Erkrankter Mitarbeiter muss Dienstwagen abgeben

Arbeitnehmer müssen ihren Dienstwagen abgeben, wenn sie länger als sechs Wochen durchgängig erkrankt sind. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Revision eines angestellten Bauleiters zurück.

Autoschlüssel
Bei längerer Krankheit müssen Arbeitnehmer den Dienstwagen zurückgeben. - © ddp

Der Bauleiter hatte von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen. In der Zeit vom 3. März 2008 bis einschließlich 14. Dezember 2008 war der Kläger arbeitsunfähig erkrankt. Sein Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts endete zum 13. April 2008. Als der Arbeitgeber den Dienstwagen zurückverlangte, gab der Kläger den Pkw zwar zurück, bestand aber auf einer Entschädigung.

Die Klage des Bauleiters blieb jedoch in allen Instanzen erfolglos. Zwar sei die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung Teil der Entlohnung für die geschuldete Arbeitsleistung, so das Bundesarbeitsgericht. Wenn der Arbeitgeber aber nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraums keinen Lohn mehr zahle, entfalle auch der Anspruch auf den privat genutzten Dienstwagen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2010, AZ: 9 AZR 631/09)

Tipp: Ob Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen dürfen oder wer für Schäden aufkommt muss in einen Vertrag klar geregelt sein. Hier ein Mustervertrag zum Download.