GmbH-Geschäftsführer: Gehalt verteidigen

Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts gilt ein kritischer Blick des Prüfers in aller Regel dem Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers. Scheint das unangemessen hoch, stellt das Finanzamt eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ fest, die eine horrende Nachzahlung bei der Körperschaftsteuer bedeutet, beim Geschäftsführer Abgeltungsteuer auf den Gewinnanteil. Hiergegen sollten sich betroffene GmbH-Gschäftsführer wehren.

Zwar benutzen die Prüfer des Finanzamts Studien bekannter Unternehmensberater zur Überprüfung der Angemessenheit beim Gehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers. Doch diese Studien dürfen nur als Anhaltspunkt gewertet werden. Die Höhe des tatsächlichen Gehalts kann deshalb im Vergleich zu den Werten der Studie deutlich nach oben abweichen – gesetzt dem Fall, dass die Gründe dafür plausibel sind, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az. I R 5/10).

Nennen Sie gute Gründe für Ihr Gmbh-Geschäftsführer-Gehalt 

  • Die GmbH hat selbst Vergleiche zu Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs mit vergleichbaren Umsatz und Gewinn sowie vergleichbarer Arbeitnehmerzahl angestellt.
  • Es gibt im Unternehmen einen nicht an der GmbH beteiligten Geschäftsführer, der dasselbe Gehalt bezieht.
  • Der Gesellschafter-Geschäftsführer verfügt über besondere Fähigkeiten (Fremdsprache, Zusatzqualifikationen, etc.).
  • Der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist „rund um die Uhr“ an 365 Tagen für die GmbH im Einsatz.

Tipp: Auch ohne diese Argumente kann der Prüfer des Finanzamts die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht automatisch anhand einer Studie zur Höhe der Vergütungen festsetzen. Wer auf das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs verweist, dürfte zumindest die Hälfte der verdeckten Gewinnausschüttung verhindern. Hierbei durchaus signalisieren, dass die GmbH gegen überzogene Feststellungen mit einem Einspruch vorgehen wird. Das dürfte die Kompromissbereitschaft des Fiskus erhöhen.