- GmbH-Verkauf Darauf ist bei Pensionszusagen zu achten

Bei einer ungedeckten oder nicht ausreichend gedeckten Pensionszusage muss der Nachfolger die Leistungen an den Senior aus den laufenden Erträgen der Firma finanzieren. Worauf der Käufer achten sollte, um dieses Risiko zu minimieren oder aus der GmbH herauszunehmen.

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Darauf ist bei Pensionszusagen zu achten

Rückdeckung. Gemeinsam mit dem Senior und seinen Beratern und dem Käufer muss die GmbH vor dem Verkauf eine Lösung finden. Konkret heißt das, die Pensionszusage zum Beispiel noch ausreichend rückzudecken oder auszugliedern. Das setzt Liquidität der GmbH voraus und geht etwa über eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds.

Verzicht. Eine Alternative könnte etwa auch der Verzicht des Seniors auf seine Pensionsleistungen sein. In der Praxis kommt dies allerdings selten vor, da die steuerlichen Folgen äußerst belastend sind und der Senior die Firmenrente zumeist fest in seiner Altersvorsorge eingeplant hat.

Abfindung. Eine Abfindung des Seniors scheidet in der Regel auch aus, da dies ebenfalls zu außerordentlichen steuerlichen Nachteilen für den Senior führt. Grund: Obwohl dem Senior bei einem Verzicht oder einer Abfindung in der Regel nicht die volle Rentenleistung zufließt, muss er diese doch so versteuern, als würde er sie bekommen.