Weniger Zinsen fürs Finanzamt

Kapitalerträge | Wer es geschickt einfädelt, kann die Abgeltungsteuer umgehen, einen Teil der Zinsen und Kursgewinne steuerfrei kassieren. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs hilft Börsenspekulanten.

  • Bild 1 von 2
    © Dirk Meissner
    @Normal=@Normal=[Sp"","Normal","Normal"]
  • Bild 2 von 2
    © handwerk magazin
    Sprudelnde QuelleFast durchgängig jährlich mehr nehmen Bund, Länder und Gemeinden über den Zinsabschlag ein. 2009 kommen voraussichtlich gut zwölf Milliarden Euro in die klammen Haushaltskassen.

Weniger Zinsen fürs Finanzamt

Ein Viertel fürs Finanzamt -- die Abgeltungsteuer gilt seit Anfang 2009 und damit jetzt bald ein Jahr lang. Für Anleger, Banken und Sparkassen ist sie längst Routine geworden. Doch vor Silvester gilt es, noch einmal nachzurechnen, ob das Depot auch steuerlich optimiert ist.

„Bei Kapitalanlegern hat 2009 ein neues Besteuerungszeitalter begonnen“, sagt Anton-Rudolf Götzenberger aus München. Seitdem zählen die Kapitalerträge nicht mehr zu den Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Sie werden mit dem Zinsabschlag von 25 Prozent separat besteuert.

Betroffen sind alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäfte, Zertifikatserträge, Gewinne mit Wertpapieren, Investmentanteilen und Kapitalgesellschaften (siehe auch Tipps Seite 60).


Weniger Einkommensteuer


Die Abgeltungsteuer hat Vorteile: Wer einen hohen individuellen Steuersatz weit über 25 Prozent hat, profitiert davon. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass sich Kapitalerträge nach Abzug der Abgeltungsteuer nicht auf die Einkommensteuer insgesamt auswirken. Wer etwa 2008 mit seinem Handwerksbetrieb gute Gewinne gemacht hatte und privat hohe Zinseinnahmen verbuchen konnte, musste auf sein gesamtes Einkommen mehr Steuern zahlen als ab Anfang 2009. Denn beim Finanzamt werden die verschiedenen Einkünfte addiert und dann versteuert. Folglich belasten hohe Kapitalerträge auch Gewinne aus dem Betrieb.

„Der vermeintlich niedrige Steuersatz von 25 Prozent musste vom Kapitalanleger allerdings teuer erkauft werden“, kritisiert Götzenberger. „Der schmerzlichs-te Eingriff in die private Vermögensanlage und Vermögensplanung war der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte, als Anfang 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt wurde“, stellt der Experte und Buchautor fest (siehe auch seine Praxistipps auf Seite 60). Seitdem sind die Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen immer steuerpflichtig.

Beispiel: Ein Anleger verkaufte im Mai 2008 Aktien zum Kurswert von 280 Euro, die er im April 2007 für je 250 Euro gekauft hatte. Den Gewinn von 30 Euro je Aktie konnte er steuerfrei einstreichen. Hat er das gleiche Papier erst Anfang 2009 gekauft, braucht er das Jahr Spekulationsfrist nicht abzuwarten -- den Kursgewinn reduziert seine Bank auf jeden Fall um 25 Prozent Abgeltungsteuer, soweit der Sparerfreibetrag von 801 Euro nicht reicht.

Zumindest steuerlich glücklich schätzen können sich daher alle Anleger, die noch vor Ende 2008 gekaufte Papiere im Bestand haben. So lange sie diese behalten, dürfen sie Verluste voll auf ihre anderen Einkünfte und Kursgewinne verrechnen. Das gilt mit einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs sogar für An- und Verkäufe innerhalb eines Tages: Gegen den schnellen An- und Verkauf mit dem Ziel, einen Verlust steuerlich geltend zu machen, haben die Richter in München, anders als das Finanzamt der Anleger, keine Bedenken (IX R 60/07).

