Betriebsprüfung: Beamte nutzen neue Zahlen

Findet im Handwerksbetrieb eine Betriebsprüfung statt, zweifelt der Beamte häufig am Gewinn. Die „Richtsatzsammlung“ gibt ihm Durchschnittswerte an die Hand. Der Katalog ist gerade neu erschienen. Das Seminar „Tricks der Betriebsprüfer“ gibt weitere Tipps.

Die Richtsatztsammlung ist ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden abzugleichen und bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Tipp: Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig, darf das Finanzamt den Gewinn nach unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, anhand der Richtsätze schätzen. Einen Anspruch darauf, nach den Richtsätzen besteuert zu werden, hat der Unternehmer jedoch nicht.

Seminar: Im Seminar „Die Tricks der Betriebsprüfer“ nennt Professor Thomas Küffner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht alle wichtigen Praxishinweise für Handwerker. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.handwerk-magazin.de/seminare