Ist-Versteuerung: Bundestag stärkt Liquidität im Mittelstand

Der Deutsche Bundestages hat heute beschlossen, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Versteuerung dauerhaft beizubehalten. „Das ist ein wichtiges Signal zur Stärkung der Liquidität im Mittelstand", kommentiert Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), den Beschluss.

"Allein im deutschen Handwerk können so rund zwei Drittel der eine Million Handwerksbetriebe auch in Zukunft von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen zu müssen, wenn der Auftraggeber die Rechnung bezahlt hat. Damit wird die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer von 19 Prozent durch die Betriebe vermieden. Angesichts der Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Betrieben bei der Kreditbeschaffung gewinnt die Entscheidung eine besondere Bedeutung."

Zustimmung noch erforderlich

Allerdings muss der Bundesrat der Gesetzesänderung noch zustimmen. "Der Bundesrat sollte dem heutigen Votum des Deutschen Bundestages in seiner nächsten Sitzung am 4. November 2011 folgen, damit rechtzeitig die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für die Betriebe hergestellt wird", so die Empfehlung von Kentzler.

Hintergrund: Die Umsatzsteuergrenze für die Ist-Versteuerung war im Zuge der letzten Wirtschaftskrise von 250000 auf 500000 Euro angehoben worden. Diese Anhebung sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Die CDU/CSU- und FDP-Fraktionen hatten jüngst einen Gesetzesenwurf in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, dass die aktuell geltende Grenze von 500000 Euro beibehalten wird.