Ganz oder gar nicht Wer keinen Tarif zahlen will, kann auch kein Innungsmitglied sein
Handwerksbetriebe mit einer Mitgliedschaft in einer Innung können nicht aus der Tarifbindung aussteigen. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am 17.03.2010 in mehreren Musterverfahren. Geklagt hatten Handwerksinnungen aus der Region gegen die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
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