsschäden in den Medien. Sind Kommentare falsch oder ehrverletzend, ist eine rechtliche Gegenwehr, wie sie der „Reputations-Rechtsschutz“ bietet, eine gute Unterstützung, damit das Image positiv bleibt.

Tipp von Versicherungsexperte Johannes Brück: „Nutzen Sie Innovationen. Aber lassen Sie zuvor unbedingt Ihren gesamten Versicherungsschutz systematisch prüfen.“

Glossar: Wichtige Begriffe aus der Versicherungswelt

Die Sprache der Versicherer ist eine eigene: Hier sind die Klauseln und Begriffe, die Handwerksunternehmer kennen sollten, um den für sie individuell passenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Mängelbeseitigungsnebenkosten:

Folgekosten sind gedeckt, die bei der Beseitigung von Mängeln der eigenen Arbeit entstehen und zu einem weiteren Schaden geführt haben. Beispiel: Mangelhafte Wasserleitung verursacht Nässeschaden. Die Schadenbeseitigung zahlt die Versicherung; nicht aber den Austausch der defekten Wasserleitung.

Nachbesserungsbegleitschäden:

Fehlerhafte Leistung muss der Handwerker selbst tragen. Wird aber beispielsweise eine Fußbodenheizung nicht richtig warm, übernimmt die Versicherung die Kosten des aufgestemmten Bodens und die neue Verlegung.

Erfüllungsschaden:

Der Kern der Handwerkerleistung ist nicht versichert, wenn sie fehlerhaft ausgeführt wird. Die vertragliche Leistung muss der Handwerker selbst erfüllen.i

Garagenklausel:

Die meisten Betriebsgebäude, Hallen und Lagergebäude sind keine behördlich genehmigten Garagen. Das führt zu einer Versicherungslücke, wenn Fahrzeuge dort geparkt werden. Bei einem Brand oder Beschädigung kann der Versicherer die Leistung verweigern oder zumindest wegen eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Sicherheitsauflagen Abzüge von der Entschädigung machen. Diese Garagenklausel wird heute in vielen hochwertigen Tarifen gestrichen.

Leistungs-Update:

Für den Versicherten gelten automatisch Mehrleistungen, wenn der Versicherer sie in einem neuen Tarif anbietet. Mehrprämien werden nicht erhoben.

Besserstellungsklausel:

Der Handwerker ist vor Nachteilen bei Abschluss einer neuen Versicherungspolice geschützt, weil im Schadenfall auch die alten Bedingungen des Vorvertrages berücksichtigt werden, sollten sie in bestimmten Bereichen leistungsstärker sein.

Summen-/Konditionsdifferenzdeckung:

Schon heute gelten die höheren Summen und besseren Leistungen, auch wenn der Neuvertrag erst nach erfolgter Kündigungsfrist gültig wird.

Extra-Elementarschutz:

Gegen Naturgewalten gibt es in der klassischen Gebäude- und Inhaltsversicherung nur Schutz gegen Hagel, Blitz und Sturm. Gegen weitere Naturgefahren, wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck ist ein Extra-Elementarbaustein notwendig.

Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden:

Typische Schäden sind etwa am Gehäuse einer Heizungsanlage, die repariert wird, oder am Glasdach des Wintergartens, auf das der Dachdecker bei seiner Arbeit am Hausdach versehentlich einen Dachziegel fallen lässt. Solche Schäden sind versicherbar.

Autoinhaltsversicherung:

Versichert sind Werkzeuge und Waren, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt werden. Die auch Werksverkehrsversicherung genannte Police umfasst Schäden durch Einbruchdiebstahl, Unfall, Brand, Explosion oder höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen. Sie sorgt auch für Ersatz des Autoinhalts, wenn der Wagen gestohlen wurde. Zudem sind Raub, räuberische Erpressung sowie meist Unfälle bei der Be- und Entladung mitversichert