Block 1 Gebäude

Gemischt nutzen

© Illustration: Rüdiger Trebels
Block 1

Gebäude

Firma. Ob Bau oder Kauf - der Betrieb kann grundsätzlich alle Aufwendungen absetzen. Anschaffungs- und Herstellungskosten sind gleichgestellt und bedeuten konkret: Zwei Prozent Abschreibung jährlich, bei Immobilien mit Baujahr bis 1924 sind es 2,5 Prozent, ein eher langfristiges Steuersparprojekt also. Betrieben in den neuen Bundesländern winkt zudem die Investitionszulage von bis zu 7,5 Prozent für Bau oder Kauf neuer Gebäude. Den Zuschuss erhalten Firmen des verarbeitenden Gewerbes sowie Bautischlereien, -schlossereien und Ingenieurbüros für Erstinvestitionen. Sofort wirksam ist die Renovierung eines bestehenden Gebäudes: neue Fenster, frischer Anstrich, moderne Heizung, alles was die Nutzungsqualität der Firmenimmobilie verbessert und keinen An- oder Ausbau des Hauses darstellt, verringert die Steuerlast.
Tipp: Möglichst viel in die Renovierung investieren.

Wohnung nebenan. Im Handwerk besonders verbreitet: die Privatwohnung im selben Gebäude, in dem Werkstatt, Lager und Geschäftsräume sind. Das raffinierte „Seeling-Modell“, mit dem bei dieser gemischten Nutzung die Umsatzsteuer aus dem Bau oder Kauf voll absetzbar war, ist zwar ausgelaufen. Doch auch die jetzige Trennung der Kosten in den Betrieb- und Privatbereich hilft Steuern zu sparen.
Tipp: Prozentuale Fläche des Privatanteils herausrechnen, betrieblichen Anteil absetzen.