Umsatzsteuer: Erst nach Geldeingang überweisen

Rechnung gestellt, Kunde zahlt nicht, Finanzamt will dennoch sofort die Umsatzsteuer. Dieses Problem haben bald 750000 Betriebe im Handwerk nicht mehr.

Umsatzsteuer: Erst nach Geldeingang überweisen

Viele Handwerker kennen das Problem. Sobald sie eine Rechnung ausstellen, ist die Umsatzsteuer ans Finanzamt zu überweisen. Wird die Rechnung erst Monate später beglichen, musste die Umsatzsteuer so lange vorfinanziert werden. Der Weg, dieser Liquiditätsfalle zu entkommen, wird rückwirkend ab Anfang 2009 allen Betrieben bis 500000 Euro Jahresumsatz ermöglicht.

Kleinen und mittelständischen Betrieben könnte hier ein Blick ins letzte Steuerjahr helfen. Lagen die Umsätze 2008 nicht über 500000 Euro darf die Umsatzsteuer auf Antrag nach „vereinnahmten“ Entgelten abgeführt werden, wenn auch der Bundesrat diese Änderung mit dem Bürgerentlastungsgesetz am 12. Juni verabschiedet. Das bedeutet im Klartext: Die Umsatzsteuer ans Finanzamt wird nicht bei Erteilung der Rechnung fällig, sondern erst bei Erhalt des Rechnungsbetrags. In den neuen Bundesländern gilt die Umsatzgrenze von 500000 Euro schon bisher, wäre jedoch Ende 2009 ausgelaufen und auf 250000 Euro wie im Westen verringert worden.
hm-Tipp: Wenn Sie nicht schon Istversteuerer sind, beantragen Sie das, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Näheres dazu laufend in handwerk magazin.