Investitionen: Schätzung ins Blaue hinein unzulässig
Papier ist geduldig. Das denken sich wohl viele Unternehmer, die von ihrem Gewinn einen Investitionsabzugsbetrag abziehen, obwohl gar keine Investition geplant ist. Doch wer den Bogen überspannt, dem streicht das Finanzamt den Steuervorteil.
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