Investitionen: Schätzung ins Blaue hinein unzulässig

Papier ist geduldig. Das denken sich wohl viele Unternehmer, die von ihrem Gewinn einen Investitionsabzugsbetrag abziehen, obwohl gar keine Investition geplant ist. Doch wer den Bogen überspannt, dem streicht das Finanzamt den Steuervorteil.

40 Prozent für den geplanten Kauf des Dienstwagens kann der Betrieb absetzen. - © Mercedes Benz
Beim Investitionsabzugsbetrag 2010 sind folgende Besonderheiten und Konsequenzen zu beachten:

Begünstigt sind geplante Investitionen in den Jahren 2011 bis 2013.
Die Investitionsvorhaben sind detailliert zu konkretisieren (Typ, Funktion, voraussichtliche Anschaffungskosten).
Bei Schätzungen ins Blaue hinein, kann der Abzug des Investitionsabzugsbetrags versagt werden (Finanzgericht München, Az. 8 V 3761/09).
Ist das Finanzamt überzeugt, darf der Betrieb vom Gewinn in diesem Jahr 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten abziehen, zusammen mit bisherigen Investitionsabzugsbeträgen höchstens 200000 Euro.
Begünstigt sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, egal ob diese neu oder gebraucht sind.
Nutzt das Unternehmen die Gegenstände im Jahr des Kaufs und im Jahr danach nicht zu mindestens 90 Prozent betrieblich, streicht das Finanzamt rückwirkend den Abzug des Investitionsabzugsbetrags.

Beispiel:
Der Betrieb plant 2013 den Kauf eines neuen Lieferwagens für voraussichtlich 60000 Euro. Dafür kann er bereits 2010 24000 Euro wie Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen.

Variante:
Der Betrieb hat für den Kauf eines Pkws einen Investitionsabzugsbetrag von 20000 Euro abgezogen und nicht investiert. Im Jahr 2010 erklärt die Firma erneut ihre Investitionsabsicht. In diesem Fall wird das Finanzamt von einer Schätzung ins Blaue hinein ausgehen und den erneuten Abzug des Investitionsabzugsbetrags ablehnen. Der Abzug dürfte in diesem Fall nur dann funktionieren, wenn der Betrieb dem Finanzamt eine verbindliche Bestellung für den Pkw vorlegt.

Tipp: 2011 verschlechtern sich die Bedingungen für den Investitionsabzugsbetrag. Dann dürfen nur noch Firmen bis 235000 Euro Betriebsvermögen den Abzug geltend mach (nicht bilanzierende bis 100000 Euro Gewinn). Deshalb schöpfen clevere Unternehmer mit bis zu 335000 Euro Betriebsvermögen oder 200000 Euro Gewinn den Investitionsabzugsbetrag noch dieses Jahr aus.