Ebay: Vorsicht Steuerpflicht!
Versteigern Sie bei Ebay betriebliche Gegenstände, ist die Sache klar. Die erzielten Erlöse müssen als Betriebseinnahme versteuert werden. Doch sind die Versteigerungen auch eine Sache fürs Finanzamt, wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb nichts zu tun haben?
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