Selbständige können die Einkommensteuer für Privatfahrten mit ihrem Dienstwagen entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder mit dem Fahrtenbuch berechnen. Die gewählte Methode gilt auch für die Umsatzsteuer.
Bei der Ein-Prozent-Regelung setzt der Unternehmer 80 Prozent des für die Einkommensteuer berechneten Privatanteils an. Eine Vermischung der gesetzlichen Ermittlungsvorschriften ist nicht zulässig.
Je nachdem, wie ein selbständiger Handwerker also den Wert der privaten Pkw-Nutzung ermittelt, ist die Umsatzsteuer folgendermaßen zu ermitteln:
Ein-Prozent-Regelung
Einkommensteuer: 1% des inländischen Bruttolistenpreises des Pkw x 12 Monate
Umsatzsteuer: 80 Prozent des bei der Einkommensteuer berechneten Werts der Privatnutzung x 19% Umsatzsteuer
Fahrtenbuch-Methode
Einkommensteuer: Gesamte Fahrzeugkosten x prozentualer Anteil für Privatnutzung
Umsatzsteuer: Bei der Einkommensteuer ermittelter Wert der Privatnutzung abzüglich der Fahrzeugkosten ohne Vorsteuerabzug x 19% Umsatzsteuer