Vorsichtiger als gleich neue Leute einzustellen oder an Kündigung zu denken, ist es, die vorhandenen Arbeitskräfte zu nutzen, so lange es mit Umsatz und Ertrag vereinbar ist.
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Die Mindestkündigungsfristen stehen im Gesetz, im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Worauf bei der genauen Berechnung noch zu achten ist, sagt Rechtsanwalt Rainer Gille in Bonn.
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Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz sind im Bau und Ausbau am bekanntesten, weil hier bei Verstößen besonders hohe Strafen drohen. Doch auch Betriebe, die sich nicht an reguläre Tarifverträge halten, riskieren hohe Nachzahlungen. Was Handwerksbetriebe beachten sollten.
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