Trinkgeld: Chefs im Visier
Erhalten Mitarbeiter von Kunden Trinkgeld, hat das keine Auswirkung auf den zu versteuernden Arbeitslohn. Trinkgelder an Arbeitnehmer sind nämlich steuerfrei. Doch bei Trinkgeldern an den Unternehmer selbst sieht es anders aus.
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