Schenkung: GmbH-Anteil mit Nießbrauch

Schenkt ein Vater seinem Sohn einen GmbH-Anteil, bekommt jedoch per Nießbrauchsvorbehalt weiterhin die Ausschüttungen aus diesem GmbH-Anteil, ergeben sich daraus steuerlich verschiedene Konsequenzen.

Veräußert der Beschenkte den GmbH-Anteil, gilt die so genannte Fußstapfentheorie. Das bedeutet, dass zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder Veräußerungsverlusts die Abschaffungskosten des Schenkers herangezogen werden.
Hat sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht zurückbehalten und verzichtet gegen eine Ablösesumme darauf, führt die Zahlung der Ablössumme nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf zu nachträglichen Anschaffungskosten für die Beteiligung (Az. 1 K 2690/09 E).

Tipp: Ob die Ablösesumme für ein Nießbrauchsrecht tatsächlich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führt oder ob Werbungskosten vorliegen, die der Beschenkte sofort absetzen kann, müssen nun die Richter des Bundesfinanzhofs entscheiden (Aktenzeichen liegt noch nicht vor). Betroffene sollten deshalb Einspruch gegen nachteilige Steuerbescheide einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung beantragen.