Die perfekte Bilanzstrategie

Jahresabschluss - Jetzt ist es Zeit für den Kassensturz. Clevere Handwerker basteln dabei auch an ihrer Steuersparstrategie. Die wichtigsten Tipps für den Feinschliff bekommen Sie hier.

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    Titelautor: Harald Klein
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Die perfekte Bilanzstrategie

Schlossermeister Thomas Fischer in Fellbach bei Stuttgart hat seine Bilanz 2009 schon fertig. „Ich möchte immer schnell wissen, wie mein Ergebnis aussieht, sagt der 44-jährige Unternehmer. Und mit den Zahlen ist er sehr zufrieden. Trotz Krisenjahr war der Gewinn der Fischer Stahlbau und Schlosserei GmbH mit 13 Beschäftigten und 1,4 Millionen Euro Umsatz, den er und sein Steuerberater errechnet haben, leicht höher als 2008. Tendenz weiter steigend: „Die Aufträge haben Anfang 2010 stark angezogen“, freut sich Fischer. Vermehrt ordern die Kunden Metallbauarbeiten. Vom Türschloss bis zur kleinen Stahlhalle reicht die Bandbreite.

Wie Thomas Fischer geht es ab Mai vielen Handwerkern. Zwar drängt das Finanzamt noch nicht auf die Abgabe der Bilanz des Vorjahres. Doch es ist positiv, frühzeitig einen Strich unter die Buchhaltung zu ziehen und Klarheit zu haben. Bei manchen drängt auch die Bank darauf, zeitnah aktuelle Zahlen fürs Rating zu bekommen. Wer sich mit seinem Steuerberater geschickt anstellt, kann die Zahlen beeinflussen – Bilanzpolitik heißt das Stichwort hierfür.

Worauf es dabei vor allem ankommt, hat die Redaktion gemeinsam mit Schlossermeister Thomas Fischer sowie seinem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Bernhard Leibfried von der Kanzlei KKLB in Fellbach zusammengetragen. Der Experte freut sich mit ihm, dass auch die geschickte Bilanzpolitik zum Erfolg des gesunden Betriebes mit einer sehr beachtlichen Eigenkapitalquote von über 40 Prozent beigetragen hat. „Wir haben in der Bilanz alle Register gezogen“, berichtet Leibfried. „Das privat gekaufte und an die GmbH vermietete Firmengebäude, Abschreibungen und Rückstellungen sind die wichtigsten Punkte“ im neuen Jahresabschluss.“

Steuern sparen mit dem Betrieb

Gutes Jahresergebnis, wenig Steuern Thomas Fischer und Bernhard Leibfried ist mit der Bilanz 2009 beides gelungen. Wovon Handwerksbetriebe vor allem profitieren.

Firmengebäude

Viele Handwerksbetriebe arbeiten im eigenen Gebäude. Das ist solide, bringt aber nur wenig Steuervorteile. Die Immobilie haftet als Betriebsvermögen gegenüber Gläubigern. Zudem sammeln sich im Laufe der Abschreibung ungewollt „stille Reserven“ an, für die das Finanzamt beim Verkauf des Betriebs Steuern kassiert.

Beispiel: Das Gebäude eines Handwerksbetriebes kostete 400000 Euro, 20 Prozent entfallen auf Grund und Boden. Zwei Prozent AfA ergeben 6400 Euro Betriebsausgaben. Dieser Posten summiert sich im Laufe der Jahre und muss später bei der Aufgabe der Firma versteuert werden.

Thomas Fischer und Bernhard Leibfried haben das besser gelöst: Der Unternehmer kaufte mit seiner Frau Heike Fischer das Gebäude und hat es an die GmbH vermietet. Die Firma setzt die Miete als Betriebsausgaben ab. Das Gebäude ist nicht in der Haftung, bei einem Betriebsverkauf bleibt es steuerfrei im Privatvermögen.


Investitionsabzugsbetrag

Ob Maschinen, Fahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter bereits geplante Investitionen drücken den steuerlichen Gewinn. 40 Prozent des Kaufpreises zieht der Betrieb ab. Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens bis zum Ende des Jahres nach der Anschaffung im Betrieb bleiben und dürfen höchstens zu zehn Prozent privat genutzt werden.

Diese Regelung gilt für Betriebe mit einem Vermögen bis zu 335000 Euro oder einem Gewinn bis maximal 200000 Euro. Höchster Abzugsbetrag für alle geplanten Investitionen: 200000 Euro.

