Nachfolge: Vorsicht verdeckte Gewinnausschüttung

Wenn der Senior-Chef nach der Übergabe der Firma an seine Kinder noch weiter im Betrieb arbeitet, geht das Finanzamt schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Das zeigt erneut ein aktuelles Urteil.

In dem Fall zog sich der Gesellschafter-Geschäftsführer aus Altersgründen aus dem operativen Geschäft zurück. Seine Kinder, ebenfalls Anteilseigner an der GmbH, führten das Unternehmen weiter. Der Senior-Chef kassierte allerdings ein festes Gehalt, ohne seine Tätigkeit genau nachweisen zu können. Das Finanzgericht München stufte die Gehaltszahlungen deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung ein (FG München, Urteil v. 30.4.2009, Az. 6 K 4406/06; veröffentlicht im Februar 2012).

Tipp: In solchen Fällen sollte für die Zeit nach dem Ausscheiden des Senior-Chefs aus dem operativen Geschäft eine Art Tagebuch geführt werden. Darin ist eindeutig zu vermerken, welche Tätigkeiten er wann ausgeübt hat.