GmbH-Geschäftsführer: Gehalt verteidigen
Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts gilt ein kritischer Blick des Prüfers in aller Regel dem Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers. Scheint das unangemessen hoch, stellt das Finanzamt eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ fest, die eine horrende Nachzahlung bei der Körperschaftsteuer bedeutet, beim Geschäftsführer Abgeltungsteuer auf den Gewinnanteil. Hiergegen sollten sich betroffene GmbH-Gschäftsführer wehren.
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