Sie hatten zweimal innerhalb nur eines Tages Aktien verkauft und gleich wieder teurer gekauft. Das Finanzamt strich die Verluste aus der Steuererklärung wegen „Gestaltungsmissbrauchs“, weil das Geschäft nur gemacht worden sei, um gezielt Verluste einzufahren. „Das Motiv Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung jedoch noch nicht unangemessen“, so der Bundesfinanzhof. „Es steht im Belieben eines Anlegers ob, wann und mit welchem Risiko er von ihm gehaltene Wertpapiere ankauft, verkauft und danach wieder kauft und gegebenenfalls wieder verkauft.“

„Handlungsempfehlungen lassen sich aus diesem Urteil idealerweise für Wertpapiere ableiten, die noch nach altem Recht innerhalb der Jahresfrist veräußert werden können“, bestätigt Steuerberaterin Ellen Ashauer-Moll von der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Bei Vertrauen in das Wertsteigerungspotenzial könnten Anleger diese Wertpapiere anschließend wieder erwerben. Wermutstropfen dabei: Die Kursgewinne der 2009 wieder gekauften Wertpapiere unterliegen ohne die frühere Haltefrist von einem Jahr sofort der Abgeltungsteuer.

Kleiner Trost: Seit Anfang 2009 können alle Kursverluste steuerlich geltend gemacht werden. Anlegern, die in der Finanzkrise Kurseinbrüche bis hin zum Totalverlust hinnehmen mussten, nützt das allerdings nichts. Wer etwa 2008 seine Zertifikate von Lehmann Brothers nach deren Insolvenz abschreiben musste, kann das Finanzamt nicht daran beteiligen. Denn damals galt noch die alte Regelung, bei der Verluste nur mit Gewinnen verrechnet werden durften, Gewinne aber waren völlig utopisch.

140 Milliarden Euro spielen damit steuerlich keine Rolle. Um diesen Betrag verringerte die Finanzkrise bisher das Geldvermögen der Deutschen. „Vor allem das Aktienvermögen ging kräftig zurück“, meldet der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Es betrug Ende 2008 nur noch 166 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor verfügten die privaten Haushalte noch über mehr als doppelt so große Aktienbestände im Wert von 375 Milliarden Euro. Sparanlagen rangieren trotz derzeit niedriger Zinsen weiterhin an der Spitze der vorsichtigen deutschen Anleger (Grafik Seite 60).

Banken kritisch prüfen

„Trotz der niedrigen Erträge trauen zunehmend mehr Anleger ihren Bankberatern, deren Angebote sie eher kritisch prüfen sollten“, meint Hans-Kaspar von Schönfels, Herausgeber des „Elitereports“ aus München. Er befasst sich bevorzugt mit besser betuchten Anlegern ab 500000 Euro Vermögen aufwärts. „Darunter sind über hundert Handwerksunternehmer“, betont der erfahrene Experte. „Sie wollen sich weder von ihrer Bank noch von ihrem Finanzamt ausbeuten lassen“.

Die Qualität der Beratung durch Banken und Vermögensexperten nimmt der Elitereport regelmäßig kritisch unter die Lupe. Das zuammenfassende Ergebnis bei allen 160 Mandanten mit einem Anlagevolumen von insgesamt 240 Millionen Euro: „Wer Verführungskünsten konsequent aus dem Weg gehen will, macht seine eigene Vermögensausschreibung“, so von Schönfels. Hier werden die Banken aufgefordert, Fragen zu beantworten und nicht nur Verkaufsprospekte über den Schreibtisch zu schieben.

Zusammen mit einem Wirtschaftsprüfer von Rödl & Partner geht von Schönfels dabei in fünf Schritten vor: Formulierung des Anforderungskatalogs, Auswertung der Angebotsunterlagen, Vorort-Gespräche mit interessanten Anbietern, Vertragsgestaltung des Vermögensverwaltungskonzepts, fortlaufendes Controlling. Für Leser des Elitereports bietet er diese Hilfe kostenlos an.

Um die Abgeltungsteuer freilich kommen auch diese Anleger nicht herum. „Man könnte meinen, das trifft die ohnehin nicht besonders“, so von Schönfels, „und auf den ersten Blick stimmt das.“ Doch gründlicher betrachtet, sieht er in der Abgeltungsteuer auch bei größeren Vermögen „eine schleichende Enteignung“. Seine einfache Rechnung dabei: Beim derzeit guten Anlagezins in Höhe von vier Prozent, bleiben nach dem Zinsabschlag drei Prozent übrig. Für die Vermögensverwaltung wird ein Prozent investiert -- bleiben zwei Prozent übrig. Nur bei der momentan niedrigen Inflation sei das kein Verlustgeschäft. Langfristig betrachtet, werde das Vermögen jedoch verringert.

Hans-Kaspar von Schönfels fordert daher auch Handwerksunternehmer ohne riesiges Vermögen dazu auf, gegenüber ihrer Bank selbstbewusst aufzutreten. „Sie sollten größere Anlageangebote kritisch prüfen oder von einem unabhängigen Experten prüfen lassen, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten.“

harald.klein@handwerk-magazin.de