Im Jahr der Investition muss der Abzugsbetrag aufgelöst werden, was den Gewinn erhöht. Sobald das Wirtschaftsgut im Betrieb ist, kann dieser Effekt jedoch mit 20 Prozent Sonderabschreibung und der linearen AfA gegengerechnet werden.

Beispiel: Der Betrieb hat 2009 eine Maschine für 100000 Euro gekauft, Nutzungsdauer zehn Jahre. 2008 wurde dafür ein Investitionsabzugsbetrag von 40 Prozent, also 40000 Euro geltend gemacht. 2009 rechnet der Betrieb so:

Anschaffungskosten Maschine - 100000 Euro

Auflösung Abzugsbetrag - 40000 Euro

AfA-Grundlage - 60000 Euro

20% Sonder-AfA - 12000 Euro

10% lineare AfA - 6000 Euro

AfA insgesamt - 18000 Euro

zu versteuern nur noch - 22000 Euro

Sonderabschreibung

Die 20-prozentige Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bringt dem Betrieb weitere Vorteile bei Investitionen (siehe oben). Für Anschaffungen 2009 gelten die Grenzwerte von 335000 Euro Betriebsvermögen oder 200000 Euro Gewinn im Jahr 2008.


Abschreibung

Im Zuge der Finanzmarktkrise für 2009 und 2010 wieder eingeführt: 25 Prozent degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Thomas Fischer nutzt sie kräftig. Er kauft drei neue Fahrzeuge für insgesamt 80000 Euro und steigt mit der degressiven Abschreibung ein. Sobald die lineare Methode mit gleichmäßig hohen Sätzen besser ist, wechselt der Betrieb zu dieser.

Beispiel: Ein Fahrzeug für 30000 Euro, Nutzungsdauer sechs Jahre, schreibt Fischer im ersten Jahr mit 7500 Euro ab, im zweiten Jahr mit 5625 Euro. Im vierten Jahr wechselt er zur linearen AfA, weil deren Betrag dann bei 4219 Euro liegt, die degressive Rate aber nur noch bei 3164 Euro. Der besseren Übersicht wegen bucht Steuerberater Leibfried die AfA monatlich – das macht auch die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) genauer.

Kleininvestitionen

„Geringwertige Wirtschaftsgüter“, so heißen kleinere Anschaffungen wie etwa Werkzeuge, amtlich etwas spröde. Für Handwerksbetriebe wie die Schlosserei Fischer gibt es hierfür eine längere Liste. Bis je 150 Euro netto tauchen die Güter bei den Betriebsausgaben für die Bilanz 2009 auf. Zwischen 150 und 1000 Euro bucht sie der Betrieb in einem Sammelposten und schreibt diesen auf fünf Jahre ab. Seit 2010 dürfen wieder alle Güter bis 410 Euro sofort abgesetzt werden.

Bewertung

Ob Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände und Schulden – für den Wertansatz in der Bilanz gibt es wichtige Grundsätze: So sind die Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten. Der Ablauf der Aufträge, alle Risiken und Verluste des Betriebes, die bis zum Jahresende entstanden sind, werden berücksichtigt, auch wenn sie erst danach konkret eintreten, jedoch bis zur Bilanz bekannt werden. Gewinne hingegen werden nur dann aufgenommen, wenn sie der Betrieb realisiert hat.

Beispiel: Der Betrieb hat einen Auftrag über 38000 Euro. Ende 2009 waren 95 Prozent fertiggestellt. Der Wert des Auftrags wird in der Bilanz mit 95 Prozent angesetzt. Für Verwaltung, Vertrieb und Gewinn darf der Betrieb pauschal zehn bis 30 Prozent abziehen. Dieser Auftrag steht dann also bei 20 Prozent Abschlag mit einem Wert von 28880 Euro in der Bilanz.

Steuerberater Leibfried sieht bei der Bewertung einen interessanten Spielraum in der Bilanz, in dem die nicht abgeschlossenen Aufträge möglichst gering angesetzt werden. „Denn Kosten und Risiken kann der Betrieb vor Ort besser einschätzen als das Finanzamt“ weiß der Experte.


