Sachverständiger: Mit Gewerbesteuer rechnen

Gutachter, die sich auf die Begutachtung von Mängeln an Fußbodenbelägen spezialisiert haben, haben oft Streit mit dem Finanzamt. Denn meist ist nicht klar, ob sie als Gutachter nun Freiberufler sind oder ob sie Gewerbesteuer zahlen müssen.

Die Frage ist nun geklärt worden: Die Richter des Finanzgerichts Niedersachsen stuften einen Gutachter, der für Versicherungen Fußbodenbeläge auf Mängel prüfte und als anerkannter Gutachter Werte für Immobilien ermittelte, als Gewerbetreibenden ein (Az. 15 K 14/11).

Nach Ansicht der Richter können Unternehmer, die sich zwar die theoretischen Kenntnisse eines Meisters angeeignet haben und durchaus anerkannt sind, nicht mit der Tätigkeit eines Architekten oder eines Ingenieurs vergleichen. Deshalb ist die Tätigkeit nichtz freiberuflich, sondern  gewerblich.

Tipp: Ein Gewerbetreibender ist mit der Gewerbesteuer unter dem Strich nur dann belastet, wenn der Hebesatz der Gemeinde mehr als 380 Prozent beträgt. Denn das Finanzamt zieht von der Einkommensteuer das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags ab. Wer als gewerblich eingestuft wird und in einer Gemeinde mit einem höheren Hebesatz sein Büro hat, sollte über einen Standortwechsel nachdenken.