GmbH-Chefs im Zugzwang

Altersvorsorge Mit einer Pensionszusage für den Geschäftsführer kann eine GmbH Steuern sparen. Doch Vorsicht ist geboten, denn diese Firmenrente birgt hohe Risiken. Worauf Chefs zu achten haben.

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    GmbHs im Handwerk statten ihre Geschäftsführer mit den geringsten Pensionszusagen aus.
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    „Viele GmbHs mit unzureichend rückgedeckter Pensionszusage sind unverkäuflich.“Thilo Söhngen, Steuerberater aus dem westfälischen Wetter.

GmbH-Chefs im Zugzwang

Thomas Radermacher hat seine Altersvorsorge schon vor vielen Jahren in die Wege geleitet. Der Geschäftsführer der Schreinerei Radermacher in Meckenheim bei Bonn mit 15 Mitarbeitern setzt auf verschiedene Bausteine - unter anderem auf eine Pensionszusage seiner GmbH. Die Firma bildet dafür jährlich Pensionsrückstellungen. Diese mindern den Gewinn der Gesellschaft, und der Betrieb zahlt damit weniger Steuern. Radermacher gefällt das gut, es reicht ihm aber nicht aus. „Damit die Firma meine Rente später nicht aus den laufenden Erträgen zahlen muss, hat der Betrieb für mich eine Kapitallebensversicherung zur Rückdeckung abgeschlossen“, so der Schreinermeister. Damit baut die GmbH ein Vermögen auf, aus dem später seine Rente fließen soll. „Die Rückdeckungsversicherung wirft allerdings zu wenig Überschüsse ab, um die Pensionszusage voll abzusichern.“ Mit seiner Versicherung ist er deshalb im Gespräch.


Verstecktes Risiko

Thomas Radermacher ist kein Einzelfall. „Zahlreiche GmbH-Chefs sind von dem Problem betroffen“, erklärt Wolfgang Neumann, Spezialist für Betriebliche Altersversorgung bei der GMFS Versicherungsmakler GmbH in Rostock. Schätzungsweise 23000 GmbH-Chefs haben sich von ihrer GmbH eine Pensionszusage geben lassen, die dafür jährlich Rückstellungen in ihrer Bilanz bildet. Im Handwerk bewegen sich nach einer
aktuellen Studie der Gesellschaft BBE media in Neuwied zu Geschäftsführer-Vergütungen die Rückstellungen im Schnitt um rund 8000 Euro im Jahr (siehe Grafik rechts).

Vernünftig absichern

Doch vielfach unterschätzen die GmbH-Geschäftsführer ihr Risiko: Den Rückstellungen müssen immer entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen. Schließlich soll in ein paar Jahren oder Jahrzehnten, wenn der Unternehmer sich zur Ruhe setzt, die Firmenrente an ihn fließen - und diese muss dann finanziert sein. Insofern sollte die Pensionszusage vernünftig aufgebaut und abgesichert sein. Kluge GmbH-Chefs sorgen deshalb rechtzeitig vor und sichern ihre Pensionszusage ordentlich ab.

„Vielfach besteht hier enormer Nachholbedarf“, warnt Thilo Söhngen, Steuerberater im westfälischen Wetter. Zahlreiche Unternehmer haben zwar zum Beispiel eine Kapitallebenspolice oder eine Rentenversicherung als Rückdeckung abgeschlossen. Andere zahlen in einen Fonds ein. Doch sparen sie häufig wie Radermacher nicht in ausreichender Höhe für ihre Pensionszusage an. „In der Rentenzeit muss folglich ein Teil der Leistungen aus dem laufenden Geschäft aufgebracht werden“, so Neumann.

Das Defizit wird durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) offensichtlich. Seit dem vergangenen Jahr müssen GmbHs in der Handelsbilanz realitätsnähere Werte als bisher für eine Pensionszusage ausweisen. Sie müssen künftige Gehalts- und Rentensteigerungen bei der Bewertung mit einrechnen. Zudem gelten realistischere Regeln dafür, wie die Zinseffekte bei der Pensionsrückstellung zu berücksichtigen sind. „Zumeist führt dies zu einem deutlichen Anstieg der ausgewiesenen Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz“, warnt Söhngen. Ein enormer Ballast für die GmbH.

Problem beim GmbH-Verkauf

Söhngen geht sogar noch weiter: Die Defizite lassen sich durch die Neuerungen im BilMoG auch für jeden potenziellen Nachfolger ganz einfach der Bilanz entnehmen. „Die betroffenen Unternehmen erscheinen mit der Pensionsverpflichtung vielfach unverkäuflich“, so Söhngen. Das Problem muss vor der Übergabe noch gelöst werden - etwa durch eine ausreichende Rückdeckung, eine komplizierte Abfindungslösung oder im Extremfall durch Verzicht auf die Pensionsleistung (siehe Kasten Seite 58). Andernfalls wird der designierte Nachfolger von der Übernahme vermutlich Abstand nehmen oder zumindest den Kaufpreis extrem drücken wollen.

Das Beste wird vielfach eine adäquate Rückdeckung sein. Ob Versicherungslösung, Fonds-Sparplan oder Aktien: Diese kann über verschiedene Anlagen laufen. „Entscheidend ist hier die Risiko-neigung des GmbH-Geschäftsführers“, sagt Experte Wolfgang Neumann. Investitionen in Wertpapiere bieten die Chance auf höhere Wertentwicklungen, unterliegen aber naturgemäß den Risiken der Kapitalmärkte. Bei Lebensversicherungspolicen ist die steigende Lebenserwartung wie auch die Entwicklung an den Finanzplätzen zu berücksichtigen.

Doch diesen Problemen kann der Unternehmer auch komplett aus dem Weg gehen. Zum Beispiel lagern viele GmbH-Chefs die Risiken einer Pensionszusage aus und investieren etwa in eine Unterstützungskasse. Steuervorteile lassen sich auch dabei nutzen. Denn die Beiträge mindern als Betriebsausgaben den Gewinn der GmbH. Es müssen aber keine Rückstellungen gebildet werden. Denn die spätere Rentenzahlung leistet die Unterstützungskasse, nicht die GmbH. Je höher die Beiträge, desto größer die Steuerersparnis. Es gibt keine steuerliche Obergrenze. Entscheidend ist nur, dass die Gesamtversorgung des Geschäftsführers noch angemessen ist.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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