Rückstellungen

Sie schmälern als Schuldposten in der Bilanz den zu versteuernden Gewinn. Das Finanzamt achtet strikt darauf, dass sie nicht willkürlich gebildet werden. Das bedeutet, dass eine Verbindlichkeit mit einiger Wahrscheinlichkeit besteht oder im kommenden Jahr entstehen muss.

Beispiele: Steuerberater Leibfried hat in der Bilanz 2009 eine Rückstellung für Gewährleistungen, also für Mängelrügen von Kunden, gebildet. Aufzeichnungen über den bisherigen Aufwand für Mängel- und Kulanzreparaturen ergaben den Betrag. Hinzu kam eine Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Sechs bis zehn Jahre muss ein Betrieb wichtige Belege archivieren. Thomas Fischer hat hierfür zehn Quadratmeter Archivraum abgezweigt. 55 Prozent der Kosten für den Raum innerhalb von zehn Jahren werden zurückgestellt. Das macht 4000 Euro aus, die weniger zu versteuern sind.

Steuern sparen mit den Mitarbeitern

Gut bezahlen, fortbilden, ganzjährig Weih-nachtsgeld – diese Kombination bietet Thomas Fischer zurzeit seinen Mitarbeitern. In der Bilanz 2009 senkt das seinen Gewinn.

Lohnkosten

Thomas Fischer hat ein gutes Betriebsklima. „Meine Leute setzen sich alle voll ein, sind loyal, viele sind schon langjährig dabei“, freut sich der Geschäftsführer, der zurzeit auch drei Lehrlinge ausbildet. In der Gewinn- und Verlust-Rechnung des Jahresabschlusses finden sich die Personalkosten bei den Betriebsausgaben wieder. Für offene Punkte wie Urlaub und Urlaubsgeld aus dem Vorjahr hat der Betrieb eine Rückstellung gebildet.

Fortbildung

Ob Kurse oder Tagesseminare – die Fortbildung nützt dem Betrieb gleich dreifach: Die Mitarbeiter können produktiver eingesetzt werden, sind motivierter, weil der Chef sie fördert, und die Firma setzt die Kosten voll als Betriebsausgaben ab. Thomas Fischer nennt hierfür zum Beispiel ein eintägiges Dübel-Seminar im Betrieb und Schweißkurse. „Wir gehen auf jeden Mitarbeiter zu und stellen mit ihm den Fortbildungsbedarf fest“, erklärt Fischer.


Fahrtkostenzuschuss

Benzin zum Rekordpreis, Frust über hohe Steuern und Abgaben. In allen drei Punkten kann der Betrieb seinen Mitarbeitern mit einem Fahrtkostenzuschuss helfen. Liegt dieser nicht über der Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer, kassiert der Mitarbeiter den Zuschuss steuer- und sozialabgabenfrei. Der Betrieb übernimmt mit pauschal 15 Prozent die Lohnsteuer. Der Zuschuss muss in der Abrechnung getrennt vom Lohn aufgeführt werden.

Beispiel: Ein Mitarbeiter fährt täglich 25 Kilometer zum Betrieb. Sein Chef gibt ihm monatlich 137,50 Euro Fahrtkostenzuschuss, steuer- und sozialabgabenfrei.


Benzingutschein

Zusätzlich oder alternativ zum Fahrtkostenzuschuss kann der Betrieb seinen Mitarbeitern einen Benzingutschein geben. Gewährt er keine weiteren steuerfreien Extras, sind bis zu 44 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Auf dem Gutschein dürfen nur Treibstoffart und Literzahl vermerkt sein, kein Eurobetrag. Denn alle Extras, die wie Geld übergeben werden, sind nicht begünstigt. Der Betrieb setzt die Gutscheinbeträge mit den Personalkosten ab.


Weihnachtsgeld

Für die Mitarbeiter der Fischer Schlosserei und Stahlbau GmbH ist jeder Monat Weihnachten. „Mich hat schon immer geärgert, wenn das Weihnachtsgeld Ende November auf einen Schlag überwiesen werden musste und die Mitarbeiter machten lange Gesichter wegen der hohen Steuern und Abgaben“, erklärt Thomas Fischer. Deshalb bekommen seine Leute jetzt monatlich ein Zwölftel des Weihnachtsgeldes, in der Gewinn- und Verlustrechnung Betriebsausgaben. „Manchmal muss ich aber am Jahresende noch etwas drauflegen“, räumt Fischer ein, „damit dann richtige Festtagsstimmung aufkommt.“

- harald.klein@handwerk-magazin.de