Block 5 Werkzeuge

Ausrüstung erneuern

© Illustration: Rüdiger Trebels
Block 5

Werkzeuge

GWG. Viele Werkzeuge im Handwerksbetrieb kosten bis zu 1000 Euro und sind damit „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG). Betriebe haben auch hier diese Wahlmöglichkeiten: Bis 410 Euro netto den Kauf sofort als Betriebsausgabe absetzen oder regulär abschreiben. Bis zum Nettopreis von je 1000 Euro alternative Buchung aller GWGs in einen Sammelposten, der fünf Jahre lang mit je 20 Prozent abgeschrieben wird.
Bei teureren Werkzeugen, die über 1000 Euro netto kosten, können Betriebe bis 235000 Euro Betriebsvermögen oder 100000 Euro Gewinn zunächst mit der Planung 40 Prozent der Investitionssumme absetzen, dann im Kaufjahr 20 Prozent Abschreibung und reguläre AfA absetzen und so im Idealfall den Abzugsbetrag neutralisieren.
Tipp: Jetzt mit einer Einkaufsliste durch die Werkstatt gehen, Werkzeuge notieren, bestellen und absetzen.

Werkzeuggeld. Wenn Mitarbeiter etwa mit ihrem eigenen Hammer oder ihrer Bohrmaschine in der Firma arbeiten, darf der Chef ihnen die Abnutzung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Die Anschaffungskosten dürfen 410 Euro netto nicht übersteigen, inklusive Mehrwertsteuer also 487,90 Euro.
Im umgekehrten Fall, dass Mitarbeiter mit Zustimmung des Chefs Werkzeuge privat nutzen, gilt steuerlich: Der Betrieb müsste dies eigentlich als sogenannten geldwerten Vorteil wie Lohn oder Gehalt versteuern. Meist fällt dies jedoch dem Lohnsteuerprüfer des Finanzamts nicht auf.
Tipp: Monatlich sind 44 Euro des Vorteils steuerfrei, sofern der Mitarbeiter keine anderen geldwerten Leistungen bekommt.