Gewerbesteuer: Weitere Praxistipps

Die wichtigsten Informationen zur Gewerbesteuer haben Sie bereits in handwerk magazin 9/2011 gelesen. Hier sind weitere Details zum Thema. Machen Sie auch mit bei der Umfrage zur Gewerbesteuer.

Anrechnung

Wie die Musterrechnung des Beitrags zeigt wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der bis zu 3,8 fache Satz des Steuermessbetrags bei der Einkommensteuer gutgeschrieben. Statt 24568 Euro Gewerbesteuer zahlt der Unternehmer im Beispiel so unterm Strich nur 1228 Euro Gewerbesteuer.
Die Anrechnung ist jedoch nicht nur auf den 3,8fachen Satz des Steuermessbetrags begrenzt, wie Steuerberater Bernhard Leibfried in Fellbach mitteilt. Auch der Anteil der gewerblichen Einkünfte bei der Einkommensteuer spielt eine Rolle. Und in einem Jahr mit sehr wenig Einkommensteuer, kann es sein, dass die Gutschrift gar nicht genutzt werden kann und dann verloren geht. 

Hinzurechnung

Betriebe die viel mieten oder leasen und hohe Schuldzinsen haben, müssen sich einen bestimmten Teil der Kosten wie Gewinn anrechen lassen.
Diese sogenannten Hinzurechnungen betragen:
25 Prozent der Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten (ohne direkte Pensionszusage des Arbeitgebers, Gewinnanteilen stiller Gesellschafter
20 Prozent der Miet- und Pachtzinsen, der Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern (wie Fahrzeuge, Maschinen)
50 Prozent der Miet- und Pachtzinsen von Immobilien
25 Prozent der Lizenzgebühren
Freibetrag: Soweit diese Hinzurechnungen den Freibetrag von 100.000 Euro im Jahr übersteigen, rechnet sie das Finanzamt dem laufenden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb hinzu. Das ist vor allem dann besonders ärgerlich, wenn der Betrieb kaum Gewinn erwirtschaftet oder sogar einen Verlust einfährt. Denn auch dann wird diese Hinzurechnung fällig.

Kürzungen

In bestimmten Fällen kann der Gewinn aber auch geringer ausfallen. Diese Kürzungen betragen:
1,2 Prozent des Einheitswertes der Betriebsimmobilien
Anteile am Gewinn einer OHG, KG oder anderen Gesellschaft als Mitunternehmer
Gewerbeertragsanteil einer ausländischen Betriebsstätte
bestimmte Spenden