Kur-Aufenthalt ist steuerpflichtig
Grundsätzlich können Arbeitgeber gesundheitsfördernde Maßnahmen ihrer Arbeitnehmer mit bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei fördern. Eine höhere Förderung ist nur bei einem überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers möglich. Bei einer Kur gilt dies aber nicht, entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 7/08).
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